MITTEILUNG DER VERWALTUNG - BM-GL/074/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu dem Mehrwegsystem
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- MITTEILUNG DER VERWALTUNG
- Geschäftsbereich:
- Geschäftsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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19.01.2023
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I. Sachvortrag:
Die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen stellte am 13.10.2022 folgenden Antrag (Anlage 1):
Der Stadtrat möge beschließen:
Im Rahmen der Wirtschaftsförderung evaluiert die Verwaltung im Herbst 2022 das Ergebnis des Förderprogramms für Mehrwegpfandsysteme in der Gastronomie unter anderem hinsichtlich Tauglichkeit des gewählten Betreibers, weiteren organisatorischen Unterstützungsbedarfs sowie Akzeptanz und Bekanntheit in der Bevölkerung.
Basierend auf dem Ergebnis der Evaluation sind weitere Schritte vorzulegen, mit dem Ziel mit Einführung der Mehrwegpflicht 2023 ein einheitliches und für Verbraucher*innen und Gastronom*innen attraktives System in Garching zu etablieren.
Begründung:
Mit dem Förderprogramm für Mehrwegpfandsysteme konnte die Stadt nach einigem Hin und Her eine Handvoll Garchinger Restaurants zur Verwendung des REBOWL Mehrwegsystems bewegen. Damit sind nun erste Erfahrungen vorhanden, die den anderen Restaurants in Garching zur Verfügung gestellt werden können; insbesondere im Hinblick auf die ab 2023 geltende Mehrwegpflicht für viele Restaurants.
Die Stadt und die Bürger*innen sollten zudem ein Interesse an einem einheitlichen, attraktiven System haben. Nur ein System das eine breite Nutzung erfährt, kann auch wirklich Müll vermeiden und idealerweise die Restaurants finanziell von den Kosten der Einwegverpackungen entlasten.
Deswegen ist zusammen mit den teilnehmenden Restaurants zu evaluieren, inwiefern der gewählte Betreiber den Anforderungen gerecht wird, wie weit die Nutzung bereits in der Bevölkerung angekommen ist und welche weiteren Schritte zum Etablieren der Mehrwegsysteme nötig sind.
Ein weiterer Punkt wäre, ob ein*e zentrale*r Ansprechpartner*in im Wirtschaftsreferat
sinnvoll wäre, die/der bei Fragen der Gastronom*innen behilflich sein kann und als zentrale Kontaktperson zum Anbieter des Mehrwegsystems dient. Damit könnten auch eventuelle Sprachbarrieren verringert werden. Der Aufwand für die Verwaltung sollte nach einer kurzen Einarbeitungsphase gering sein.
Stellungnahme der Verwaltung
Da es auch im Rahmen der Wirtschaftsförderung von Interesse war, über die Akzeptanz des Recup-/ Rebowlsystems mehr zu erfahren, bedarf es hierzu keines Ausschussbeschlusses, da eine Evaluierung ohnehin erfolgt ist.
Das Ergebnis stellt sich hierbei wie folgt dar:
Aktuell bieten 8 Gastronomie-, Takeawaybetriebe an, Essen bzw. Getränke in dem Mehrwertverpackungssystem von Recup zu erhalten.
Diese sind: Augustiner, Stadt Cafe, Da Umberto, Honghong; Mei Wirtshaus, Freiraum, Höflinger, OMV Tankstelle.
Alle Unternehmen sind mit dem Betreiber Recup/ Rebowl sehr zufrieden. Das Handling, Nachbestellungen, Kommunikation etc. laufen tadellos und sind nicht zu beanstanden.
Bei der Kundenakzeptanz stellt sich ein geteiltes Bild dar.
Da Umberto, Honghong; Mei Wirtshaus sind sehr zufrieden über die Kundenakzeptanz. Es wird von den Kunden sehr gut angenommen und es werden immer mehr Kunden. So will Mei Wirtshaus in 2023 vollständig auf dieses System umstellen und keine Einwegverpackungen mehr anbieten. Folglich bestehen keine Änderungswünsche oder auch Veränderungsvorschläge von diesen Gastronomen.
Die übrigen 5 Betriebe berichten, dass die Mehrwegverpackungen bzw. Mehrwegbecher kaum angenommen werden.
Das Wirtshaus Augustinter und der Freiraum erklären hierzu, dass das Pfand die Menschen abschrecke, denn bei mehreren Gefäßen sind hohe Pfandsummen zu leisten.
Hier entscheiden sich die Kunden beispielsweise beim Augustiner dazu, ihr Geschirr mitzubringen in das dann die Speisen abgefüllt werden.
Das Wirtshaus Augustiner denkt, dass eine höhere Akzeptanz erreicht werden könnte, wenn noch mehr Gastronomen das Mehrwegsystem nutzten. Der Freiraum ist überzeugt, dass eine Änderung nur dann herbeigeführt werden könnte, wenn das Pfandsystem wie Pfandflaschen bei den Menschen als Selbstverständlichkeit verankert sind.
Seit dem 01.01.2023 greift bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe (§ 33 VerpackG). Nach dieser sind Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern mit einer Verkaufsfläche von über 80 m² oder mehr als 5 Beschäftigten verpflichtet, ihre To-Go-Produkte den Kundinnen und Kunden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Deshalb geht die Verwaltung davon aus, dass dadurch weitere Betriebe zu der Nutzung übergehen werden müssen, da auch hierunter kleinere Filialen fallen, wenn das Gesamtunternehmen die Gesamtfläche und Mitarbeiterzahl in der Summe betreibt.
Für eine effiziente und praxisnahe Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht hat das StMUV zusammen mit der DEHOGA (Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V.) Bayern eine Informationskampagne erarbeitet, welche Gastronomiebetriebe und Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen ansprechen soll
(https://www.abfallratgeber.bayern.de/gewerbe/abfallvermeidung/mehrwegangebotspflicht/index.htm).
Im Rahmen dessen wurde unter dem Motto „Mehrweg ist der Weg“ ein Logo entwickelt, das vielfältige Einsatzmöglichkeiten bietet und das auch vom Ministerium den Betrieben und der Stadt am 10.01.2023 an die Hand gegeben wurde. (Anlage 2)
Der Logokoffer sowie Hinweise zur Verwendung stehen den Gastronomen unter einem Link zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Da diese Website die Gastronomen sowie Kundinnen und Kunden vollumfänglich auf einfache Weise informiert, wird die Stadt Garching sowohl die Gastronomen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher auf die neuen Regelungen, die bereits teilnehmenden Betriebe sowie die Website und das Logo im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit informieren und erneut für Mehrwegverpackungen werben.
Das Bewerben eines System ist der Stadt Garching nicht möglich, eine Informationserteilung, dass die bisherigen Betriebe sich für Recup/Rebowl entschieden haben, wird jedoch als zulässig erachtet.
Da die Gastronomiebetriebe sich jedoch untereinander austauschen und die Mehrheit der Betriebe, die das System nutzen, jedoch bisher nicht den erhofften Zulauf zu verzeichnen haben, ist es schwierig, diese zu überzeugen.
Die Kampagne erklärt jedoch vollumfänglich auch, dass das Abfüllen in selbst mitgebrachte Gefäße durchaus möglich und rechtlich zulässig ist. Diese Information an die Kundinnen und Kunden sowie Gastronomen weiterzugeben ist aus Sicht der Wirtschaftsförderung ein weiterer wichtiger Baustein, um Müll zu vermeiden.
In der Wirtschaftsförderung einen zentralen Ansprechpartner als Kontaktperson zum Anbieter des Mehrwegsystems zu benennen erachtet die Verwaltung als nicht erforderlich, da alle Nutzer mit dem Anbieter auch bei sprachlichen Barrieren. sehr gut zurecht kamen. Selbstverständlich können Fragen hierzu an die Wirtschaftsförderung gestellt werden.
Um das System auch bei den Gastronomiebetrieben zu etablieren, die nicht in die gesetzliche Verpflichtung fallen und auch Betriebe die gesetzlich verpflichtet sind etwas zu entlasten, erachtet es die Wirtschaftsförderung als zielführend, die Förderung auch für das Haushaltsjahr 2023 beizubehalten. Mittel hierfür sind mit 2.000 Euro bereits im Haushalt 2023 eingestellt.
BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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245,5 kB
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(wie Dokument)
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120,9 kB
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