BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/839/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Mühlgasse Eröterung der Umsetzung und Freigabe zur Ausführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bautechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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07.03.2023
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I. Sachvortrag:
Die Mühlgasse bzw. Lindenallee weist auf Grund des schlechten Zustandes zum Teil größere Schäden auf. Dies sind u. a. Netzrisse, Randschäden und Setzungen. Weiterhin ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben. Mit punktuellen Reparaturen kann die Straße nicht weiter effektiv erhalten werden. Um die Straße wieder ordnungsgemäß herzustellen, ist eine Komplettsanierung im Sommer 2023 erforderlich.
Auf einen Teil oder Vollausbau wird verzichtet.
Zur Ausführung kommt eine DSK (Dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise), die eine wirtschaftliche Erhaltungsmaßnahme zur Verbesserung der Oberflächeneigenschaften beiträgt und zugleich eine signifikante Verlängerung der Nutzungsdauer darstellt. Diese besteht aus zwei Schichten (Vorprofilierung und Deckschicht). DSK - Mischgut ist ein auf dem kaltem Wege hergestellter Asphalt bestehend aus hochwertigem und polierresistentem Mineralstoffgemisch abgestufter Körnung von 0-8mm, kationischer Bitumenemulsion, sowie Normzement für die optimale Brechzeitsteuerung.
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung soll die Maßnahme im Sommer (Mai – Juli 2023) umgesetzt werden.
Die Ausschreibungsunterlagen werden durch das Sachgebiet „Bautechnik Tiefbau“ erstellt.
Entwässerung:
Die Ableitung des Oberflächenwassers am Fahrbahnrand erfolgt analog zum Bestand.
Die Entwässerung erfolgt breitflächig in den angrenzenden Flächen.
Baudurchführung:
Der Maßnahme wird voraussichtlich in der Zeit von Mai’23 bis Juli’23 erfolgen.
Die Bauzeit beträgt ca. 14 Tage.
Kosten:
Die Kostenberechnung für die Sanierungsmaßnahme beläuft sich auf ca. 65.000 € Brutto.
Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsstelle 1.63000.51100 vorhanden.
II. BESCHLUSS:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt die Freigabe der vorgestellten Planung zur Ausführung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren für die im Sachvortrag genannte Baumaßnahme durchzuführen. Gleichzeitig wird der Erste Bürgermeister ermächtigt die Auftragsvergabe zu unterzeichnen.
