ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-UMA/143/2023

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Beratungsfolge

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I.Sachvortrag:

Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Entscheidungsgrundlage für die Schaffung einer öffentlichen Toilettenanlage auf dem Gelände des Bürgerparks vorzubereiten. Gemäß Baugenehmigung ist im Bereich des großen Kinderspielplatzes/Picknickbereiches bereits ein geeigneter Platz festgelegt worden.

Der dafür vorgesehene Bereich ist in der beigefügten Anlage 1 gekennzeichnet (innerhalb der gelben Markierung). Für die Verwaltung ergeben sich folgende Fragestellungen.

 

-          Ist der Bedarf gegeben?

-          Wie viele Kabinen soll die Anlage enthalten bzw. wie sollen die Kabinen aufgeteilt werden?  (1 Kabine für Frauen, 1 Kabine für Männer, 1 Kabine für Menschen mit Behinderung, 1 Kabine unisex)

-          Kauf oder Miete?

-          Wie soll die Anlage betrieben werden? (automatisch reinigend  und/oder mit Reinigungsservice)

-          Wie soll die Schließung erfolgen? (immer offen, mit Automatikschließvorrichtung, Schlüssel für Menschen mit Behinderung)

-          Gestaltung? (Container ohne Verkleidung, mit Holzverkleidung oder ähnlichem)

 

Der Bürgerpark zielt nicht nur auf Jugendliche und Kinder mit Begleitpersonen ab, sondern auf den gesamten Querschnitt der Stadtbevölkerung inklusive der mobilitätseingeschränkten  Personen.

 

Die Landeshauptstadt München fasste Ende 2019 einen Stadtratsbeschluss für Toiletten im öffentlichen Raum (insbesondere für öffentliche Grünflächen),  der eine Bedarfsbestimmung nach Kriteriensystem  beinhaltet.

nchen betreibt über 150 öffentliche Toilettenanlagen.  Deshalb hat sich die Verwaltung bei der Beschlussvorlage an deren Kriterien orientiert.

 

In München wird eine Entfernung zur nächsten Toilette für zumutbar betrachtet, welche maximal in 5 Gehminuten erreicht werden kann. Legt man die Gehgeschwindigkeit als Bemessung von Lichtzeichenanlagen (RiLSA) mit 1,5 m/sec zugrunde, ergibt sich eine Entfernung rd. 500 m.

Die nächste öffentlich zugängliche Toilettenanlage vom Bürgerpark befindet sich am Maibaumplatz, die vom Kinderspielplatz im Bürgerpark  mind. ca. 750 m entfernt ist. Geht man nach dem Berechnungsansatz der Stadt München, wäre die Toilettenanlage am Maibaumplatz nach etwa 7 8 Minuten erreichbar.

 

Mit solch einer Einrichtung müssen Besuche des Bürgerparks nicht mehr wegen eines Gangs auf die Toilette  abgebrochen werden.

Demnach ist der Bedarf für eine Toilettenanlage als durchaus gerechtfertigt zu bewerten.

 

Je nach Anzahl und Aufteilung der Kabinen (nach Nutzern) verändern sich die Grundfläche und der Preis. Die Anfragen bei verschiedenen Herstellern ergaben, dass für einen Vergleich erst die Voraussetzungen an die Anlage erörtert werden müssen. Als Diskussionsgrundlage liegen Beispielbilder bei (Anlage 2).

Die Größe der Toilettenanlage hängt  von den Platzverhältnissen als auch von der zu erwartenden Frequentierung ab. 

Grundsätzlich sind Einzelkabinen für Damen, Herrn sowie eine für mobilitätseingeschränkte Personen möglich. Möglich ist auch eine sog. barrierefreie Unisex-Toilette (Toilette für Alle). Solche Anlagen-Typen werden in München überwiegend eingesetzt.

 

r den Bürgerpark empfiehlt die Verwaltung ebenfalls eine solche Unisex-Anlage. Es handelt sich dabei um eine vollautomatische Einraum-Toilette, behindertengerecht nach DIN 18040-1 (Norm barrierefreies Bauen- Planungsgrundlagen Teil 1: öffentlich zugängliche Gebäude) mit aufklappbarem Baby-Wickeltisch.  Dieser Toilettentyp ist zudem ausgestattet mit einem unterfahrbaren Waschbecken, Seifenspender, Handtrockner und Ablage, einem Urinal sowie einer Notrufeinrichtung.

 

Die Reinigung der Toilettenanlage geschieht nach jedem Toilettengang vollautomatisch. Dabei werden die Sitzbrille und Schüssel gereinigt, desinfiziert und getrocknet. Der Fußboden wird über ein Düsen- und Hochdruckreinigungssystem nass gereinigt.

Zudem sollten Kontrollen und Reinigungen (3x/wöchentlich) vor Ort erfolgen. Die Kontrollgänge könnte ggfs. vom Bauhof im Rahmen Spielplatzkontrolle übernommen werden. Die Reinigung müsste vergeben werden. Aber nur so kann ein dauerhafter hygienischer Betrieb für alle Nutzerinnen und Nutzer auch bei hoher Frequentierung- gewährleistet werden.

 

Der Behindertenbeirat wurde um eine Stellungnahme zu der geplanten Anlage gebeten, die am 22.02.2023 wie folgt beantwortet wurde:

Wir haben uns im Landkreis München und in der Stadt München, die etliche solcher Anlagen betreibt, erkundigt und nach Erfahrungswerten gefragt.

Das Büro des Behindertenbeauftragten der Stadt München teilt mit, dass die Rückmeldungen zu diesen Anlagen durchwegs positiv sind.

Der Beraterkreis https://bb-m.info/staedtischer-beraterkreis-fuer-barrierefreies-planen-und-bauen/  gibt die Information, dass sich Anlagen mit Selbstreinigungsfunktion am besten bewährt haben.

Im Landkreis München gibt es offensichtlich noch keine solche Anlage, Frau Karl spricht von einem Leuchtturmprojekt und unterstützt das Vorhaben ebenfalls.

Der Behindertenbeirat der Stadt Garching unterstützt das Vorhaben ausdrücklich und empfiehlt den Zugang mit Münzeinwurf und mit dem Euro-Schlüssel.“

 

In München dürfen die Toilettenanlagen ganzjährig von täglich 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr unentgeltlich genutzt werden.

 

Die Toilettenanlage im Bürgerpark sollte aus Sicht der Verwaltung täglich von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet sein. Der Zugang sollte unentgeltlich, also ohne Münzeinwurf ermöglicht werden.

 

Das Schließsystem sollte elektronisch erfolgen.

 

Damit sich das Gebäude möglichst in die Umgebung einfügt, sollte die Fassadengestaltung aus Sicht der Verwaltung in Holz erfolgen.

 

r die Stadt Garching besteht die Möglichkeit, entweder eine entsprechende WC-Anlage zu kaufen oder sich von einem Betreiber zur Verfügung stellen zu lassen.

 

In München haben sich die vollautomatischen Toiletten, welche durch einen Betreiber zur Verfügung gestellt werden, bewährt.

 

Die Lebensdauer einer solchen Toilettenanlage entspricht etwa 15 Jahre. Ein entsprechender Vertrag sollte deshalb für 15 Jahre mit Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre- abgeschlossen werden.  Der Vertrag sieht die Errichtung (einschließlich Baugenehmigung) und die Bereitstellung des Gebäudes und den Betrieb der Anlage vor.  Nach Vertragsende ist die Anlage vom Betreiber wieder vollständig rückzubauen.

 

Im Haushalt 2023 sind für eine Toilettenanlage 200.000,-- € vorgesehen, die im Falle eines Betreibermodelles nicht fällig werden. Stattdessen sind monatliche Mietkosten für die Vertragslaufzeit im Haushalt vorzusehen.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine wie im Sachvortrag beschriebene- behindertengerechte Unisex-Toilettenanlage im Betreibermodell auszuschreiben.

 

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Anlagen

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