BESCHLUSSVORLAGE - GB II/475/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Instandsetzung Hallenboden Tennisanlage am See
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
07.03.2023
|
Sachvortrag:
Der verbaute Hallenboden in den Tennishallen muss erneuert werden. Die Stadt Garching ist laut § 3 Abs. 3 Pachtvertrag verpflichtet, einen bespielbaren Hallenboden zur Verfügung zu stellen.
Der Bodenbelag sollte bei normalem Spielbetrieb ca. alle 15 Jahre überarbeitet werden, der bestehende Bodenbelag wird seit mehr als 20 Jahren bespielt.
Die beiden Tennishallen mit je zwei Tennisplätzen haben zusammen eine Bodenfläche von ca. 2.500,00 qm.
Zwei Varianten für die Erneuerung des Hallenbodens kommen in Frage.
Variante 1: Teppichboden
Aktuell ist ein Teppichboden in beiden Hallen verlegt.
Der Austausch dieses Bodenbelages verursacht Kosten in Höhe von ca. brutto 108.000,00 €
Variante 2: Hartplatzboden
Austausch des Teppichbodens gegen einen Hartplatzboden auf Polyurethan-Basis.
Die Kosten hierfür liegen bei ca. brutto 160.000,00 €
Vom STK wird Variante II favorisiert, Vorteil dieser Variante ist eine kostengünstigere Instandsetzung
aufgrund der Möglichkeit, zukünftig auch kleine Flächen des Bodens instand zu setzen.
Bei Variante I muss für Instandsetzungen immer großflächig der Belag getauscht werden, da
Übergänge und Nähte im Spielbereich das Spiel behindern. Zum Schutz der Sporttreibenden jeden
Alters sind in üblichen Sporthallen normgerechte Sportböden vorgeschrieben, nach Ansicht des STK
ist dies auf einem Hartplatz zu gewährleisten. Der Hartplatzboden ist aus Sicht der Verwaltung zu be-fürworten, da sich der Boden aufgrund seines Aufbaus für die Aktiven als gelenkschonender erweist.
Bei beiden Instandsetzungsvarianten muss der Untergrund identisch hergerichtet werden, das
Verlegen eines Teppichbodens ist hierbei weniger kostenintensiv.
Aus den dargelegten Gründen, schlägt die Verwaltung die Umsetzung eines Hartplatzes vor.
Die Leistung muss laut Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben werden.
Es ist beabsichtigt die Vergabe bis spätestens 31.03.2023 abzuschließen und die Arbeiten bis zum 31.08.2023 ausführen zu lassen.
Im Zuge der Hallenbodenerneuerung muss aus jeder Halle die Ausgangstüre sowie der Vorplatz instandgesetzt werden, um künftigen Wassereintritt zu verhindern.
Die Kostenschätzung liegt bei ca. 40.000,00€
Für die beschriebenen Arbeiten sind ausreichend Haushaltsmittel auf der HHSt. 56100.5000 vorhanden.
