BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/836/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Zuschüsse für laufende Zwecke an die Freiwilligen Feuerwehren in Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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23.03.2023
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I. Sachvortrag:
Seit 2009 zahlt die Stadt Garching den beiden Feuerwehrvereinen in Garching und Hochbrück eine jährliche Zuwendung von 50 € pro aktivem Mitglied. Es handelt sich dabei um einen sogenannten „Brotzeitzuschuss“, der dafür verwendet wird, den Aktiven nach den verpflichtend wahrzunehmenden Hauptübungen eine Verpflegung in Form von Speisen und Getränken auszugeben. Die Brotzeiten werden neben dem städtischen Zuschuss durch Vereinsmittel der jeweiligen Feuerwehrvereine finanziert.
Im Lauf der Jahre hat sich die Zahl der jährlichen Pflichtübungen kontinuierlich erhöht (u.a. wegen First Responder, neuer Technik, Atemschutzgeräteträger). Zudem sind auch die Preise gestiegen. So werden laut den beiden Feuerwehren im Moment ca. 90 € – 95 € (ohne Großübungen mehrerer Landkreisfeuerwehren) pro aktiven Mitglied im Jahr benötigt.
Es wird vorgeschlagen, die jährliche Zuwendung ab dem 01.01.2024 von derzeit 50,00 € auf 100,00 € pro aktivem Mitglied zu erhöhen. Eine Förderung nach Mitgliedern nach der städtischen Richtlinie zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
