BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/370/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 194 "Verlängerung Daimlerstraße Richtung Süden"; Änderung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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15.05.2023
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I. Sachvortrag:
Bei der Erstellung bzw. Überprüfung der Planunterlagen des Bebauungsplans Nr. 194 „Verlängerung Daimlerstraße Richtung Süden“ hat sich gezeigt, dass eine Änderung des Verfahrens notwendig ist. Der Wegfall der Begrünung im Westen des Grundstückes hat zur Folge, dass die Grundzüge der Planung berührt werden. Es kommt an mehreren Stellen zum Ausdruck, dass die Grünordnung im Gebiet eine städtebauliche Erforderlichkeit aufweist und insbesondere die Begrünung nach außen hin und zu den Straßen als wesentlicher Planungsbestandteil gesehen wird. Zudem handelt es sich bei den Flächen nach der damaligen Planungskonzeption um eine Ortsrandeingrünung. Diese Funktion fällt zwar mit der Planung zum Bebauungsplan Nr. 188 weg, kann jetzt aber noch nicht berücksichtigt werden, da diese Planung nachläuft. Vor dem Hintergrund, dass der Entfall der Ortsrandeingrünung auf der Westseite des Grundstücks einen Grundzug der Planung berührt, wird eine Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ausgeschlossen. Der Bebauungsplan soll nunmehr im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Gleichzeitig sollte das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben werden.
II. BESCHLUSS:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 194 „Verlängerung Daimlerstraße Richtung Süden“ statt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. Des Weiteren beschließt der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, den Bebauungsplan für das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB freizugeben.
