BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/377/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Neubau einer Außentreppe in der Breslauer Str. 8, Fl.Nr. 1052/44
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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20.06.2023
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I. Sachvortrag:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Außentreppe in der Breslauer Str. 8, Fl.nr. 1052/44.
Geplant ist, auf der Südseite des Dreifamilienhauses eine offene Stahlaußentreppe mit einer Fläche von ca. 4,9 m² und einer Höhe von ca. 4,28 m (gemessen von OK Gelände bis Brüstung Balkon) zu errichten. Die Außentreppe soll von der Wohneinheit im EG über den bestehenden Südbalkon in die Wohneinheit im OG führen. Der Bauherr begründet dies mit der Pflege der im Erdgeschoss lebenden Eltern des Bauherrn. Die Außentreppe würde kürzere Wege und eine geringere Belastung des Gemeinschaftstreppenhauses bedeuten. Eine zusätzliche Wohneinheit entsteht nicht. Durch die Maßnahme würde sich die GRZ/GFZ auf 0,31/0,51 erhöhen.
Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 31 „Garching Ost I Neuaufstellung“. Dieser setzt Baugrenzen fest. Weitere Festsetzungen bleiben unberührt.
Es wird eine Befreiung wegen der Errichtung der Außentreppe außerhalb der Baugrenzen benötigt.
Der Befreiung kann aus Verwaltungssicht zugestimmt werden, da schon mehrere, teils massivere Außentreppen im Bebauungsplangebiet außerhalb der Baugrenzen genehmigt wurden (bspw. Königsberger Str. 2 und 10) und die Nachbarn dem Bauvorhaben zustimmen.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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167,3 kB
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2,1 MB
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427,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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415,6 kB
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