ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/647/2018-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl oder einer Abstimmung hängt zu einem sehr hohen Prozentsatz von dem Engagement einer Vielzahl von hoch motivierten Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ab.

 

Als Anreiz kann den Mitgliedern von Wahl- bzw. Abstimmungsvorständen für den Wahl- bzw. Abstimmungstag ein Erfrischungsgeld gewährt werden (§ 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO), § 10 Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO), § 9 Abs. 2 Landeswahlordnung (LWO), Art. 7 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) und § 8 Abs. 2 der Satzung der Stadt Garching b. München zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BBS)).

 

Die Höhe der Erfrischungsgelder für sämtliche Wahlen bzw. Abstimmungen wurde zuletzt im Jahr 2018 festgelegt (siehe Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.07.2018, Vorlagen-Nr.: GB I/647/2018).

 

Nach fast 5 Jahren und um auch zukünftig ausreichend gute und erfahrene ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mobilisieren zu können schlägt die Verwaltung deshalb vor, die Wahlhelferentschädigung wie folgt neu festzusetzen:

 

Wahl-/Abstimmungsereignis

ltig ab 01.07.2023

bisher gezahlt

 

 

 

Bundestagswahl¹

80 Euro

50 Euro

Europawahl¹

80 Euro

50 Euro

Landtags- und Bezirkswahl¹

100 Euro

70 Euro

Kommunalwahl¹

150 Euro

100 Euro

Kommunalwahl - Stichwahl

80 Euro

50 Euro

Volksentscheid²

80 Euro

40 Euro

rgerentscheid²

80 Euro

40 Euro

 

¹ finden außerdem noch Volks- und/oder Bürgerentscheide statt, so wird zusätzlich eine Entschädigung von 30 Euro gezahlt.

² mehrere Volks- bzw. Bürgerentscheide, die am gleichen Wahltag auszuzählen sind, gelten als ein Volks- bzw. Bürgerentscheid.

 

 

Die mögliche Erhöhung der Kosten für Erfrischungsgelder wurde bereits im Haushalt 2023 mit eingeplant (vgl. HH-Stelle 1.05200.40900, Ansatz für 2023: 32.000 €).

 

Abschließend sei noch darüber informiert, dass sich die o. g. Vorschläge der Verwaltung an den durchschnittlichen Erfrischungsgeldsätzen der NordAllianz-Kommunen orientieren, die mittels einer zuvor durchgeführten Umfrage ermittelt wurden.

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II. BESCHLUSS:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Mitglieder der Wahl- bzw. Abstimmungsvorstände sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes künftig folgende Wahlhelferentschädigung erhalten:

 

Wahl-/Abstimmungsereignis

ltig ab 01.07.2023

 

 

Bundestagswahl

80 Euro

Europawahl

80 Euro

Landtags- und Bezirkswahl

100 Euro

Kommunalwahl

150 Euro

Kommunalwahl - Stichwahl

80 Euro

Volksentscheid

80 Euro

rgerentscheid

80 Euro

 

Finden zusätzlich zu einer Wahl noch Volks- und/oder Bürgerentscheide statt, so wird außerdem eine Entschädigung von 30 Euro gezahlt. Mehrere Volks- bzw. Bürgerentscheide, die am gleichen Wahltag auszuzählen sind, gelten als ein Volks- bzw. Bürgerentscheid.

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