BESCHLUSSVORLAGE - GB I/647/2018-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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21.06.2023
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I. Sachvortrag:
Die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl oder einer Abstimmung hängt zu einem sehr hohen Prozentsatz von dem Engagement einer Vielzahl von hoch motivierten Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ab.
Als Anreiz kann den Mitgliedern von Wahl- bzw. Abstimmungsvorständen für den Wahl- bzw. Abstimmungstag ein Erfrischungsgeld gewährt werden (§ 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO), § 10 Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO), § 9 Abs. 2 Landeswahlordnung (LWO), Art. 7 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) und § 8 Abs. 2 der Satzung der Stadt Garching b. München zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BBS)).
Die Höhe der Erfrischungsgelder für sämtliche Wahlen bzw. Abstimmungen wurde zuletzt im Jahr 2018 festgelegt (siehe Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.07.2018, Vorlagen-Nr.: GB I/647/2018).
Nach fast 5 Jahren und um auch zukünftig ausreichend gute und erfahrene ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mobilisieren zu können schlägt die Verwaltung deshalb vor, die Wahlhelferentschädigung wie folgt neu festzusetzen:
Wahl-/Abstimmungsereignis | gültig ab 01.07.2023 | bisher gezahlt |
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Bundestagswahl¹ | 80 Euro | 50 Euro |
Europawahl¹ | 80 Euro | 50 Euro |
Landtags- und Bezirkswahl¹ | 100 Euro | 70 Euro |
Kommunalwahl¹ | 150 Euro | 100 Euro |
Kommunalwahl - Stichwahl | 80 Euro | 50 Euro |
Volksentscheid² | 80 Euro | 40 Euro |
Bürgerentscheid² | 80 Euro | 40 Euro |
¹ finden außerdem noch Volks- und/oder Bürgerentscheide statt, so wird zusätzlich eine Entschädigung von 30 Euro gezahlt.
² mehrere Volks- bzw. Bürgerentscheide, die am gleichen Wahltag auszuzählen sind, gelten als ein Volks- bzw. Bürgerentscheid.
Die mögliche Erhöhung der Kosten für Erfrischungsgelder wurde bereits im Haushalt 2023 mit eingeplant (vgl. HH-Stelle 1.05200.40900, Ansatz für 2023: 32.000 €).
Abschließend sei noch darüber informiert, dass sich die o. g. Vorschläge der Verwaltung an den durchschnittlichen Erfrischungsgeldsätzen der NordAllianz-Kommunen orientieren, die mittels einer zuvor durchgeführten Umfrage ermittelt wurden.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Mitglieder der Wahl- bzw. Abstimmungsvorstände sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes künftig folgende Wahlhelferentschädigung erhalten:
Wahl-/Abstimmungsereignis | gültig ab 01.07.2023 |
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Bundestagswahl | 80 Euro |
Europawahl | 80 Euro |
Landtags- und Bezirkswahl | 100 Euro |
Kommunalwahl | 150 Euro |
Kommunalwahl - Stichwahl | 80 Euro |
Volksentscheid | 80 Euro |
Bürgerentscheid | 80 Euro |
Finden zusätzlich zu einer Wahl noch Volks- und/oder Bürgerentscheide statt, so wird außerdem eine Entschädigung von 30 Euro gezahlt. Mehrere Volks- bzw. Bürgerentscheide, die am gleichen Wahltag auszuzählen sind, gelten als ein Volks- bzw. Bürgerentscheid.
