BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/843/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2023 ZV Gymnasium Garching mit Haushaltsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching
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Entscheidung
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26.06.2023
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I. Sachvortrag:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 wurde dem Landratsamt München zur Beurteilung zugesandt. Dieses hat mit Schreiben vom 27.04.2023 sein Einverständnis mit dem Haushaltsentwurf erklärt.
Wie dem Vorbericht zu entnehmen ist, erfolgte die Haushaltsplanaufstellung in enger Anlehnung an die Orientierungen des Landratsamtes München.
Der Vermögenshaushalt enthält eine Investitionskostenpauschale von 30.000 € für allgemeine Beschaffungen. Für IT-Maßnahmen werden 325.000 € eingeplant. Die Förderung für das „Digitales Klassenzimmer“ in Höhe von 376.000 € wird als Einnahme neu veranschlagt.
Der Neubau des WHG ist formell abgeschlossen. Für die Abwicklung der Schlussrechnungen sind ausreichend Haushaltsreste vorhanden.
Für den Bau einer E-Ladestation für Fahrräder sind Investitionskosten in Höhe von 15.000 € neu veranschlag. Die Planung der Fahrradüberdachung wird mit 45.000 € und der Bau einer PV-Anlage wird mit 148.000 € eingeplant. Weitere Projekte werden auf das Jahr 2024 verschoben.
Die Kosten der PV-Anlage (Einnahmen und Ausgaben) wurden für den erleichterten Steuernachweis als Betrieb gewerblicher Art in eigenen Unterabschnitt angelegt.
Im Übrigen wird auf den Vorbericht verwiesen.
Es wird folgende Haushaltssatzung zum Beschluss vorgeschlagen:
H A U S H A L T S S A T Z U N G
DES ZWECKVERBANDES
STAATLICHES GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2023
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 41 ff KommZG erlässt der Zweckverband für das Staatliche Gymnasium in Garching b. München folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.954.900 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.909.500 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt:
1. Umlage für den laufenden Sachbedarf
1.1 Die ungedeckten Kosten für den jährlichen lfd. Sachbedarf aus dem Verwaltungshaushalt sowie deren Anteil des Vermögens für die Anschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens werden vom Landkreis München zu 100 % getragen. Die Gesamtumlage für den Landkreis München beträgt 2.147.000 €.
1.2 Die restlichen Kosten in Höhe von 98.400 € des jährlichen lfd. Sachbedarfs trägt die Zweckverbandsgemeinde Stadt Garching b. München.
2. Umlage für Investitionsmaßnahmen
2.1. Die Kosten für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 267.000 € werden vom Landkreis München zu 100 % getragen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Garching, ZWECKVERBAND FÜR DAS STAATLICHE
GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN
Dr. Dietmar Gruchmann
Verbandsvorsitzender
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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