ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/843/2023

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 wurde dem Landratsamt München zur Beurteilung zugesandt. Dieses hat mit Schreiben vom 27.04.2023 sein Einverständnis mit dem Haushaltsentwurf erklärt.

Wie dem Vorbericht zu entnehmen ist, erfolgte die Haushaltsplanaufstellung in enger Anlehnung an die Orientierungen des Landratsamtes München.

Der Vermögenshaushalt enthält eine Investitionskostenpauschale von 30.000 r allgemeine Beschaffungen. Für IT-Maßnahmen werden 325.000 € eingeplant. Die Förderung für das „Digitales Klassenzimmer“ in Höhe von 376.000 € wird als Einnahme neu veranschlagt.

Der Neubau des WHG ist formell abgeschlossen. Für die Abwicklung der Schlussrechnungen sind ausreichend Haushaltsreste vorhanden.

r den Bau einer E-Ladestation für Fahrräder sind Investitionskosten in Höhe von 15.000 € neu veranschlag. Die Planung der Fahrradüberdachung wird mit 45.000 € und der Bau einer PV-Anlage wird mit 148.000 € eingeplant. Weitere Projekte werden auf das Jahr 2024 verschoben.

Die Kosten der PV-Anlage (Einnahmen und Ausgaben) wurden für den erleichterten Steuernachweis als Betrieb gewerblicher Art in eigenen Unterabschnitt angelegt.

Im Übrigen wird auf den Vorbericht verwiesen.


Es wird folgende Haushaltssatzung zum Beschluss vorgeschlagen:

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

DES ZWECKVERBANDES

STAATLICHES GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN

R DAS HAUSHALTSJAHR 2023

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 41 ff KommZG erlässt der Zweckverband für das Staatliche Gymnasium in Garching b. München folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 in den Einnahmen und Ausgaben mit  2.954.900 €

 

 und im

 

 Vermögenshaushalt

 

 in den Einnahmen und Ausgaben mit   1.909.500

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmenr Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

 

 


 

 

 

§ 4

 

Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Umlage für den laufenden Sachbedarf

1.1 Die ungedeckten Kosten für den jährlichen lfd. Sachbedarf aus dem Verwaltungshaushalt sowie deren Anteil des Vermögens für die Anschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens werden vom Landkreis München zu 100 % getragen. Die Gesamtumlage für den Landkreis München beträgt 2.147.000.

 

1.2     Die restlichen Kosten in Höhe von 98.400 € des jährlichen lfd. Sachbedarfs trägt die Zweckverbandsgemeinde Stadt Garching b. München.

 

 

2. Umlage für Investitionsmaßnahmen

2.1. Die Kosten für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 267.000 € werden vom Landkreis München zu 100 % getragen.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Garching,  ZWECKVERBAND FÜR DAS STAATLICHE

 GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN

 

 

 

 Dr. Dietmar Gruchmann

 Verbandsvorsitzender

 

 

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II. BESCHLUSS:

Die Zweckverbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 mit Stellenplan und Anlagen. Diese wird als Bestandteil des Beschlusses ernannt und liegen der Niederschrift als Anlage bei.

 

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Anlagen

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