BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/087/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderantrag des Vereins "Bildung für Groß und Klein e.V." für den Betrieb einer Mittagsbetreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Stadtrat
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Entscheidung
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28.06.2023
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I. Sachvortrag:
Der Verein Bildung für Groß und Klein e.V.“
Der Verein wurde am 29. November 2022 gegründet. Seine beiden Tätigkeitsbereiche sind das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Geflüchteten-Hilfe sowie ein breites Kursangebot für Kinder und Jugendliche.
Schon vor der Vereinsgründung war das Team um Frau Jelena Caranciuc-Jemuranova in Garching sehr aktiv, u.a. im Helferkreis. Es wurden Hilfstransporte in die Ukraine organisiert und die Patenschaft für die Stadt Ivankiv initiiert. Bei städtischen Events ist der Verein mit großem Engagement am Start.
Das Kursangebot umfasst die Themenbereiche Programmierung/Robotik, Mathematik/Physik, Sprachen und Kreativität und startete bereits vor der Corona-Pandemie. Nach der dadurch entstandenen Zwangspause wurden im Herbst 2022 erstmals wieder Termine angeboten, u.a. an den Garchinger Schulen. Von dort gibt es sehr viel positive Resonanz.
Idee der Kooperation mit der Stadt Garching
Um noch mehr Veranstaltungen anbieten zu können, war der Verein seit Monaten auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten. Die Stadt Garching konnte aufgrund fehlender Liegenschaften hierbei bislang nicht unterstützen. Letztendlich hat sich der Verein dann um die Räumlichkeiten am Bürgerplatz 12 beworben.
Bekanntermaßen kann die Stadt Garching für den Herbst eine nicht unerhebliche Anzahl an Schulkindern nicht mit einer Nachmittagsbetreuung versorgen. Es wurde deshalb nach kurzfristig realisierbaren Möglichkeiten gesucht, Abhilfe zu schaffen. Bei einem Gespräch zwischen Verein und Fachbereich Bildung & Soziales kam dann zur Sprache, dass der Verein in seinen Reihen über pädagogisch qualifizierte Kräfte verfügt, die neben der Kursleitung auch für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehen könnten. Auf Nachfrage zeigte sich der Verein dann auch offen für die Idee, die Trägerschaft einer Mittagsbetreuung zu übernehmen.
Strukturelles und pädagogisches Konzept
Die Betreuung soll nach dem Konzept der „verlängerten Mittagsbetreuung“ erfolgen. Das bedeutet, die Betreuungszeit geht bis 16 Uhr, es wird ein warmes, frisch zubereitetes Mittagessen angeboten, es gibt am Nachmittag Obst und Gemüse, Getränke stehen jederzeit zur Verfügung, es erfolgt eine Hausaufgabenbetreuung und es stehen qualifizierte pädagogische Angebote zur Verfügung. Eine verlängerte Mittagsbetreuung erfüllt ab 2026 den Rechtsanspruch der Eltern auf einen nachschulischen Betreuungsplatz.
In den Schulferien wird, abgesehen von den Schließzeiten, eine Ferienbetreuung angeboten.
Der Verein plant kleine Gruppen (8 bis 10 Kinder). Insgesamt sollen 36 bis 40 Plätze geschaffen werden. Für die Betreuung plant der Verein mit mindestens 5 Personen. Dies sind eine Fachkraft sowie 4 pädagogische Aushilfskräfte aus der Ukraine und Rumänien. Im Angebot ist neben dem Freispiel auch ein Kursangebot aus dem Programm des Vereins während der Mittagsbetreuungszeit (z.B. Robotertechnik/Physik, Kunst und Nähen).
Organisation
Die Erstklässler werden zum Unterrichtsende aus der Schule abgeholt, die Kinder höherer Jahrgangsstufen kommen selbstständig in die Mittagesbetreuung. Aufgrund der unterschiedlichen Schulschlusszeiten wird das Mittagessen in zwei Gruppen angeboten, ebenso die Hausaufgaben- und die Freispielzeit.
Die Abholung kann zu drei unterschiedlichen Zeiten erfolgen.
Personell sollen neben dem pädagogischen Personal eine kaufmännische Geschäftsführung (50%), eine Assistenzkraft, eine Küchenkraft und eine Reinigungskraft in der Einrichtung tätig sein.
Räumlichkeiten
Nach Rückmeldung der Regierung von Oberbayern (genehmigende Behörde) sind die Räumlichkeiten im Grundsatz für eine Mittagsbetreuung geeignet.
GB 2 der Stadt Garching nimmt wie folgt Stellung:
Baurechtlich ist der hier vorgesehene Bereich als Ladengeschäft genehmigt. Für den geplanten Einzug der Kindertageseinrichtung ist daher eine baurechtliche Nutzungsänderung notwendig. Dies müsste vom Verein selbst beauftragt und finanziert werden.
Im Bebauungsplan Nr. 77 „Ortszentrum“ ist das Grundstück als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Gem. §4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Fassung 1977) sind soziale Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet zulässig. Durch die Änderung würde das Gebäude zum Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 Nr. 12 BayBO werden. Für den Sonderbau sind im Zuge der Nutzungsänderung auch Nachweise für Statik und Brandschutz einzureichen. Über die Genehmigungsfähigkeit kann darüber hinaus keine Angaben gemacht werden, da Nachweise zur Beurteilung (bspw. Brandschutz, Statik, Stellplätze) fehlen.
Ob die Eigentümer der anderen Gewerbe- bzw. Wohneinheiten sich dessen bewusst sind, ist uns nicht bekannt.
Laut Regierung sollte die Einrichtung von der Schule in der Zeit von 5 Minuten erreichbar sein.
Unsere Städtischen Einrichtungen zur Nachmittagsbetreuung wurden immer mit Staatlichen Zuschüssen gefördert. Somit haben wir auch vorgegebene Raumprogramme erfüllt.
Der GB 2 geht davon aus, dass die geplante Einrichtung dies bei 40 Plätzen nicht erfüllen wird.
Wir stellen uns die Frage, ob die Kinder, die diese Einrichtung besuchen sollen, dadurch gegenüber den Kindern in den städtischen Einrichtungen benachteiligt werden.
Das gleiche gilt übrigens auch für die Freispielflächen. In den bestehenden Einrichtungen können die Kinder auf eingezäunten städtischen Außenbereichsflächen spielen, die vom GUV beurteilt werden.
Im vorliegenden Konzept sollen die Kinder lt. Frau Zimmermann auf den öffentlichen Spielplatz am Rathausplatz spielen.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die geplante Einrichtung gemäß Planung nicht barrierefrei ist.
Da nichts über die Bausubstanz bekannt ist, lässt sich der Bedarf an Renovierung nicht einschätzen und somit kann auch die Kostenrechnung des Vereins nicht überprüft werden.
Nutzung der Räume und Materialien durch Mittagsbetreuung und Verein
Die Raumnutzungszeiten teilen sich wie folgt auf:
- Mittagsbetreuung 27,5 h/Woche (Betreuungszeit und Küche)
- Verein 22 h/Woche
Dies entspricht einem Nutzungsverhältnis von 55 % (Mittagsbetreuung) zu 45 % (Verein).
Umfang des Förderantrags
Der Verein beantragt eine Förderung in folgendem prozentualen Umfang:
Laufende Kosten
- Mietkosten 100%
- Personalkosten Mittgasbetreuung 100%
- Personalkosten Verwaltung 50%
- Kosten sonstiges Personal 100%
- Steuerberater 50%
- Verbrauchsmaterial 100%
- Versicherungen 100%
Umbau- und Renovierungskosten 100%
Erstausstattung
- Mobiliar 100%
- Küche inkl. Geräte und Geschirr 100%
- IT und Zubehör für Kurse 30%
- LEGO Kursmaterial 30%
- Physiksets 30%
- Gesellschaftsspiele 100%
- Kunstmaterialien 30%
- Ausstattung Verwaltung 100%
- Ausstattung Reinigung und Hygiene 100%
Weiteres
- Kaution 50%
In Summe werden folgende Beträge angesetzt (prozentuale Anteile berücksichtigt):
- Laufende Kosten/Monat 19.900 €
- Renovierungs- und Umbaukosten 212.000 €
- Erstausstattung 71.800 €
Stellungnahme zum Förderantrag
Haltung der Verwaltung:
Die Verwaltung befürwortet im Grundsatz eine Bewilligung des Antrags, schlägt aber eine finanzielle Deckelung sowie eine Aufteilung der Kosten zwischen Mittagsbetreuung und Verein vor, damit allein die Mittagesbetreuung die Förderung erhält. Der Verein als solcher kann derzeit nicht nach der Zuschussrichtlinie gefördert werden, da das Gründungsdatum noch nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt.
In Bezug auf die Mittagsbetreuung ist eine Förderung möglich, soweit der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt wird und bei der Mittagsbetreuung des Vereins hinsichtlich der Förderung in keinem Bereich eine Besserstellung im Vergleich zu Einrichtungen der Stadt Garching und anderer Träger erfolgt. Vorgeschlagen wird deshalb der Abschluss eines Defizitvertrags, der die laufenden Kosten durch eine Jahrespauschale von max. 20.000 € je Gruppe erstattet. Dafür ist die Vorlage eines Haushaltsplans und einer Endabrechnung erforderlich. Die Zahlung von Abschlägen ist möglich. Es obliegt dann der Einrichtung, mit dem Defizitbetrag entsprechend zu haushalten.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Beträge für die laufenden Kosten im Förderantrag, insbesondere die Personalkosten, überdurchschnittlich hoch angesetzt. Ggf. könnte der Verein bei einer wirtschaftlicheren Betriebsführung Kosten einsparen., z.B. bei der Eingruppierung des Personals.
Begründung:
Durch die Einrichtung und den Betrieb einer Mittagsbetreuung würde der Verein für eine immense Entlastung im Bereich der nachschulischen Kinderbetreuung sorgen. Es könnten so alle Bedarfe für das Schuljahr 2023/2024 erfüllt werden.
Die zentrale Lage der Räumlichkeiten ermöglicht grundsätzlich eine Versorgung beider Garchinger Grundschulen. Eine Anpassung der Platzvergabe an die aktuellen Bedarfe ist somit möglich. Der mehr als fünfminütige Fußweg wäre gegenüber der Regierung von Oberbayern als genehmigende Behörde begründbar. Zudem hat der Verein angeboten, die Kinder, insbesondere die Erstklässler, auf dem Weg zu begleiten.
Natürlich ist eine Mittagsbetreuung dieser Art räumlich und im Hinblick auf die Freiflächen nicht mit den bereits in Garching bestehenden Einrichtungen vergleichbar. Aus Sicht des Fachbereichs Bildung & Soziales steht jedoch die zuverlässige nachschulische Betreuung der Kinder an erster Stelle, damit die Personensorgeberechtigten ihrem Beruf nachgehen können und der Schulbeginn für sie nicht zu einem Rückschritt in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird. Diese Befürchtung besteht aktuell bei den noch unversorgten Familien. Die „Hilferufe“ gehen im Fachbereich tagtäglich ein.
Der Verein „Bildung für Groß und Klein e.V.“ hat in zahlreichen Kursen bereits gezeigt, dass er in der Lage ist ein pädagogisch wertvolles Programm zu bieten. Dies bestätigen Eltern und Schulleitungen. Und blickt man nach München, so wird man feststellen, dass es weit weniger attraktive Mittagsbetreuung gibt, die z.B. nur mit einem einzelnen Klassenzimmer auskommen müssen.
Der Zeitpunkt für die Einrichtung einer Mittagsbetreuung ist günstig, denn nach Auskunft der Regierung von Oberbayern ist in naher Zukunft mit einer Festlegung der Voraussetzungen für die Bewilligung einer Mittagsbetreuung zu rechnen. Aktuell gibt es keine spezifischen Regelungen hinsichtlich räumlichen Voraussetzungen und Personalversorgung.
Der Mietvertrag ist auf 5 Jahre und 4 Monate fest vereinbart und enthält eine zweimalige Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre. Danach verlängert sich der Mietvertrag auf unbestimmte Dauer. Die Räume stehen somit längerfristig zur Verfügung, was eine Investition in den Umbau rechtfertigen würde.
Aktuell gibt es keine Alternativen, die noch offenen Betreuungsanfragen im nachschulischen Bereich zeitnah zu versorgen. Eine zunächst angedachte Containerlösung in Nähe der Grundschule Ost benötigt einen Vorlauf von ca. 9 bis 12 Monaten, vorausgesetzt die Container sind lieferbar. Andere Räumlichkeiten für eine Mittagsbetreuung sind derzeit nicht verfügbar bzw. müssten erst gesucht werden. Dann allerdings könnte die Antragsfrist für die Einrichtung einer Mittagsbetreuung für das kommende Schuljahr (30. Juni 2023) nicht eingehalten werden. Die Einrichtung einer Ganztagsklasse an der Grundschule-Ost wurde in diesem Schuljahr nicht weiterverfolgt, da lauf Aussage der zuständigen Schulrätin zunächst die Neubesetzung der Schulleitung abgewartet werden müsse.
Folgende Förderung wird vorgeschlagen:
Renovierungs- und Umbaukosten
Die Stadt übernimmt die Renovierungs- und Umbaukosten anteilig im Nutzungsverhältnis 55:45.
Kosten für den laufenden Betrieb
- Analog zu den Defizitvereinbarungen der Stadt Garching mit kirchlichen und freien Trägern erhält der Verein jährlich für jede Gruppe eine Förderung von max. 20.000 €.
- Die Mietkosten und die Betriebskosten werden im Nutzungsverhältnis 55:45 erstattet.
Erstausstattung
Die Kosten für Einrichtung und Küche werden im Nutzungsverhältnis 55:45 übernommen.
Es ergeben sich entsprechend der Zahlen aus dem Förderantrag folgende Beträge:
- Laufende Kosten (Defizitvertrag) max. 60.000 €
- Renovierungs- und Umbaukosten 116.600 €
- Erstausstattung 39.490 €
Die Mittel sind derzeit im Haushalt nicht berücksichtigt und werden ggf. in den Nachtragshaushalt eingearbeitet.
Staatliche Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt jede Gruppe (mind. 12 Kinder) einer verlängerten Mittgasbetreuung mit 12.000 € pro Jahr.
Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung der anteiligen Vereinskosten
Der Verein „Bildung für Groß und Klein e.V.“ hat neben der Förderung der Kosten für die Mittagsbetreuung ein zinsloses Darlehen zur Deckung der Kosten des Vereins beantragt. Dieses soll quasi als Anschubfinanzierung dienen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die Förderung von Vereinen ist eine freiwillige Leistung der Kommunen im Rahmen der Leistungsfähigkeit. Somit ist es möglich, Einzelprojekte zu fördern.
Zu beachten ist hier allerdings auch der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Gleichmäßigkeit der Verwaltung. In den vergangenen Jahren wurden sowohl Einzelmaßnahmen von Vereinen, als auch Gebäudeanbauten mit einer Rückzahlung über eine Miete gewährt.
Eine Darlehensgewährung oder ein Zuschuss ist aus Sicht der Kämmerei somit möglich.
Bei einem Darlehen ist jedoch zu beachten, dass Kommunen einem Verschenkungsverbot gem. Art. 76 Gemeindeordnung unterliegen. Somit dürfte dieses nur zu marktüblichen Konditionen gewährt werden. Zusätzlich ist das Darlehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Einrichtung der Mittagsbetreuung und der geringen Chancen einer Kreditaufnahme auf dem freien Markt zu sehen.
Der marktübliche Zinssatz liegt bei den geschilderten Gegebenheiten bei 3,57 % (effektiv).
Aus dem Kapitalbedarf i.H.v. 330.677,94 € und der Förderung i.H.v. 156.090,00 € ergibt sich:
Darlehenssumme: 174.587,94
Laufzeit: 15 Jahre
Zinsen über die Laufzeit: 50.268,72
Gesamtsumme: 224.856,66
Annuität (monatlich): 1.249,20
II. BESCHLUSS:
Der Stadtrat beschließt die Kooperation mit dem Verein „Bildung für Groß und Klein e.V.“ im Rahmen der Errichtung und des Betriebs einer Mittagsbetreuung und beauftragt die Verwaltung, die hierzu nötigen Maßnahmen einzuleiten.
Der Stadtrat beschließt eine Förderung der Mittagsbetreuung des Vereins „Bildung für Groß und Klein e.V.“ in Höhe von 156.090,00 €. Die Verwendung der Förderung ist vom Verein nachzuweisen.
Der Stadtrat beschließt die Gewährung eines Darlehens in Höhe von 174.587,94 € zu den im Sachvortrag genannten Konditionen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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543,7 kB
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