BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/847/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss des Bürgerbudgets der Stadt Garching b. München
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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28.06.2023
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I. Sachvortrag:
In der Bürgerversammlung am 22.11.2022 in Garching wurde der Antrag auf Einrichtung eines Bürgerbudgets gestellt und von der Mehrheit der anwesenden Bürger angenommen.
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 27.02.2023 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung des Bürgerbudgets für die Stadt Garching zu erstellen.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.04.2023 wurde ein erster Entwurf hierzu vorgestellt und im Anschluss von den Fraktionen besprochen.
Nach Einarbeitung der Änderungen beschloss der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 21.06.2023 einstimmig, die Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Garching (Anlage 1) dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Das Bürgerbudget stellt eine unmittelbare Beteiligung der Bürger an dem städtischen Haushalt da. Dies geschieht durch die Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen und der direkten Abstimmung über die Umsetzung der Vorschläge im Rahmen des bereitgestellten Budgets.
Die wesentlichen Eckpunkte der Satzung:
Zweijähriger Turnus
Die Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen wurde auf einen zweijährigen Turnus festgelegt. Dies sorgt gerade größeren und komplexeren Vorschlägen für mehr Planungs- und Umsetzungszeit.
Budgethöhe
Das Budget wurde auf 100.000 € verdoppelt, um dem zweijährigen Rhythmus Rechnung zu tragen. Gleichzeitig können dadurch größere Projekte umgesetzt werden.
Maßnahmen
Die Maßnahmen müssen in der Zuständigkeit der Stadt Garching b. München liegen und muss dem Gemeinwohl dienen und frei zugänglich und erfahrbar sein.
Umsetzung
Die Umsetzung kann sowohl durch die Stadt Garching, als auch durch den Empfänger der Förderung geschehen.
Gemäß Auskunft aus Unterschleißheim bedeutet dies für den organisatorischen Bereich einen Personalaufwand von einer ¼ Stell und für die Ausführung von ½ Stelle. Diese Kapazitäten stehen derzeit durch unbesetzte/nicht vorhandene Stellen nicht zur Verfügung und müssten ggf. im Rahmen des nächsten Stellenplanes geschaffen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,5 kB
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