ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/385/2023

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 165 „Wohngebiet nordöstlich des Furtwegs“ gefasst. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, wird die Stadt Garching beteiligt. Eine Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf wird bis zum 04.08.2023 erbeten.

Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Bereich der Stadt Unterschleißheim. Der Geltungsbereich erstreckt sich dabei über eine Fläche von ca. 2 ha. Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes ist der anhaltende Bedarf am dringend benötigten Wohnraum in der Stadt Unterschleißheim. Insgesamt wird die Errichtung von 12 Mehrgeschosswohnungsbauten beabsichtigt. Die beiden im WA 1 liegenden Gebäude werden mit 4 Vollgeschossen, die zehn Gebäude im WA 3 mit 3 Vollgeschossen sowie im WA 2 mit 4 Vollgeschossen realisiert. Durch die Ausweisung von Wohnbauflächen am nordwestlichen Ortsrand von Unterschleißheim wird der Ort städtebaulich sinnvoll abgerundet. Durch die Nutzung bestehender Infrastruktureinrichtungen entspricht die vorliegende Bauleitplanung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung.

 

Die Belange der Stadt Garching werden durch die Planung der Stadt Unterschleißheim nicht berührt

 

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, keine Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung abzugeben. Sofern sich an den Grundzügen der Planung nichts ändert, wird auch im Rahmen der weiteren Beteiligung am Verfahren keine Stellungnahme abgegeben.

 

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Anlagen

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