BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/387/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Grundrissänderungen und Aufstellung von technischen Anlagen in den Freiflächen in der Robert-Bosch-Str. 12, Fl.Nr. 1720/5
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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18.07.2023
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I. Sachvortrag:
Der Antragsteller beantragt Grundrissänderungen und die Aufstellung von technischen Anlagen in den Freiflächen in der Robert-Bosch-Str. 12, Fl.Nr. 1720/5.
Geplant ist, die bestehenden Räume für Datenverarbeitung um einen Hallenteil zu erweitern und interne Abläufe umzustrukturieren. Hierfür sind innenliegende Änderungen, sowie der Anbau von Kühlgeräten und einer eingehausten Trafostation notwendig. Die Kühlgeräte sollen an der Westfassade errichtet werden. In diesem Bereich befinden sich aktuell 4 KFZ-Stellplätze und ein kleiner Grünstreifen. Die Trafoeinhausung soll im Bereich der bestehenden Kühlgeräte errichtet werden und diese ersetzen. Die 4 wegfallenden KFZ-Stellplätze sollen östlich der neuen Trafostation im Bereich der alten Kühltechnik nachgewiesen werden. Alle betroffenen Flächen, mit Ausnahme des kleinen Grünstreifens, sind im Bestand versiegelte Flächen. Eine Erweiterung der Mitarbeiterzahl ist nicht vorgesehen, weshalb auch keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen werden müssen.
Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 53 „Gewerbegebiet Lagerplätze“. Dieser setzt Baugrenzen fest. Weitere Festsetzungen bleiben unberührt.
Es wird eine Befreiung wegen der Überschreitung der östlichen Baugrenze durch die neuen Kühlgeräte benötigt.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Flächen bereits baulich verwendet wurden (Stellplätze) und mit Ausnahme des Grünstreifens nur im Bestand versiegelte Flächen verwendet werden. Aufgrund der Grundrissgestaltung und der Betriebsabläufe auf dem Grundstück wäre der Aufbau an anderer Stelle nur mit erheblichen Aufwand (bspw. durch Aufständerung) möglich. Aus Verwaltungssicht ist jedoch die Grünfläche auf dem Grundstück zu ersetzen. Hierfür würden sich bspw. Flächen zwischen der neuen Stellplätze eignen.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.
II. BESCHLUSS:
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Grundrissänderungen und Aufstellung von technischen Anlagen in den Freiflächen in der Robert-Bosch-Str. 12, Fl.Nr. 1720/5 zu erteilen. Das Einvernehmen zur Befreiung wegen der Überschreitung der östlichen Baugrenze durch die neuen Kühlgeräte wird erteilt, wenn die wegfallende Grünfläche auf dem Grundstück kompensiert wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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2
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504,3 kB
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3
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429,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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464 kB
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