ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/389/2023

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, der TUM und Siemens hat die Stadt Garching bereits mit Bebauungsplan Nr. 183 „rdliches Büro- und Verwaltungsgebäude für einen Kooperationspartner der TUM“ den Bebauungsplan für den 1. Bauabschnitt Siemens aufgestellt.

 

Mit Schreiben vom 06.07.2023 (Anlage 1) hat die TUM den Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Erweiterung des bereits im Bau befindlichen Gebäudes Siemens für den zweiten Bauabschnitt gestellt.  Das Vorhaben ist analog zum Bebauungsplan Nr. 183 die „Spiegelung“ des bisherigen Gebäudes, das sowohl der Nutzung der TUM als auch den Kooperationspartner der TUM (Siemens AG) für Forschung, Entwicklung und begleitender Verwaltung dient. Die TUM übernimmt sämtliche Kosten und ist bereit den Durchführungsvertrag abzuschließen.

 

Vertreter von Siemens werden die neuen Planungen dem Stadtrat in der Sitzung vorstellen. Die Planvorgaben des Masterplanes Science City werden auch beim zweiten Bauabschnitt eingehalten. Die notwendigen Stellplätze werden in dem von der TUM zu errichtenden Parkhaus nachgewiesen.

 

Herr Strohmayr vom Planungsbüro GSU hat bereits den beiliegenden Bebauungsplan mit Begründung und integriertem Umweltbericht erarbeitet.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 197 „Erweiterung des nördlichen Büro- und Verwaltungsgebäudes für einen Kooperationspartner der TUM“ zu fassen und den Bebauungsplanentwurf für die Auslegung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB freizugeben. Geringfügige Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind zulässig. Die Verwaltung wird beauftragt, den Durchführungsvertrag zu verhandeln.

 

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