ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 1-LI/098/2023

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Aufgrund der erfolglosen Strombündelungsausschreibung über KUBUS GmbH für die Lieferjahre 2023 bis 2025, hielt die Stadt Garching es für sinnig, die Stromausschreibung für die kommenden Jahre selbst durchzuführen, um kurzfristige Mitteilungen über die Erfolgslosigkeit des Verfahren zu vermeiden.

 

In Vorbereitung der Vergabe zeichnete sich jedoch ab, dass aufgrund der noch immer sehr knappen Bindungsfristen der Angebote eine Durchführung des Regelverfahrenes nicht erfolgsversprechend gewesen re.

Die Stadt Garching hat jedoch, anders als die KUBUS GmbH, nicht die Möglichkeit/ Voraussetzungen ein elektronisches Verfahren durchzuführen. Daher hat man stadtseitig beschlossen, die KUBUS GmbH mit der Durchführung einer Einzelausschreibung zu beauftragen, um bessere Erfolgsaussichten im Verfahren zu haben.

 

Daher wir KUBUS GmbH nun eine Einzelausschreibung für die Stadt Garching für die Lieferjahre 2024 und 2025 durchführen. In der Einzelausschreibung ist jedoch lediglich die Ausschreibung von Normalstrom oder Ökostrom (ohne Neuanlagenquote) möglich. Die Variante Ökostrom mit Neuanlagenquote gibt es nicht.

Die Ausschreibung für Ökostrom mit Neuanlagenquote birgt für die Erfolgsaussichten des Verfahrens ein zu hohes Risiko. Abweichungen steigern nämlich das Risiko, dass ein Verfahren mit Aufhebung endet. Aus Erfahrungen der KUBUS GmbH mit dieser Variante geht hervor, dass in der Praxis nur eine geringe Bieterbeteiligung vorlag.

Laut KUBUS GmbH stehen öffentliche Auftraggeber in Anbetracht der aktuellen Marktsituation schlecht da, da die Energieversorger ihren Fokus nicht beim Vertrieb haben, schon gar nicht bei aufwändigen Ausschreibungen der öffentlichen Hand. Daher kann derzeit Wettbewerb nur herbeigeführt werden, indem bekannte, etablierte Standards genutzt werden und keine unnötigen oder erhöhten Anforderungen gestellt werden.

 

Die Erfolgslosigkeit der letzten Strombündelungsausschreibung war vermutlich unteranderem auch dem zu schulden, dass sich für die Sparte "Ökostrom mit Neuanlagenquote" keine Bieter Angebote abgegeben hatten. Bei anderen Varianten hatte es durchaus Bieterbeteiligung gegeben. Vor allem in Bayern liegt dies daran, dass der Bau von Anlagen zur Herstellung von Strom gegenüber anderen Bundesländern zurückliegt. Bei der Auswahl von Ökostrom mit Neuanlagenquote dürfen die Anlagen, von denen der Strom bezogen wird, nur ein gewisses Alter haben.

 

Die unbefristeten Dienstleistungsverträge mit der KUBUS GmbH wurden im Rahmen der Beauftragung der Einzelausschreibung nicht gekündigt, sodass für die Stadt Garching weiterhin die Möglichkeit besteht für den Lieferzeitraum ab 2026 wieder an der Strombündelungsausschreibung teilzunehmen.

Das Ausschreibungsverfahren wird unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt. Die erforderlichen Datenergänzungen bzw. Datenerfassungen wurden von der Stadt Garching entsprechend vorbereitet und aktualisiert und bereits an die KUBUS GmbH übermittelt.

 

Seitens der KUBUS GmbH wird der gesamte Bedarf der Stadt Garching bzw. alle Zähler in einem Los zusammengefasst.

Es bestandenen Überlegungen die Zähler auf zwei Lose aufzuteilen. Die Straßenbeleuchtung hätte dann aufgrund der Umstellung auf LED und dem damit enorm vermindert angesetzten Verbrauch ein eigenes Los dargestellt. Eine Aufteilung in zwei Lose hätte jedoch, das Risiko geborgen, dassr die Lose unterschiedliche Bieter die Zuschläge erhalten.

Die Erfolgsaussichten für das Verfahren bleiben unabhängig von der Anzahl der Lose gleich. Daher hat die Stadt Garching beschlossen, ebenso wie in den letzten Jahren, in einem Gesamtlos auszuschreiben.

 

r den Ablauf des Verfahrens wurde von der KUBUS GmbH folgende Zeitschiene festgesetzt:

 

  1. Veröffentlichung Bekanntmachung: 07.09.2023
  2. Ende 1. Phase: 10.10.2023
  3. Auktionszeitraum: 13.10.2023-10.11.2023
  4. Mögliche Auktion 2. Phase frühestens ab 19.10.2023 10:00-14:00 Uhr

 

Der Tag der Auktion wird in Rücksprache zwischen der KUBUS GmbH und der Stadt Garching festgelegt werden, dieser muss jedoch im Zeitraum vom 19.10.2023 bis 10.11.2023 erfolgen.

Nach dem Erhalt des Vergabevorschlags muss das Rücksendeformular innerhalb vom 2 Stunden unterschrieben an die KUBUS GmbH zurückgeschickt werden.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt den ersten Bürgermeister zur Annahme des Vergabevorschlags, Unterzeichnung des Rücksendeformulars und Abschlusses des Stromvertrages zu ermächtigen.

 

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