BESCHLUSSVORLAGE - 2-UMA/152/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Umweltschutz - Abfall
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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13.09.2023
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I. Sachvortrag:
Die Fraktion „Unabhängige Garchinger“ haben am 08.03.2023 einen Antrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gestellt. Wie in der Zielformulierung des Antrags dargelegt, umfasst die kommunale Wärmeplanung alle Erzeugungs- und Verteilsysteme und ist ein zentraler Baustein der Energiewende vor Ort unter der Berücksichtigung der zukünftigen Klimaneutralität und Versorgungssicherheit.
In ihrem am 26.01.2023 beschlossenen Klimaschutzkonzept strebt die Stadt Garching Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 an. Diese ist nur zu erreichen, wenn neben dem Ausbau der Tiefengeothermie auch der Ausbau der auf regenerativen Energien basierenden, dezentralen Wärmegewinnungsanlagen (Biomasseanlagen, Wärmepumpenanlagen, Solarthermieanlagen etc.) vorangetrieben wird.
Für die Vorgehensweise zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gab es innerhalb der Verwaltung unter Beteiligung externer Berater und Wärmeversorger am 06. und 29. Juni 2023 Vorbesprechungen.
Datenerfassung
Grundvoraussetzung für die Erstellung eines solchen Plans ist eine umfangreiche und straßenweise Erfassung der aktuellen Wärmeverbräuche mit den zugehörigen Energieträgern, die dann in einer Datenbank erfasst werden sollen. Die notwendigen Daten sind:
- Adresse der Immobilie (ohne Eigentümername)
- Baujahr des Gebäudes
- Wohn-/Nutzfläche (beheizbare Fläche)
- Aktueller Jahreswärmeverbrauch
Für eine Datenbeschaffung stehen nach ersten Überlegungen folgende Quellen zur Verfügung:
- Eigene Bauakten (Durchsicht mit hohem Zeitaufwand möglich)
- SWM
- EWG
- Kaminkehrer.
- Umfragen (u.a. Siedlerbund, Hausverwaltungen) mit entsprechendem Fragenkatalog.
Die Gesprächsbeteiligten haben für die Datenbeschaffung bereits ihre Unterstützung zugesagt. Bei allen Recherchen sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Förderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.
Bezuschusst werden Ausgaben für
- fachkundige externe Dienstleister*innen zur Planerstellung,
- Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur*innen,
- begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegt bzw. eine kreisangehörige Kommune noch nicht an entsprechenden Konzepten des Landkreises beteiligt war. Dies trifft auf Garching zu, so dass die Fördervoraussetzung gegeben ist.
Für die Antragstellung genügt zunächst eine ausgefüllte Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage und der easy-Online-Antrag 4.1.11 „Kommunale Wärmeplanung“. Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %. Der Förderantrag soll im September 2023 gestellt werden. Die Datenbeschaffung wird zeitlich parallel dazu vorbereitet.
Am 18.07.2023 hat der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz dem Stadtrat empfohlen, einen kommunalen Wärmeplan auf Basis der in dieser Beschlussvorlage dargelegten Vorgehensweise erstellen zu lassen. Der erste Bürgermeister soll ermächtigt werden, die externe Dienstleistung zur Planerstellung zu beauftragen.
Aktueller Sachstand
Die Kaminkehrerdaten für Garching wurden seitens des LRA München bereits zur Verfügung gestellt, soweit dies aus datenschutzrechtlichen und auch technischen Gründen möglich war.
Im Anhang befindet sich der Entwurf des „Easy-Online“-Antrags „auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA)“ an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, sowie die nach Kommunalrichtlinie erforderliche „Vorhabenbeschreibung Förderschwerpunkt 4.1.11: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“.
Als Projektzeitraum wurde 01.04.2024 bis 31.03.2025 angegeben. Vorher ist mit einer Bewilligung des Antrags nicht zu rechnen. Sobald der Stadtrat dieser Beschlussvorlage zustimmt, wird der Antrag an das BMWK sowohl postalisch als auch online abgeschickt.
II. BESCHLUSS:
Der Stadtrat beschließt, einen kommunalen Wärmeplan auf Basis der in dieser Beschlussvorlage dargelegten Vorgehensweise erstellen zu lassen. Der Antrag beim BMWK wird in dieser Form gestellt und der Erste Bürgermeister ermächtigt, die externe Dienstleistung zur Planerstellung zu beauftragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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154,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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192,9 kB
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