MITTEILUNG DER VERWALTUNG - GBIII/853/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage Bündnis 90 Die Grünen über Informationen der "Garchinger Hilfsfonds"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- MITTEILUNG DER VERWALTUNG
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Kenntnisnahme
|
|
|
13.09.2023
|
I. Sachvortrag:
Die Verwaltung erreichte die in der Anlage 1 (nichtöffentlich wegen Namensnennung) beigefügte Anfrage vom 02.09.2023 der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bezüglich der „Garchinger Hilfsfonds“. Es werden hierzu Informationen über die aktuelle finanzielle Ausstattung sowie über die Auszahlungen seit deren Einrichtung erbeten. Ebenso werden unter anderem die Fragen gestellt, nach welchen Kriterien entschieden wurde/ wird, welcher Personenkreis in welcher Höhe Mittel erhält und wer dies jeweils entschieden hat.
Die Anfrage kann wie folgt beantwortet werden:
Allgemeines zu den beiden „Hilfsfonds“
Seit dem Jahr 2014 hat die Stadt Garching einen Hilfsfond für Garchinger Bürgerinnen und Bürger in Not eingerichtet. Sinn und Zweck liegt darin, neben Zuschüssen für das Allgemeinwohl und ehrenamtlicher Arbeit, auch Hilfe im Einzelfall gewähren zu können. Hierfür können Menschen in finanzieller Notlage unbürokratisch und zeitnah mit einmaligen Kleinbeträgen unterstützt werden.
Die Gelder aus einem gerichtlichen Vergleich (HH-St. 1.49800.78700) im Jahre 2007 sind, nach gerichtlichem Vergleich zweckgebunden. Der Stadtrat hat dem gerichtlichen Vergleich auf seiner nichtöffentlichen Sitzung am 27.01.2005 zugestimmt (vgl. nichtöffentliche Anlage 2). Hier verpflichtet sich die Stadt ab dem 01.07.2007 für die Dauer von 20 Jahren jährlich einen Betrag von mindestens EUR 13.500,00 ausschließlich in gemeinnütziger Weise für hilfsbedürftige (sozialschwache) Einwohner von Garching zu verwenden, und zwar vorrangig im Bereich der Pflege und Betreuung älterer Bürger von Garching in einem Pflegeheim. (Hinweis: Bei Abschluss des Vergleiches war das Pflegeheim noch nicht in Betrieb.) Hierüber wurde zuletzt in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 14.02.2019 informiert.
Antworten zu den Fragen des „Hilfsfond für Garchinger Bürgerinnen und Bürger in Not
Generelles Vorgehen bei einer Anfrage, interne Regularien bzw. Vorgaben
Das Vorgehen innerhalb der Verwaltung hat sich seit der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 14.02.2019 nicht verändert.
Prinzipiell ist es ein Anliegen der Verwaltung, eine Anfrage zeitnah zu bearbeiten um im Ernstfall eine schnelle Unterstützung gewährleisten zu können. Dennoch liegt es auch in der Verantwortung der Verwaltung, mit den erhaltenen Spenden verantwortungsvoll umzugehen. Aus diesem Grund wird jede Anfrage individuell betrachtet und bewertet. Es gilt immer abzuklären, in welcher persönlichen Situation sich die/der Antragstellende befindet (Höhe der Rente, Höhe des eigenen Vermögens etc.) und ob es andere Fachstellen gibt, die für die Hilfeleistung zuständig sind.
Im Regelfall erfolgt die Kontaktaufnahme über einen entsprechenden Fachdienst (z.B. Fachstelle Senioren, Paritätischer Wohlfahrtsverband etc.) Sobald abgeklärt ist, dass keine anderen finanziellen Fördermittel vorhanden sind, die vorrangig eingesetzt werden müssen, lässt sich die Verwaltung den Bedarf von Seiten des entsprechenden Fachdienstes schriftlich bestätigen. Im Anschluss erfolgt unbürokratisch die Auszahlung.
Wenn sich ein/e Bürgerin direkt an die Verwaltung richtet, wird ebenfalls bei den entsprechenden Fachstellen angefragt, ob es nicht andere finanzielle Unterstützungsgelder für den vorliegenden Einzelfall gibt. Ist das nicht der Fall, erfolgt auch hier zeitnah die finanzielle Unterstützung. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich ebenfalls am individuellen Bedarf. Da sich bei der Verwendung des Spendenkontos auf eine Unterstützung mit einmaligen Kleinbeträgen geeinigt wurde, beträgt die finanzielle Hilfe im Normalfall einen Geldwert von bis zu 200 €. Bei höheren Geldbeträgen erfolgt die Rücksprache mit dem Kämmerer und/oder dem Bürgermeister. Unabhängig der Unterstützungsanfrage wird jeder Einzelfall vom Fachbereich Bildung und Soziales, in Kooperation mit dem vorhandenen Unterstützungsnetzwerk, (diverse Fachdienste Landratsamt, Fachstelle Pflegende Angehörige, Sozialer Außendienst etc.) verantwortungsvoll geprüft und fachkompetent bearbeitet. Festgeschriebene Richtlinien existieren in der Verwaltung nicht. Es wird wie oben beschrieben auf den konkreten Einzelfall eingegangen, da durch eine Richtlinie nicht jeder individuelle Einzelfall abgedeckt werden kann.
Aus welchen Quellen speist sich der Fonds und wer entscheidet über die Auszahlung?
Der Hilfsfond besteht rein aus Spendengeldern, die auf ein separates Spendenkonto der Stadt Garching eingezahlt werden. Nach einstimmigen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 14.02.2019 wird die Mittelverwendung des Garchinger Hilfsfonds weiterhin vom Fachbereich Bildung und Soziales gesteuert. Bei hohen Geldbeträgen erfolgt, wie oben beschrieben die Rücksprache mit dem Kämmerer und/ oder dem Ersten Bürgermeister. Auch weiterhin ist die Übernahme der Zuständigkeit über die Mittelverwendung des Hilfsfonds durch den Haupt- und Finanzausschuss oder dem Stadtrat selbstverständlich möglich, lässt jedoch eine schnelle und unbürokratische Hilfe kaum mehr zu. Wenn eine Anfrage erfolgt, muss die Hilfe meist zeitnah erfolgen, je nachdem wann die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses oder des Stadtrates stattfindet, müsste die/der Hilfesuchende warten. Wenn es sich um eine schnell benötigte Hilfeleistung handelt, z.B. im Falle einer Mietunterstützung im Falle eines drohenden Wohnungsverlustes, könnte die Hilfe zu spät kommen.
Information über die aktuelle finanzielle Ausstattung und über die Auszahlung seit deren Errichtung
Der „Hilfsfond für Garchinger Bürgerinnen und Bürger in Not“ hat einen aktuellen Stand (06.09.2023) von 23.108,79 €. Eine Übersicht über die jährlichen Auszahlungen seit deren Einrichtung ist in der Anlage 3 angefügt. Es wird hier explizit auf die Verschwiegenheit der nichtöffentlichen Anlage hingewiesen.
Gelder aus dem gerichtlichen Vergleich ab 2007
Wie oben beschrieben ist die Stadt Garching verpflichtet Gelder zu zahlen. Die Aussage, dass die Stadt Garching seit 16 Jahren Gelder erhält, ist falsch.
Die Gelder und der Betrag sind (vgl. oben) zweckgebunden und können nicht allgemein für bedürftige Garchinger zur Verfügung gestellt werden. Sollten in einem Jahr Gelder nicht vollständig ausgegeben werden, werden diese in das folge Jahr übertragen. Durch den gerichtlichen Vergleich sind wir gezwungen die jährlichen 13.500 € für 20 Jahre (270.000 €) auszugeben und können keinen Betrag einbehalten.
Der Familie A. wurde das Recht eingeräumt, von dem jährlichen Betrag 3.500 € zu bestimmen, wie innerhalb der vorstehend vereinbarten Zweckbindung der Betrag verwendet wird, bzw. welche Personen gefördert werden. Davon hat die Familie A. auch einige Male Gebrauch gemacht.
Zusätzlich wurden diverse Beschlüsse im Haupt- und Finanzausschuss gefasst, die diese Vergleichsgelder betreffen. So z. B. HFA-Beschluss am 25.09.2006 – jährliches Budget für die Heimleitung in Höhe von 2.000 € und Schulung von Pflegekräften, HFA-Beschlüsse 03.02.2016,22.09.2016 und 21.02.2021 für die Klinikclowns und die tiergestützte Pädagogik.
Information über die aktuelle finanzielle Ausstattung und über die Auszahlung seit deren Errichtung
Aus dem gerichtlichen Vergleich sind aktuell (Stand 06.09.2023) noch 6.517,58 € vorhanden. Eine Übersicht über die jährlichen Auszahlungen seit deren Einrichtung ist in der Anlage 4 angefügt. Es wird hier explizit auf die Verschwiegenheit der nichtöffentlichen Anlage hingewiesen.
