ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/093/2023

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching b. München wurde zuletzt zum 1. September 2015 geändert und bedarf der Überarbeitung bzw. Aktualisierung.

Am 16. März 2023 beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) in seiner 33. Sitzung die Verwaltung, einen Entwurf für eine Neufassung der Benutzungssatzung auszuarbeiten und dem Gremium vorzulegen. Dies erfolgte am 20. Juli 2023 in der 37. Sitzung des HFA. Die Ausschussmitglieder wurden gebeten, den Satzungsentwurf in Ihren Fraktionen zu besprechen und Rückmeldungen oder Änderungswünsche bis 31. August 2023 an den Fachbereich Bildung & Soziales zu übermitteln.

 

Es gingen Rückmeldungen von folgenden Fraktionen ein: CSU, SPD und Unabhängige Garchinger.

Sie sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

 

Die Fraktion der CSU ist mit dem Vorschlag der Verwaltung  einverstanden.

 

Die Fraktion der Unabhängigen Garchinger sieht die von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen als insgesamt zu hoch an und hat eigene Vorschläge übermittelt:

 

Kindergarten:

  • Kostenfreiheit für die Eltern bis zu einem Buchungszeitraum von 5-6h (die meisten Eltern buchen einen Zeitraum von 5-6 bzw. 6-7h für ihre Kinder)
  • he der Gebühren: 20€/h (Berücksichtigung 100€ pro Kind vom Freistaat)

 

h

 Gebühr alt (€)

Gebühr neu Stadt (€)

Gebühr neu UG (€)

4

60

100

60

4-5

66

125

80

5-6

72

150

100

6-7

78

175

120

7-8

84

200

140

8-9

90

225

160

9-10

96

250

180

 

Hort:

  • zwei Varianten; 20€-Raster (statt 30€)
    • Vorschlag I: erste Zeitfenster etwas teuer, dann mit 20€ gesteigert
    • Vorschlag II: durchgängig mit 20€ gesteigert

 

 

h

 Gebühr alt

(€)

Gebühr neu Stadt (€)

Gebühr neu

UG I (€)

Gebühr neu

UG II (€)

2-3

85

90

90

90

3-4

94

120

120

110

4-5

103

150

150

130

5-6

112

180

170

150

6-7

121

210

190

170

7-8

130

240

210

190

8-9

139

270

230

210

9-10

148

300

250

230

 

 

Die Fraktion der SPD empfindet die Sprünge von 25 Euro zwischen den einzelnen Buchungszeiten als zu hoch. 

 

Es wird folgende Frage gestellt:

Kann die Absicht, Eltern durch den finanziellen Beitrag zu einer sorgfältigen Planung der notwendigen Stunden zu bewegen, auch mit niedrigeren Beiträgen erreicht werden, ohne alle Eltern stärker zu belasten?

 

Antwort der Verwaltung:

Das Buchungsverhalten der Eltern ist schwer vorherzusagen. Außerdem handelt es sich bei den Eltern um eine sehr inhomogene Bezugsgruppe. Es gibt Eltern, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf hohe Buchungszeiten angewiesen sind. Diese werden, unabhängig vom Einkommen, eine entsprechend hohe Stundenanzahl auswählen (müssen). Bei den Eltern, denen aus rein beruflichen Gründen eine geringere Buchungszeit ausreichen würde, die aber her buchen, ist diese Entscheidung vermutlich persönlich und/oder finanziell bedingt (z.B. Integrationsbedarf des Kindes, zeitlicher Freiraum für die Eltern, …). Dies ist aus Sicht der Verwaltung die Gruppe, an der theoretisch anzusetzen wäre. Eine korrekte Einschätzung der Situation der Familie bzw. der Beweggründe für die Buchungszeit steht jedoch keinem Außenstehenden zu.

Aus diesem Grund vertritt die Verwaltung die Meinung, dass hinsichtlich der Buchungszeiten die grundsätzliche Einführung von Gebühren und ein Appellieren an die Eltern sowie hinsichtlich der Höhe der Gebühren eine Orientierung an den Nachbargemeinden (ANLAGE) der passende Weg ist. Zugleich sollte weiterhin berücksichtigt werden, dass die Leistung und der Einsatz der Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten eine besondere Wertschätzung verdienen, die sich auch darin zeigt, dass Kinderbetreuung nicht kostenlos ist.

 

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II. BESCHLUSS:

 

VARIANTE 1:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die in der Sitzung abgestimmten Änderungen in den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching b. München aufzunehmen und die überarbeitete Fassung der Satzung dem Gremium in der nächsten Sitzung am 12. Oktober 2023 zum Beschluss vorzulegen.

 

 

 

VARIANTE 2:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching b. München unverändert zu beschließen. Die Anlage 1 wird zum Bestandteil des Beschlusses ernannt und liegt der Niederschrift als Anlage bei.

 

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