ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/094/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

 

Die Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Garching b. München wurde zuletzt zum 1. September 2015 geändert und bedarf der Überarbeitung bzw. Aktualisierung.

Am 16. März 2023 beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) in seiner 33. Sitzung die Verwaltung, einen Entwurf für eine Neufassung der Benutzungssatzung auszuarbeiten und dem Gremium vorzulegen. Dies erfolgte am 20. Juli 2023 in der 37. Sitzung des HFA. Die Ausschussmitglieder wurden gebeten, den Satzungsentwurf in Ihren Fraktionen zu besprechen und Rückmeldungen oder Änderungswünsche bis 31. August 2023 an den Fachbereich Bildung & Soziales zu übermitteln.

 

Es gingen Rückmeldungen von folgenden Fraktionen ein: CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Unabhängige Garchinger (ANLAGEN). Die Fraktion der CSU ist mit dem vorgelegten Entwurf der Verwaltung einverstanden. Die Rückmeldungen der übrigen Fraktionen betreffen insbesondere die Themen „Dringlichkeitsstufen“5) und „Schließzeiten“12).

 

Die nachfolgende Tabelle führt die Rückmeldungen stichpunkt- und überblicksmäßig zusammen und enthält eine Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Punkten.

 

Bezug zur Satzung

Fraktion

Inhalt der Rückmeldung

Stellungnahme der Verwaltung

Allgemeines

SPD

Wunsch:

  • Erwähnung im Satzungstext, dass die Stadt nach ihren Möglichkeiten alles tut, um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken und die Vergabe nach Dringlichkeit nur bei Engpässen erfolgt.

 

  • tigkeit der Stadt zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen kann nicht direkt in die Satzung aufgenommen werden (regelt kein Verfahren, keine Rechtsnorm)
  • Möglich (aber kaum üblich): als Präambel der eigentlichen Satzung voranstellen; dann sollten aber weitere Ziele aufgenommen werden, die die Stadt verfolgt (z.B. Kinder in Ihrer Persönlichkeit zu stärken, Mitbestimmung der Kinder erreichen, Qualität und Qualifikation garantieren, Zusammenarbeit mit Eltern, …)
  • Vergabe nach Dringlichkeit bei Engpässen könnte unter §5 (1) eingefügt werden:

 

Sind weniger freie Plätze als Anmeldungen vorhanden, richtet sich die Aufnahme nach folgenden Dringlichkeitsstufen: …

 

§5 (1)

SPD

Wunsch:

  • Vergabekriterien aus der Satzung sollen nach Möglichkeit auch von den anderen Trägern in Garching angewendet werden.

 

  • wird bereits so gehandhabt
  • wird bei Überarbeitung der Defizitverträge nochmals explizit in den Vertragstext  aufgenommen

§5 (1) a)

 

Die Aufnahme erfolgt nach folgenden Dringlichkeitsstufen:

 

Kinder von Mitarbeitenden der Stadt Garching b. München sowie Kinder des pädagogischen Personals der Kinderbetreuungseinrichtungen der freien Träger in der Stadt Garching b. München.

 

Unabh.

Garchinger

Stellungnahme:

  • Argumentation der Verwaltung: kann als Betriebskindereinrichtung für Bedienstete betrachtet werden
  • Arbeitgebersicht: auf dem Arbeitsmarkt punkten und somit leichter Personal gewinnen
  • Argument von Elternvertretern: Garchinger Kinder sollten den Vorzug erhalten
  • Alternative bei Entscheidung für Vorzug der Angestellten: Beschränkung auf Personal von Kindereinrichtungen für alle Angestellten der Stadt

 

Bitte an Verwaltung:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der Priorisierung der Mitarbeitenden
  • Heranziehen von Vergleichsfällen
  • Information des Gremiums

 

Derzeitige Tendenz der Fraktion:

  • den Argumenten der Verwaltung folgen und Dringlichkeit so belassen

 

  • Begründung: Ziel ist Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz; Personal nötig, das in Garching arbeitet
  • Eine bereits erfolgte juristische Prüfung des Satzungsentwurfs ergab keine Hinweise auf einen rechtlichen Mangel.
  • Bisher nur sehr wenige Fälle
  • Umliegende Gemeinden haben keine vergleichbaren Formulierungen in ihren Satzungen.

gliche Alternativen:

  • Beschränkung auf das pädagogische Personal
  • Schaffung von Kontingentplätzen für Mitarbeitende der Stadt Garching (analog z.B. zu München)
  • Beschränkung darauf, Kinder von Mitarbeitenden als Garchinger Kinder zählen zu lassen (vgl. §5 (4))

 

 

 

 

 

 

Vorschlag SPD „Städtischer Betriebskindergarten“:

  • dafür zu wenig Bedarf
  • Kontingentplätze wären ausreichend

 

 

SPD

Stellungnahme:

  • Wunsch, nicht in Garching ansässige Mitarbeitende der Stadt mit den hier wohnenden Eltern gleichzustellen, würde die Personalgewinnung auf einem angespannten Arbeitsmarkt sicher erleichtern

 

Haltung der Fraktion:

  • Verzicht darauf wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Eltern (und auch der Garchinger Unternehmen)

 

Frage:

nnte bei entsprechendem Bedarf die Einrichtung eines Betriebskindergartens erwogen werden?

 

 

NDNIS90/ DIE GRÜNEN

Wunsch:

  • Absatz a) komplett streichen

 

Begründung:

  • trotz Problematik des Fachkräftemangels im Bereich Kinderbildung und -betreuung unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz und für die BürgerInnen Garchings nicht nachvollziehbar
  • Ausnahmen beim Verteilungs-Ranking schwer vermittelbar, zumal es weitere Mangelberufe gibt (Pflegekräfte, Lehrkräfte, Handwerk), die auch bevorzugt werden müssten
  • rde sicher großes Unverständnis innerhalb der Bürgerschaft auslösen (vgl. diverse Einlassungen in der letzten Stadtratssitzung durch BürgerInnen)

 

§5 (1) c)/d)

 

Kinder von Alleinerziehenden, die nachweislich berufstätig, vollzeitstudierend oder in Berufsausbildung sind. Die Höhe der Dringlichkeit steigt mit zunehmendem Arbeitsumfang der Eltern.

 

Kinder, bei denen beide Elternteile nachweislich berufstätig, vollzeitstudierend oder in Berufsausbildung sind. Die Höhe der Dringlichkeit steigt mit zunehmendem Arbeitsumfang der Eltern.

 

NDNIS90/ DIE GRÜNEN

Ergänzungswunsch:

Kinder, bei denen beide Elternteile nachweislich berufstätig sind oder einen Nachweis erbringen, dass sie aufgrund einer gesicherten Kinderbetreuung eine feste Anstellung bekommen werden.

 

Begründung:

Die meisten Eltern können ja erst einer Tätigkeit zusagen, wenn die Kinderbetreuung vorab geklärt und gesichert ist.

 

Weitere Ergänzungen nötig:

  • Voraussetzung: Antritt des Arbeitsverhältnisses innerhalb von 3 Monaten
  • Überprüfung zum angekündigten Beginn; falls kein Antritt des Arbeitsverhältnisses erfolgt ist: Verlust des Betreuungsplatzes (vgl. § 5 (2))

 

§5 (1) Losverfahren

 

Stehen nach Berücksichtigung der Dringlichkeitsstufen weitere freie Plätze zur Verfügung, entscheidet das Los.

 

 

NDNIS90/ DIE GRÜNEN

Offene Fragen:

  • Wer lost?
  • Wie wird das Losverfahren durchgeführt?
  • Wie wurde bisher „verlost“?
  • Werden die ElternvertreterInnen (Elternbeirat als gelebte Elternpartnerschaft) mit ins Boot geholt und mit einbezogen z.B. als Zeugen des Losverfahrens?
  • Wird es den Eltern kommuniziert in eine Auslosung zu kommen?

 

 

  • keine Beteiligung der Elternschaft möglich (Organisation, Datenschutz)
  • Losverfahren ist fair (vgl. Studienplätze etc.); Vorgehen nach den rechtlich sicheren Vorgaben

 

 

 

 

 

 

  • rtefälle werden bereits berücksichtigt
  • Zeitpunkt der Anmeldung ist willkürliches Kriterium; Stichpunkt für Anmeldeschluss zählt

SPD

Stellungnahme:

  • Vergabe im Losverfahren vermeiden
  • stattdessen weitere Kriterien heranziehen (z.B. Berücksichtigung sozialer Härtefälle)
  • bei dennoch absolut gleichwertigen Berechtigungen: Zeitpunkt der Anmeldung als Kriterium

 

§5 (3)

 

Die Stadt behält sich in begründeten Einzelfällen eine von den Dringlichkeitsstufen abweichende Entscheidung vor.

 

NDNIS90/ DIE GRÜNEN

Stellungnahme:

  • wirkt willkürlich und hebelt alle Regeln diesbezüglich aus
  • wird sicher so schwer als gerecht gewertet

 

Alternativer Vorschlag:

  • Beispieler begründete Einzelfälle nennen z.B. plötzlicher Todesfall eines Elternteils, Betreuungsbedarf aufgrund einer Gewaltsituation im Elternhaus, dringende Unterstützung bei Umsetzung des § 8a/ Kinderschutz...

 

 

  • betrifft einzelne Härtefälle
  • auch bei allen anderen Kommunen so geregelt
  • Voraussetzung: muss belegbar, nachvollziehbar und begründet sein

§5 (4)

 

Kinder von Mitarbeitenden der Stadt Garching b. München sowie Kinder des pädagogischen Personals der Kinderbetreuungseinrichtungen der freien Träger in der Stadt Garching b. München gelten als Kinder mit Erstwohnsitz in Garching.

 

NDNIS90/ DIE GRÜNEN

Stellungnahme:

  • Auch hier ist der Gleichheitsgrundsatz (Gleichbehandlung) nicht mehr gegeben
  • Gastkindanträge müssen zusätzlich gestellt und bearbeitet werden und es entsteht ein erhöhter Verwaltungsaufwand.

 

  • wäre ein Kompromiss im Fall der Streichung der Dringlichkeit für städtische Mitarbeitende
  • Kein erhöhter Verwaltungsaufwand: nur eine E-Mail der aufnehmenden Gemeinde an die Wohnsitz-Gemeinde
  • nicht mit Gastschulanträgen vergleichbar

 

§5 (8)

 

Die Stadt ordnet die Einrichtungen mit nachschulischer Betreuung den Schulsprengeln zu. Eine Aufnahme richtet sich entsprechend nach der Schulzugehörigkeit.

 

NDNIS90/ DIE GRÜNEN

Ergänzungsvorschlag:

Ausnahmen können erteilt werden, wenn die örtliche Nähe zur Schule und Betreuungseinrichtung zur Sicherheit des Schulweges des Kindes dient und dazu das Einverständnis beider Schulen und beider relevanter Betreuungseinrichtungen vorliegt.

 

  • Wichtiges Kriterium einer nachschulischen Betreuung ist die Nähe zur Schule (Versicherung!)
  • rde Gastschulbescheide aushebeln: nachschulische Betreuung ist eines der entscheidenden Kriterien bei der Genehmigung eines Gastschulantrags

 

§ 12 (1)

 

Die Öffnungszeiten und Schließtage der Kindertageseinrichtungen werden von der Stadt rechtzeitig festgesetzt und veröffentlicht bzw. in der Einrichtung ausgehangen. Entsprechend der Regelungen durch das BayKiBiG sind im Kalenderjahr bis zu 30 Schließtage glich.

 

NDNIS90/ DIE GRÜNEN

Änderungsvorschlag:

Die Öffnungszeiten und Schließtage der Kindertageseinrichtungen werden von der Stadt rechtzeitig in Abstimmung aller Elternbeiräte der Einrichtungen und den Leitungen festgesetzt und durch die Stadt und die Träger entsprechend veröffentlicht bzw. in der Einrichtung ausgehangen (Aushang/ App/ Homepage).

 

Anmerkung:

  • 32 Schließtage erachten wir als zu viel - hier auf 25 reguläre Schließtage und 2 Fortbildungstage/ Konzepttage 1 Betriebsausflug oder Teamtag und 2 Regenerationstage verkürzen
  • maximal 30 Schließtage im Jahr
  • Es bedarf hier unbedingt der bedarfsgerechten Schließung zum Wohle der berufstätigen Eltern die ebenfalls i.d. Regel max. 30 Urlaubstage zur Verfügung haben.

 

 

  • Abstimmung mit Eltern nicht praktikabel (Handlungsfähigkeit der Verwaltung!), werden informiert
  • Stadt stimmt sich mit den Einrichtungen ab.
  • Organisation unterschiedlicher Schließzeiten der Einrichtungen, so dass immer eine Notbetreuung möglich ist

 

  • Entsprechende Regelung bei allen umliegenden Gemeinden

 

  • bisher keine Beschwerden
  • Personal: Einsatz, Urlaubszeiten, Abbau Überstunden
  • Notbetreuung vorhanden
  • Eltern können sich ggf. Urlaub teilweise aufteilen

SPD

Stellungnahme:

  • Nach BayKiBiG bis zu 32 Schließtage möglich
  • Begrüßung eines niedrigeren Zielwerts, der nur in Ausnahmefällen verfehlt werden kann
  • Vorschlag: 26 Tage

 

§ 12 (4)

 

Sonstige (betriebsbedingte) Schließzeiten werden von der Stadt bzw. der Leitung der Kindertageseinrichtung rechtzeitig (durch Aushang, per Mail oder App) bekannt gegeben.

 

NDNIS90/ DIE GRÜNEN

Änderungsvorschlag:

Sonstige (betriebsbedingte) Schlizeiten werden von der Stadt bzw. der Leitung der Kindertageseinrichtung rechtzeitig (durch Aushang, per Mail oder App) bekannt gegeben und die Elternvertreter*innen zuvor diesbezüglich angehört werden.

  • nicht praktikabel und zielführend (vgl. Schließung wegen Personalmangel)

 

 

 

 

Allgemeine Fragen/Anliegen

NDNIS90/ DIE GRÜNEN

Frage:

In wieweit werden/wurden bei dieser Satzungsüberarbeitung die VertreterInnen der Elternbeiräte mit einbezogen bzw. angehört?

 

 

  • Keine Anhörung
  • Satzung wird rechtskonform in den Einrichtungen ausgehängt

Frage:

re ein regelmäßiges Treffen/ Austausch mit der Stadt und den ElternbeirätInnen der Kindertagesstätten und Schulen möglich und gewünscht oder findet dies bereits statt?

 

  • Bisher seitens der Eltern keine (regelmäßiger) Austausch gefordert
  • intensiver Austausch innerhalb der Einrichtungen und in Einzelfällen mit der Verwaltung
  • Elterntalk im Herbst

 

 

Unabh. Garchinger

Anliegen:

Synchronisierung“ der Anmeldungen (Stadt und andere Träger) bzw. Zentralisierung dieser mittels des online gestützten Verfahrens

 

Es werden bereits Umsetzungsmöglichkeiten dazu geprüft:

  • glichkeit 1: Programmierung einer entsprechenden Funktion in Little Bird durch den Anbieter
  • glichkeit 2: Führen einer zentralen Liste im Fachbereich (extrem hoher Arbeitsaufwand)

 

 

 

 

 

Anträge

SPD

Die Stadt Garching richtet einen Gesamtelternbeirat r alle Kindergärten in Garching ein, der auch die Einrichtungen freier Träger umfasst. Der Beirat ist Ansprechpartner für die Verwaltung. Er kann auch selbst Projekte initiieren und durchführen.

 

 

  • wird auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung gesetzt

 

Die Tabelle liegt der Beschlussvorlage als ANLAGE bei.

 

Reduzieren

II. BESCHLUSS:

 

VARIANTE 1:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die in der Sitzung abgestimmten Änderungen in den Satzungsentwurf für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching b. München aufzunehmen und die überarbeitete Fassung der Satzung dem Gremium in der nächsten Sitzung am 12. Oktober 2023 zum Beschluss vorzulegen.

 

VARIANTE 2:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching b. München unverändert zu beschließen. Die Anlage 1 wird zum Bestandteil des Beschlusses ernannt und liegt der Niederschrift als Anlage bei.

 

 

Loading...