BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/094/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching b. München
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Empfehlung
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21.09.2023
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I. Sachvortrag:
Die Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Garching b. München wurde zuletzt zum 1. September 2015 geändert und bedarf der Überarbeitung bzw. Aktualisierung.
Am 16. März 2023 beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) in seiner 33. Sitzung die Verwaltung, einen Entwurf für eine Neufassung der Benutzungssatzung auszuarbeiten und dem Gremium vorzulegen. Dies erfolgte am 20. Juli 2023 in der 37. Sitzung des HFA. Die Ausschussmitglieder wurden gebeten, den Satzungsentwurf in Ihren Fraktionen zu besprechen und Rückmeldungen oder Änderungswünsche bis 31. August 2023 an den Fachbereich Bildung & Soziales zu übermitteln.
Es gingen Rückmeldungen von folgenden Fraktionen ein: CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Unabhängige Garchinger (ANLAGEN). Die Fraktion der CSU ist mit dem vorgelegten Entwurf der Verwaltung einverstanden. Die Rückmeldungen der übrigen Fraktionen betreffen insbesondere die Themen „Dringlichkeitsstufen“ (§5) und „Schließzeiten“ (§12).
Die nachfolgende Tabelle führt die Rückmeldungen stichpunkt- und überblicksmäßig zusammen und enthält eine Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Punkten.
Bezug zur Satzung | Fraktion | Inhalt der Rückmeldung | Stellungnahme der Verwaltung | |
Allgemeines | SPD | Wunsch:
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Sind weniger freie Plätze als Anmeldungen vorhanden, richtet sich die Aufnahme nach folgenden Dringlichkeitsstufen: …
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§5 (1) | SPD | Wunsch:
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§5 (1) a)
Die Aufnahme erfolgt nach folgenden Dringlichkeitsstufen:
Kinder von Mitarbeitenden der Stadt Garching b. München sowie Kinder des pädagogischen Personals der Kinderbetreuungseinrichtungen der freien Träger in der Stadt Garching b. München.
| Unabh. Garchinger | Stellungnahme:
Bitte an Verwaltung:
Derzeitige Tendenz der Fraktion:
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Mögliche Alternativen:
Vorschlag SPD „Städtischer Betriebskindergarten“:
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| SPD | Stellungnahme:
Haltung der Fraktion:
Frage: Könnte bei entsprechendem Bedarf die Einrichtung eines Betriebskindergartens erwogen werden?
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| BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN | Wunsch:
Begründung:
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§5 (1) c)/d)
Kinder von Alleinerziehenden, die nachweislich berufstätig, vollzeitstudierend oder in Berufsausbildung sind. Die Höhe der Dringlichkeit steigt mit zunehmendem Arbeitsumfang der Eltern.
Kinder, bei denen beide Elternteile nachweislich berufstätig, vollzeitstudierend oder in Berufsausbildung sind. Die Höhe der Dringlichkeit steigt mit zunehmendem Arbeitsumfang der Eltern.
| BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN | Ergänzungswunsch: Kinder, bei denen beide Elternteile nachweislich berufstätig sind oder einen Nachweis erbringen, dass sie aufgrund einer gesicherten Kinderbetreuung eine feste Anstellung bekommen werden.
Begründung: Die meisten Eltern können ja erst einer Tätigkeit zusagen, wenn die Kinderbetreuung vorab geklärt und gesichert ist. |
Weitere Ergänzungen nötig:
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§5 (1) Losverfahren
Stehen nach Berücksichtigung der Dringlichkeitsstufen weitere freie Plätze zur Verfügung, entscheidet das Los.
| BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN | Offene Fragen:
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SPD | Stellungnahme:
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§5 (3)
Die Stadt behält sich in begründeten Einzelfällen eine von den Dringlichkeitsstufen abweichende Entscheidung vor.
| BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN | Stellungnahme:
Alternativer Vorschlag:
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§5 (4)
Kinder von Mitarbeitenden der Stadt Garching b. München sowie Kinder des pädagogischen Personals der Kinderbetreuungseinrichtungen der freien Träger in der Stadt Garching b. München gelten als Kinder mit Erstwohnsitz in Garching.
| BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN | Stellungnahme:
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§5 (8)
Die Stadt ordnet die Einrichtungen mit nachschulischer Betreuung den Schulsprengeln zu. Eine Aufnahme richtet sich entsprechend nach der Schulzugehörigkeit.
| BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN | Ergänzungsvorschlag: Ausnahmen können erteilt werden, wenn die örtliche Nähe zur Schule und Betreuungseinrichtung zur Sicherheit des Schulweges des Kindes dient und dazu das Einverständnis beider Schulen und beider relevanter Betreuungseinrichtungen vorliegt. |
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§ 12 (1)
Die Öffnungszeiten und Schließtage der Kindertageseinrichtungen werden von der Stadt rechtzeitig festgesetzt und veröffentlicht bzw. in der Einrichtung ausgehangen. Entsprechend der Regelungen durch das BayKiBiG sind im Kalenderjahr bis zu 30 Schließtage möglich.
| BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN | Änderungsvorschlag: Die Öffnungszeiten und Schließtage der Kindertageseinrichtungen werden von der Stadt rechtzeitig in Abstimmung aller Elternbeiräte der Einrichtungen und den Leitungen festgesetzt und durch die Stadt und die Träger entsprechend veröffentlicht bzw. in der Einrichtung ausgehangen (Aushang/ App/ Homepage).
Anmerkung:
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SPD | Stellungnahme:
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§ 12 (4)
Sonstige (betriebsbedingte) Schließzeiten werden von der Stadt bzw. der Leitung der Kindertageseinrichtung rechtzeitig (durch Aushang, per Mail oder App) bekannt gegeben.
| BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN | Änderungsvorschlag: Sonstige (betriebsbedingte) Schließzeiten werden von der Stadt bzw. der Leitung der Kindertageseinrichtung rechtzeitig (durch Aushang, per Mail oder App) bekannt gegeben und die Elternvertreter*innen zuvor diesbezüglich angehört werden. |
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Allgemeine Fragen/Anliegen | BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN | Frage: In wieweit werden/wurden bei dieser Satzungsüberarbeitung die VertreterInnen der Elternbeiräte mit einbezogen bzw. angehört?
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Frage: Wäre ein regelmäßiges Treffen/ Austausch mit der Stadt und den ElternbeirätInnen der Kindertagesstätten und Schulen möglich und gewünscht oder findet dies bereits statt? |
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| Unabh. Garchinger | Anliegen: „Synchronisierung“ der Anmeldungen (Stadt und andere Träger) bzw. Zentralisierung dieser mittels des online gestützten Verfahrens |
Es werden bereits Umsetzungsmöglichkeiten dazu geprüft:
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Anträge | SPD | Die Stadt Garching richtet einen Gesamtelternbeirat für alle Kindergärten in Garching ein, der auch die Einrichtungen freier Träger umfasst. Der Beirat ist Ansprechpartner für die Verwaltung. Er kann auch selbst Projekte initiieren und durchführen.
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Die Tabelle liegt der Beschlussvorlage als ANLAGE bei.
II. BESCHLUSS:
VARIANTE 1:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die in der Sitzung abgestimmten Änderungen in den Satzungsentwurf für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching b. München aufzunehmen und die überarbeitete Fassung der Satzung dem Gremium in der nächsten Sitzung am 12. Oktober 2023 zum Beschluss vorzulegen.
VARIANTE 2:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching b. München unverändert zu beschließen. Die Anlage 1 wird zum Bestandteil des Beschlusses ernannt und liegt der Niederschrift als Anlage bei.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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580,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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212,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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180,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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134,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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459,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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283 kB
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