BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/854/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung und Erneuerung von 5 Aufzügen in städtischen Liegenschaften; Freigabe Entwurf und Kostenberechnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bautechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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28.09.2023
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I. Sachvortrag:
Die Stadtverwaltung Garching hat aufgrund der durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen das Aufzugplanungsbüro Eberlein damit beauftragt, für fünf folgende Aufzuganlagen eine Komplett- bzw. Teilsanierung zu planen.
- Personenaufzug in der Musikschule Garching/Römerhofweg 12
- Personenaufzug im Rathaus/Rathausplatz 1
- Personenaufzug im Rathaus/Rathausplatz 3
- Personenaufzug in der Stadtbibliothek/Bürgerplatz 11
- Lastenaufzug im Bürgerhaus/Bürgerplatz 9
1. Zustandsbeschreibung der Aufzuganlagen
Im Zuge der beauftragten Leistungsphasen 2-3 wurde die Aufzugsanlage noch einmal intensiv
begutachtet und für die jeweilige Anlage ein Entwurf mit Kostenberechnung erstellt. Die Ausstattungsmerkmale sind mit der Verwaltung abgestimmt, die Umsetzung der Barrierefreiheit wird mit dem Behindertenbeirat abgestimmt.
Aktueller technischer Zustand der Bestandsanlagen:
- Die Anlagen weisen einen erhöhten altersbedingten Verschleiß auf.
- Die Anlagen entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik.
- Das gesetzlich geforderte Sicherheitsniveau ist nicht mehr gegeben.
- Es sind Gefährdungen mit hohem, mittlerem und niedrigem Risiko vorhanden
- Ersatzteile werden teilweise nicht mehr produziert und sind nur noch schwer und kostenintensiv erhältlich.
- Die Ersatzteilverfügbarkeit und somit die Ausfallsicherheit ist nicht gewährleistet.
- An den Anlagen sind Korrosionsschäden vorhanden.
- Die Bedienelemente, Anzeigen, akustischen Signale etc. entsprechen nicht den notwendigen Anforderungen an barrierefreie Aufzugsanlagen gem. DIN EN 81-70 und DIN 18040.
Das Ende der normalen durchschnittlichen Lebensdauer aller dieser Anlagen (> 35 Jahre) ist erreicht.
2. Zweck
Erneuerung der Aufzuganlagen um;
- einen langfristig sicheren, komfortablen und wirtschaftlichen Aufzugbetrieb zu ermöglichen
- die Abweichungen zum Stand der Technik und der daraus resultierenden Gefährdungen zu beseitigen
- Reduzierung des Energieverbrauchs
- Betrieb ohne wassergefährdende Betriebsstoffe
- Behindertengerechte Ausführung gem. EN 81-70 bzw. DIN 18040
- Herstellerneutrale Ausführung, ohne Bindung an den Montagebetrieb, um langfristig günstige Unterhalts- und Reparaturkosten realisieren zu können
- Außenliegende Bedienelemente werden vandalsicher ausgeführt.
3. Kosten
- Personenaufzug in der Musikschule Garching/Römerhofweg 12 Brutto:155.295,00 €
- Personenaufzug im Rathaus/Rathausplatz 1 Brutto:153.510,00 €
- Personenaufzug im Rathaus/Rathausplatz 3 Brutto:171.955,00 €
- Personenaufzug in der Stadtbibliothek/Bürgerplatz 11 Brutto:155.890,00 €
- Lastenaufzug im Bürgerhaus/Bürgerplatz 9 Brutto:172.550,00 €
4. bauseitige Kosten:
Die hinzukommenden bauseitigen Kosten je Aufzuganlagen werden auf ca. 25.000,00 € Brutto geschätzt. Es werden noch die jeweiligen Brandschutzanforderungen abgestimmt.
5. Gesamtkosten
Die Gesamtkosten für Sanierung- bzw. Teilsanierung der Aufzuganlagen werden auf ca. 934.200,00 € Brutto geschätzt.
Es ist beabsichtigt die Leistungsverzeichnisse bis zum 29.11.2023 zu erarbeiten, so dass die Aufträge im Januar 2024 vergeben werden können. Die Anlagen sollen in Einzellosen ausgeschrieben werden, da die Spezifikationen der einzelnen Anlagen sich stark voneinander unterscheiden, weshalb die Gesamtmaßnahme wohl nicht von einer einzelnen Firma umgesetzt werden kann. Der Ausführungszeitraum ist für alle Anlagen in 2024 geplant. Mittel sind in ausreichender Höhe auf den jeweiligen Haushaltsstellen der Liegenschaften für 2024 angemeldet.
II. BESCHLUSS:
Das Gremium nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
Der Entwurf mit Kostenberechnung wird zur weiteren Bearbeitung freigegeben.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der notwendigen Vergabeverfahren beauftragt.
Gleichzeitig wird der erste Bürgermeister zum Abschluss sämtlicher (mit dieser Ausschreibung in Verbindung stehender) Verträge ermächtigt.
Das Gremium wird über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert.
