ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/395/2023

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Am 18.08.2023 wurde die Stadt Garching vom Eisenbahn-Bundesamt gebeten, das Anhörungsverfahren zu o.g. Verfahren durchzuführen bzw. die entsprechenden Unterlagen bekanntzumachen und auszulegen. Für das genannte Bauvorhaben wird ein Anhörungsverfahren im Rahmen des vorbereitenden Verfahrens nach §§ 4 Abs. 2 Nr. 2, 7 Abs. 1 Maßnahmengesetz-vorbereitungsgesetz (MgvG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt. Die Planunterlagen sind nach § 73 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Verwaltungs-verfahrensgesetz (VwVfG) in der Zeit vom 20.09.2023 bis einschließlich 19.10.2023 (einen Monat) zur allgemeinen Einsicht entsprechend bei der Stadt Garching auszulegen.

 

Die Stadt Garching ist aufgrund der im Gemeindegebiet befindlichen Ausgleichsflächen für die o.g. Maßnahme involviert worden. Es handelt sich hierbei um trassenferne landschaftspflegerische Maßnahmen. Die in Garching liegende Ausgleichsfläche findet sich südlich des Ortsteils Hochbrück. (siehe Planausschnitt). Zur Kompensation von Beeinträchtigungen nicht flächenbezogen bewertbarer Merkmale und Ausprägungen im Schutzgut Arten und Lebensräume wurde bei dem Vorhaben ein ergänzender Kompensationsbedarf abgeleitet. Dieser wird durch die Neugestaltung von Lebensräume für Reptilien, in diesem Fall durch Holzhaufen, auf Garchinger Flur nachgewiesen. Zudem wird als Ausgleichsmaßnahme in der nördlichen Fröttmaninger Heide ein naturnaher Eichen(misch)wald entwickelt.

Diese Flächen sind nicht im Eigentum der Stadt Garching. Die Eigentümer wurden vom Anhörungsverfahren durch die Verwaltung gesondert unterrichtet. Da sich das Vorhaben per se nicht auf dem Gebiet der Stadt Garching befindet, ist eine planungsrechtliche Einschätzung nicht von Belang. Auch in Bezug auf die Ausgleichsflächen sind sonstige Belange der Stadt nicht betroffen.

 

Aufgrund der Größe und Anzahl der Unterlagen wird gebeten unter folgendem Link www.eba.bund.de/mgvg diese abzurufen. Ein Planausschnitt des Landschaftspflegerischen Begleitplans mit zugehöriger Legende ist als Anlage angefügt.

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

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Anlagen

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