ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/398/2023

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Das staatliche Bauamt München 2 stellt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Forschungsgebäudes (Center for Embodied Laboratory Intelligence, kurz „ELI“) im Forschungscampus. Das Gebäude wird wie folgt vom Bauherrn beschrieben (Auszug): „Das Center for Embodied Laboratory Intelligence (ELI) der Technischen Universität München verfolgt das ambitionierte Ziel, den Prozess der Wissensgenerierung in den experimentellen Laborwissenschaften am Beispiel von Nano- und Mikromaschinen mittels intelligenter und kooperativer Multi-Skalen-Robotik zu revolutionieren. Durch die Verzahnung von Expert:innen aus den Bereichen Robotik und Maschinelles Lernen, Kommunikation und Computing, Perzeption und Mensch-Roboter-Interaktion und Nano- und Mikromaschinen soll am Wissenschaftsstandort Deutschland mit dem ELI ein bisher fehlendes und global auf höchstem Niveau sichtbares Forschungszentrum für verkörperte Laborintelligenz etabliert werden“. Das Vorhaben wird vom Bund gefördert und muss daher innerhalb von 5 Jahren fertig gestellt und in Betrieb genommen werden. Die Standortfrage hat sich in der Entwicklung des Vorhabens, vor allem wegen der Zeitschiene, als problematisch herausgestellt. Daher wird nun über eine Bauvoranfrage der von der Stadt Garching bevorzugte Standort abgefragt. Vorgeschlagen werden seitens des Bauherrn zwei mögliche Standorte (siehe Lageplan).

 

Das Vorhaben soll im Außenbereich realisiert werden, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 35 BauGB. Es liegt kein privilegiertes Vorhaben nach Abs. 1 vor, das Vorhaben ist als sog. sonstiges Vorhaben nach Abs. 2 einzustufen. Ein sonstiges Vorhaben kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange werden u. a. dann beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Der Flächennutzungsplan weißt das Gebiet als Sondergebiet „Hochschul- und Forschungsbereich“ aus. Es besteht kein Widerspruch zum Flächennutzungsplan. Die Erschließung der Anlage ist gesichert, sonstige öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Beide vorgeschlagenen Standorte würden den Masterplan „Science City“ in Teilen widersprechen. Die Verwaltung nimmt zu den Standorten wie folgt Stellung:

 

Standort 06 befindet sich an der Boltzmannstraße östlich des Zentrums für Katalyse und nördlich der neuen Mensa. Hier befindet sich im Bestand eine höhenmäßig modellierte Grünfläche mit einem Kunstwerk. Diese Grünfläche wurde im Zuge des Neubaus des Katalysezentrums angelegt und hat einen offenen Parkplatz ersetzt. Hier befindet sich gemäß aktuell gültigen Masterplan kein Baufeld. Des Weiteren befindet sich der Bereich in unmittelbarer Nähe zur Trasse für eine mögliche U-Bahnverlängerung Richtung Freising. Hier wird vom Staatlichen Bauamt München 2 angefragt, ob die Grünfläche für das Gebäude unter folgenden Voraussetzung in Frage kommt:

  1. Reduzierung des Baurechts im Baufeld C2
  2. Alternative: Reduzierung des Baurechts im Baufeld C4, östlich der neuen Mensa um die Fläche der Erweiterung des Baufelds B4 und Herstellung von Freiflächen anstelle der vorhandenen Stellplätze. Diese werden im neu zu errichtenden Parkhaus P6 „westlich des Gebäudes CPA in der Ernst-Otto-Fischer-Straße) nachgewiesen.
  3. Einverständnis der SWM hinsichtlich der Verlängerung der U-Bahn in Richtung Norden.

 

Der aus Sicht der Verwaltung wichtigste Punkt ist der Punkt 3. Durch die unmittelbare Nähe zur möglichen U-Bahntrasse könnte der Neubau zu zusätzlichen Problemen führen (bspw. durch Medienkanäle und Sparten). Bisher fehlt eine Aussage der SWM. Im letzten Termin wurde vereinbart, dass das Landratsamt München i. V. m den SWM ein Leistungsverzeichnis für eine Machbarkeitsstudie erstellt. Bisher ist dies noch nicht passiert. Unabhängig von der Machbarkeit sollten aus Verwaltungssicht einer möglichen U-Bahnverlängerung nicht noch zusätzliche Schwierigkeiten bereitet werden, weshalb der Standort 06 aus Sicht der Verwaltung abgelehnt werden sollte.

 

Der Standort 03 befindet sich an der Hans-Piloty-Straße im Baufeld D7 nördlich der geplanten „Forschungshäuser (Studentenwohnen) westlich des Wiesäckerbachs. In diesem Baufeld sind gemäß Masterplan besondere Nutzungen wie bspw. eine Mensa, Start-UP, Bibliothek, KITA, Studentenwohnheime etc. vorgesehen. Die Errichtung des ELI-Gebäudes würde eine Abweichung von dieser Regelung notwendig machen. Insgesamt gibt es 9 dieser Baufelder, die eine besondere Nutzung vorsehen. Bisher sind nur die Studentenhäuser auf diesen geplant. Es würden also noch genügend Baufelder für eine solche Nutzung zur Verfügung stehen. Aufgrund der gesetzten Zeitschiene fallen Baufelder im Bereich der westlichen Campuserweiterung raus, da diese noch nicht mit den notwendigen Medienkanälen versehen sind. Das Baufeld D7 würde diese Voraussetzung erfüllen. Da nur die Art der Nutzung gegen diesen Standort spricht, würde die Verwaltung diesen Standort befürworten.

 

Bisher geht es in der Bauvoranfrage nur um die Standortfrage. Die Verwaltung weist darauf hin, dass das M der baulichen Nutzung und auch die Stellplatzfrage noch nicht geprüft werden können.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Bauvoranfrage zum Standort 03 zugestimmt werden.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt der Bauvoranfrage Errichtung eines Forschungsgebäudes "ELI" im Forschungscampus zuzustimmen. Die Zustimmung wird zum Standort 03 erteilt. Standort 06 wird abgelehnt.

 

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Anlagen

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