ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/817/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Aufgrund der Corona Pandemie und den daraus folgenden Maßnahmen zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes, wurden ab Januar 2021 auf Bitten der Schulleitung erst eine, ab März 2021 zwei zusätzliche Tageskräfte zur Reinigung und Desinfektion während des Schulbetriebes benötigt.

 

Folgende Aufgaben wurden von den Tageskräften abgedeckt (mehrmals täglich):

 

-          Reinigung und Desinfektion der Verwaltungsräume und Lehrerzimmer

-          Desinfektion der Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Türgriffe und Handläufe

-          Entsorgung der benutzten Corona-Tests

-          Desinfektion der Mensa und Turnhalle Bauteil C (wurde während der Pandemie zum Speiseraum umfunktioniert) jeweils vor und nach den Essensdurchgängen.

 

Seit dem 16.03.2022 wurden die Zusatzleistungen reduziert, da sich die Lage im Zuge der Corona-Pandemie beruhigt hat

 

Folgende Kosten sind im Zeitraum von Januar 2021 bis Juli 2023 angefallen.


2021:   108.833,37€

2022:   60.405,00€

2023 bis Juli:  30.580,23€

 

Aktuell ist gewünscht, die Tageskraft glich 4h zusätzlich zu den eigentlichen Reinigungsleistungen zu beschäftigen.

 

Folgende Leistungen sollen an Schultagen zwischen 09:30 Uhr und 13:30 Uhr erbracht werden:

Gebäudeteile A/B/C am WHG

 

  • Reinigung der Toiletten (WHG in allen Bauteilen)
  • Auffüllen aller Spender
  • Reinigung der Verkehrswege

 

 

 

Die Kosten hierfür betragen je Schultag 136,33€

Bei ca. 190 Schultagen je Schuljahr ergeben sich Gesamtkosten von ca. 26.000,00 € zzgl. jährliche Tarifanpassung der Reinigungsdienstleistung.

 

Es wurde bei anderen Kommunen im Landkreis angefragt, ob diese auch zusätzliche Reinigungsleistungen während des Schulbetriebs in Anspruch nehmen, leider haben wir nur eine Rückmeldung erhalten welche beinhaltet, dass keine weiteren Leistungen abgerufen werden. In den städtischen Schulen Garchings werden auch keine Leistungen in diesem Umfang beauftragt.

 

Es wird eine Entscheidung benötigt wie hier weiter verfahren werden soll,  auch hinsichtlich der für 2024 anstehenden Ausschreibung der Reinigungsleistungen.
 

Option 1: zusätzliche Reinigungsleistung durch eine „Tageskraft“ zwischen 09:30 Uhr -13:30 Uhr
 

Option2: keine weiteren, über die eigentlich im LV vorhanden Reinigungsleistungen notwendigen Maßnahmen beauftragen.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Zweckverband nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis. Es wird sich für Option 1 bzw.2 entschieden, dies ist für die zukünftige Ausschreibung der Reinigungsleistungen zu berücksichtigen

 

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