BESCHLUSSVORLAGE - 2-UMA/155/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Stadt Garching beim Verfahren zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Landschaftsschutzgebiet "Hirschau und Obere Isarau" vom 02.08.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Umweltschutz - Abfall
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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17.10.2023
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I. Sachvortrag:
Das Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt München, führt das förmliche Verfahren zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Landschaftsschutzgebiet "Hirschau und Obere Isarau" vom 02.08.2013 gemäß Art. 52 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) durch. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die Stadt Garching am 18.09.2023 hierzu um Stellungnahme gebeten.
Die verfahrensgegenständlichen Unterlagen sind:
Entwurf der Änderungsverordnung zur LSG Verordnung Hirschau und Obere Isarau
Umgriffskarte zum Entwurf der ÄnderungsVO
Detailkarte-Nordteil zum Entwurf der ÄnderungsVO.
Die genannten Unterlagen liegen dieser Beschlussvorlage als Anhang bei.
Anlass des Verfahrens
Im Rahmen des Verfahrens sollen sowohl der räumliche Geltungsbereich der bestehenden LandschaftsschutzgebietsVO geändert wie auch einige Regelungsinhalte der Verordnung angepasst werden. Grund für die Novellierung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2113 der Landeshauptstadt München für den Bereich Freisinger Landstraße (östlich), Sondermeierstraße (westlich), zwischen Floriansmühlstraße und Flurstück Nr. 548/8 Gemarkung Freimann (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 282 und Nr. 1794). Die LH München hat beschlossen, für diesen Planungsbereich den Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung zu ändern und einen Bebauungsplan mit Grünordnung im Parallelverfahren aufzustellen.
Da die mit der Planung verfolgten Ziele die Änderung der in Teilen des Planungsgebietes geltenden LandschaftsschutzgebietsVO "Hirschau und Obere Isarau" vom 02.08.2013 erforderlich machen, erging gleichzeitig auch der Auftrag, das erforderliche Verfahren zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Hirschau und Obere Isarau“ als Voraussetzung für die Überplanung des Bereichs zu betreiben.
Die Änderungen des räumlichen Geltungsbereichs der LandschaftsschutzgebietsVO beziehen sich im Wesentlichen auf Grundstücke im Umgriff des geplanten Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2113. Dabei bedingt die Überplanung des Geländes im Nordteil des Planungsgebietes (nördlich Emmerigweg) die Aufhebung des betroffenen Teilbereichs des Landschaftsschutzgebietes "Hirschau und Obere Isarau". Betroffen von der Änderung sind jeweils die westlichen Teilbereiche der Flurstücke Nrn. 548/11, 548/3, 548/26, 548/25 und 548/9, jeweils Gemarkung Freimann. Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes verläuft hier zukünftig entlang des in Nord-Süd-Richtung geplanten öffentlich nutzbaren Weges. Auf diese Weise ist die Schutzgebietsgrenze auch künftig klar vor Ort ablesbar. Gleichzeitig ermöglichen es die Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 2113, das Landschaftsschutzgebiet "Hirschau und Obere Isarau" im Südteil des Planungsgebietes südlich des Emmerigwegs, östlich des Garchinger Mühlbachs im Bereich des ehemaligen Floriansmühlbades zu erweitern und die derzeit bestehende Lücke im Schutzgebiet zu schließen. Die Erweiterung betrifft die bisher noch nicht im Schutzgebietsumgriff enthaltenen Teilbereiche der Flurstücke 574,574/1 und 574/2, jeweils Gemarkung Freimann, sowie das Flurstück 574/5 Gemarkung Freimann. Die beschriebenen Änderungen im Umgriff des Bebauungsplans Nr. 2113 sind auch in der Detailkarte 1 zu den Änderungen des räumlichen Geltungsbereichs im Umfeld des ehemaligen Freibads Floriansmühle dargestellt.
Weitere geringfügige Verkleinerungen des räumlichen Geltungsbereichs betreffen Teilbereiche der Flurnummern 96/6 Gemarkung Freimann (vgl. Detailkarte 3 zu den Änderungen des räumlichen Geltungsbereichs) und 589/19 Gemarkung Freimann (vgl. Detailkarte 2 zu den Änderungen des räumlichen Geltungsbereichs). Hierbei handelt es sich um Abgrenzungsberichtigungen.
In der Bilanz verkleinert sich das Landschaftsschutzgebiet "Hirschau und Obere Isarau" durch die geplanten Änderungen um ca. 2 ha von bisher 738 ha auf 736 ha.
Die Detailkarten zu den Änderungen des räumlichen Geltungsbereichs dienen, ebenso wie die Übersichtskarte zu den räumlichen Änderungen, jeweils nur der Information. Maßgeblich für die Festlegung der neuen Schutzgebietsgrenze in diesen Bereichen ist ausschließlich die Karte, die als Anlage 2 Bestandteil der Änderungsverordnung ist.
Die vorgesehenen Änderungen in den Regelungsinhalten der LandschaftsschutzgebietsVO „Hirschau und Obere Isarau“ sind größtenteils auf die räumlichen Anpassungen zurückzuführen, die sich durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2113 ergeben. Die Änderungen in § 1 Nr. 2 und Nr. 3 der Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Landschaftsschutzgebiet „Hirschau und Obere Isarau“, die § 4 Absatz 2 Nr. 1 und § 5 Ab. 1 Satz 2 Nummer 23 der LandschaftsschutzgebietsVO vom 02.08.2013 betreffen, dienen der Rechtsklarheit.
Stellungnahme der Stadt Garching
Durch die Änderungen der Schutzgebietverordnung für das Landschaftsschutzgebiet "Hirschau und Obere Isarau" sind die Interessen der Stadt Garching grundsätzlich nicht berührt.
Die Stadt Garching ist jedoch der Auffassung, dass der Verlust des Schutzgebietes von 2 ha, der insbesondere durch den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2113 entsteht, an geeigneter Stelle und innerhalb derselben naturräumlichen Einheit kompensiert werden muss.
II. BESCHLUSS:
Die Stadt Garching b. München stimmt dem Vorhaben der Landeshauptstadt München zu den Änderungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung "Hirschau und Obere Isarau" zu.
Der Verlust des Schutzgebietes von 2 ha, der insbesondere durch den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2113 entsteht, muss allerdings an geeigneter Stelle und innerhalb derselben naturräumlichen Einheit kompensiert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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105,2 kB
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348,1 kB
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155,6 kB
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