ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/089/2023

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Auf Antrag der Fraktion der Unabhängigen Garchinger wurde am 17.10.2019 der einstimmige Beschluss gefasst, einen Jugendbeirat oder eine geeignete Form der Jugendbeteiligung in Garching zu initiieren (vgl. 3-BS/014/2019-1). Im Stadtrat bestand Einigkeit darin, Jugendliche und junge Erwachsene in ihren Mitwirkungsrechten zu stärken.

 

Zur Umsetzung der gewünschten Jugendpartizipation in Garching wurden von Seiten der Stadtverwaltung unterschiedliche Handlungsansätze in die Wege geleitet. So fanden z.B. ein Treffen im Jugendhaus Profil mit interessierten Jugendlichen und den Leitungen der Garchinger Jugendbürgerhäuser statt (vgl. 3-BS/014/2019). Auch hat sich die Stadt Garching zweimal beim Programm „Jugend entscheidet“ der Hertie-Stiftung beworben, um ein erfolgreiches Konstrukt zur Implementierung einer Jugendpartizipation mit Fachleuten aus dem Gebiet in die Wege zu leiten. Da die Stadt Garching nicht für das Programm ausgewählt wurde, erfolgte im August 2022 die postalische Kontaktaufnahme zu allen Jugendlichen zwischen 11-25 Jahren in Garching. Alle Jugendlichen im genannten Alter hatten die Möglichkeit, Ihre präferierte Beteiligungsform zu nennen. Zur Wahl standen eine Jugendbürgerversammlung, eine Jugendsprechstunde, ein Jugendbeirat und ein Jugendparlament. Auch eigene Ideen konnten aufgeführt werden. Zudem konnte sich jede/r Jugendliche melden, um bei einem gemeinsamen Austausch die konkrete Umsetzung im direkten Gespräch zu klären.

 

Insgesamt erhielt die Stadtverwaltung 113 Rückmeldungen, von denen 53 weiblich und 60 männlich waren. Bei der Alterszusammensetzung bestand die größte Gruppe aus den 12-jährigen mit 18 Rückmeldungen, knapp dahinter die 13-jährigen mit 15 Rückmeldungen, die 16-jährigen mit 12 Rückmeldungen und die 18-jährigen mit 9 Rückmeldungen. Von Seiten der 25-Jährigen gab es keine Rückmeldungen. Die anderen Altersstufen waren homogen vertreten.  Die meisten Antworten kamen von Schüler*innen des Werner-Heisenberg-Gymnasiums (58), der TUM (18), sowie von Auszubildenden (9) und Schüler*innen der Realschule Ismaning (8). Die weiteren Rückmeldungen gestalteten sich wie folgt:

 

FOS Unterschleißheim 5, Max-Mannheimer-Mittelschule 4, LMU 3, Festanstellung 2, European School Munich 1, Gymnasium Scheidplatz 1, Gymnasium Unterschleißheim 1.  Bezüglich der gewünschten Beteiligungsform konnte kein Favorit festgesellt werden, hier waren die Rückmeldungen eng beieinander.

 

Abstimmung der möglichen Beteiligungsform

 

Jugendparlament:                     61

Jugendbürgerversammlung:   58

Jugendsprechstunde:               46

Jugendbeirat:                             27

 

Auch hatten die Jugendlichen die Möglichkeit, eigene Ideen oder Umsetzungsvorschläge anzubringen:

 

Ideen/Umsetzungsvorschläge:

 

  • Jugendbürgerversammlung, aber als Veranstaltung mit „Kursen“ zu Themen, wo Jugendliche Ihre Ideen mit Unterstützung in kleineren Gruppen ausarbeiten können. Zusätzlich ein bisschen Freizeitprogramm.
  • Kummerkasten im Rathaus für Jugendthemen. Die Besprechung der Themen sollte ein fester Bestandteil (TOP) in den Stadtratssitzungen sein. Persönliche Beteiligung der Jugendlichen wäre sinnvoll.
  • Wunsch nach Schwimmbad, Kino, Mc Donald, Air Hop, Lasertagarena, Stunt Scooter Shop.
  • Jugendbürgermeister, der in engen Kontakt mit dem Bürgermeister steht und die Interessen der Jugendlichen im Blick hat. Dieser kann bei wichtigen Entscheidungen als Sprachrohr für die Jugendlichen fungieren.
  • Neuer Basketballplatz in Garching, in Hochbrück fehlt ein Kunstrasenplatz.
  • Onlineabfragen um die Interessen der Jugendlichen zu erfahren.
  • Eine Plattform um über das aktuelle Geschehen oder Vorschläge online diskutieren zu können.
  • Kummerkasten oder WhatsApp Gruppe für Wünsche.
  • Onlineforum für Ideen (2x), optional mit Möglichkeit für Umsetzung.
  • App, soziales Netzwerk oder QR Code.
  • Online-Befragung bei weniger relevanten Ideen.
  • Jugendparlament bestehend aus Bürgermeister, 2 Stadträten und Jugendlichen.
  • Diskussionsrunden um das Miteinander der Garchinger Vereine sowie Jung/Alt zu stärken.
  • Wunsch nach Schwimmbad, mehr Wohnraum, BMX-Anlage.
  • Stündlicher Nachtbus aus der Innenstadt.

 

Alle 113 Jugendlichen erhielten zudem eine postalische Einladung zu einem gemeinsamen Treffen im Mai 2023 mit dem Bürgermeister und Vertretungen aus dem Stadtrat, der Schulsozialarbeit, dem Kreisjugendring und der Stadtverwaltung. Auch wurden per Pressemitteilung und unterschiedlicher Werbung (Facebook etc.) alle Jugendlichen im passenden Alter über den Termin informiert. Im gemeinsamen Dialog besprachen die Anwesenden die unterschiedlichen Beteiligungsformen genauer und einigten sich auf die Implementierung eines Jugendparlaments für die Stadt Garching. Bei einem weiteren Treffen wurde die Umsetzung des Jugendparlaments gemeinsam mit den interessierten Jugendlichen diskutiert. Wichtige Parameter waren hierbei die genaue Zielsetzung des Jugendparlaments, die Zusammensetzung und Altersstruktur und der Wahlvorgang.  Im folgenden Teil werden die Vorstellungen und Wünsche der Jugendlichen aufgeführt:

 

Ziele /Aufgaben:

 

-          Das Jugendparlament soll als Sprachrohr für die Jugendlichen in Garching fungieren.

-          Das Jugendparlament setzt sich für jugendpolitische Themen ein und berät hierfür die Stadtverwaltung und den Stadtrat.

-          Das Jugendparlament soll die Jugendlichen in Garching motivieren, sich aktiv in die Jugendarbeit einzubringen.

 

Zusammensetzung:

 

-          Eine Vertretung aus dem STR und eine Vertretung aus der Jugendarbeit ist als festes beratendes Mitglied erwünscht.

-          Es sollten unterschiedliche Altersgruppen berücksichtigt werden, aus jeder Altersstufe sollen mindestens zwei Personen vertreten sein.

-          Die Altersstufen sollten lauten: 10-13, 14-17 und 18-21.

-          Gibt es keine Bewerbungen für eine Altersstufe, gehen die freien Plätze weiter an die nächste Stufe.

 

Sitzungsordnung:

 

-          Das Jugendparlament soll mind. aus 7, max. aus 19 Mitgliedern bestehen, Nachrücker*innen sind möglich.

-          Die Amtszeit sollte 1,5 Jahre betragen.

-          Treffen sollte sich das Parlament mind. 8x im Jahr, das entspricht 12 Treffen pro Amtszeit.

 

Wahl:

 

-          Es ist gewünscht, dass sowohl per Briefwahl, wie auch per Direktwahl die Stimme abgegeben werden kann.

-          Am besten wären mehrere Wahllokale verteilt in der Stadt.

-          hlen dürfen alle zwischen 10-21 Jahre.

 

 

Erfahrungswerte aus anderen Kommunen

 

Die Ausgestaltung und Umsetzung eines Jugendparlaments wird in jeder Kommune unterschiedlich gehandhabt. Überall gibt es Überschneidungspunkte, die konkrete Form orientiert sich aber sehr an den Gegebenheiten vor Ort. Ein wichtiger Punkt ist der Wahlvorgang, hier gibt es große Unterschiede. Die Gemeinde Unterföhring lässt per Briefwahlverfahren wählen, die Stadt Erding macht es ähnlich einer Kommunalwahl mit Wählerliste und Wahllokalen. Hier ist die Spannweite sehr groß. Die konkrete Umsetzung der Wahl hat einen direkten Einfluss auf die Ressourcen, die dafür benötigt werden.

 

In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde Pullach einen interessanten Ansatz. Sie veranstalten eine Jugendbürgerversammlung im örtlichen Jugendzentrum mit anschließender Party. Hierfür können sich bereits im Vorfeld interessierte Jugendliche zur Wahl aufstellen lassen, oder auch noch am Wahltag direkt ihr Interesse bekunden. Auf der Jugendbürgerversammlung können sich dann alle Interessierten direkt vorstellen und erklären, warum sie Teil des Jugendparlaments werden wollen. Im Anschluss daran können alle Anwesenden per geheimer Wahl mit Wahlschein ihre Favoriten wählen. Die Stadtverwaltung sieht diese Möglichkeit als erfolgsversprechend an. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, sich direkt und persönlich vorzustellen, dadurch entsteht ein konkreter Bezug zwischen den Jugendlichen und den potentiellen Mitgliedern. Zudem ist der Verwaltungsaufwand der Wahl vor Ort deutlich geringer und lässt sich schneller und einfacher umsetzen als eine Wahl mit Wahllokalen oder Briefwahl. Selbstverständlich müsste die Uhrzeit so angepasst werden, dass auch alle Interessierten die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Wenn es eine Einigung zwischen den Wünschen der Jugendlichen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Jugendparlaments und der Mitglieder des Stadtrates gibt und die Zusammensetzung, Altersstufen und der Wahlvorgang geklärt ist, kann die Satzung für das Jugendparlament verabschiedet werden. Zur Veranschaulichung liegt bereits eine potentielle Mustersatzung bei. Die Wünsche der Jugendlichen sind eingepflegt. Wenn auch in Bezug auf die Satzung Einigkeit vorliegt, können die weiteren Schritte (Termin Jugendbürgerversammlung/ Information über Presse/Social Media, Bekanntmachung der Wahlen) eingeleitet werden.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt die Umsetzung des Jugendparlaments und beauftragt die Stadtverwaltung zur Ausgestaltung einer entsprechenden Satzung.

 

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Anlagen

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