ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/097/2023

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching b. München wurde zuletzt zum 1. September 2015 geändert und bedarf der Überarbeitung bzw. Aktualisierung.

Am 16. März 2023 beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) in seiner 33. Sitzung die Verwaltung, einen Entwurf für eine Neufassung der Gebührensatzung auszuarbeiten und dem Gremium vorzulegen. Dies erfolgte am 20. Juli 2023 in der 37. Sitzung des HFA. Der Satzungsentwurf wurde anschließend in den Fraktionen besprochen. Die eingegangenen Rückmeldungen und Änderungswünsche wurden in den Entwurf eingefügt und in der 38. Sitzung des HFA vom 21. September 2023 abgestimmt.

Bei den in der Sitzung vom 21. September 2023 abgestimmten Änderungen handelt es sich um die Berücksichtigung der Anträge der Fraktionen Unabhängige Garchinger und SPD zur Höhe der Gebühren:

  • Kindergartenbereich:

Kostenfreiheit für die Eltern bis zu einem Buchungszeitraum von 5-6h (die meisten Eltern buchen einen Zeitraum von 5-6 bzw. 6-7h); he der Gebühren: 20€/h

  • Hortbereich:

Steigerung der Gebühren r die ersten drei Buchungszeitume um 30€, bei allen weiteren um 20€

Es besteht Einigkeit darüber, dass im Kitabereich die Gebühr mindestens 100,- € betragen soll (Buchung 4-5 Stunden), da ansonsten staatliche Zuschüsse verschenkt rden.

Mit dem mehrheitlichen Beschluss (7:5; 3x CSU, 1x BfG, 1x Vorsitzender) vom 21. September 2023 beauftragt der HFA die Verwaltung, die in der Sitzung abgestimmten Änderungen in den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching b. München aufzunehmen und die überarbeitete Fassung der Satzung dem Gremium in der nächsten Sitzung am 12. Oktober 2023 zum Beschluss vorzulegen.

 

Die Elternbeiräte der städtischen Kindertagesstätten wurden zu der vom HFA empfohlenen Neufassung der Gebührensatzung informiert und angehört.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching b. München zum 01.01.2024. Die Anlage 1 wird zum Bestandteil des Beschlusses ernannt und liegt der Niederschrift als Anlage bei.

 

 

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