ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/850/2023-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Hauptgrund für den Nachtragshaushalt 2023 sind neben dem Verkauf von Anlagevermögen und die Auflösung bzw. Übertragung von zwei Sonderrücklagen die nicht mehr im Jahr 2023 erwarteten InFol-Einnahmen sowie Bauausgaben.

 

Im Nachtragshaushalt 2023 gibt es folgende wesentliche Veränderungen:

 

Das Volumen des Verwaltungshaushalts steigt um 6.456.000 € auf 94.574.000 €.

 

Auf der Einnahmenseite beruht dies hauptsächlich auf Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer aus Erlösen (4.971.500 €), Zinseinnahmen von Banken durch Geldanlagen (886.600 €), aus der Grundsteuer B (138.800 €) und Anteil an der Grunderwerbsteuer (515.000 €).

 

Die wesentlichen Änderungen auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes sind:

 

r die Personalausgaben werden um 1.164.100 € mehr veranschlagt. Dies beruht im Wesentlichen auf dem Ergebnis des aktuellen Tarifvertrages des TVöD mit dem TV-Inflationsausgleich, der SuE-Zulage, als auch der Höhergruppierungen im handwerklichen Bereich durch den 13. Landesbezirklichen Tarifvertrages.

 

Der Unterhalt für Grundstücke und baulichen Anlagen steigt um 43.300 €. Hauptgrund sind Analysen bestehender Heizungsanlagen als auch Umbauten von Heizungsanlagen sowie Warmwasserbereiter.

 

Durch einen defekten Stromzähler im Bürgerhaus sind mit Nachzahlungen für Stromkosten von etwa 100.000 € zu rechnen.

 

Der Bedarf an Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals steigt. So werden 69.200 € mehr veranschlagt.

 

Die Zuweisungen für die Kinderbetreuungseinrichtungen sinkt (einschließlich Zulagen und Defizitausgleich) um 135.500 €. Die Spende an Hilfsorganisationen in Höhe von 10.000 € laut Beschluss am 19.01.2023 wurde mit aufgenommen.

 

 

 

Der Ansatz für die Umsatzsteuer wird wegen dem Verkauf des Anlagevermögens um 4.971.800 € erhöht. Für Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten werden 51.300 € mehr veranschlagt. Die veranschlagten Strafzinsen werden nicht mehr erwartet und um 97.000 € gesenkt.

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklagen) bleibt mit einer Mehrung von 1.900 € konstant. Durch Geldanlagen können mehr Zinseinnahmen in die Sonderrücklagen des 2. Bauabschnittes (127.500 €) und 1. Bauabschnittes (1.600 €) zum Vermögenshaushalt zugeführt werden.

 

 

Das Volumen des Vermögenshaushalts steigt um 7.486.000 € auf 46.839.000 €.

 

 

Auf der Einnahmenseite ist folgendes zu erwähnen:

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (ohne Sonderrücklagen) erhöht sich um 1.900 €; die Zuführung aus dem 2. Bauabschnitt um 127.500 € und 1. Bauabschnitt um 1.600 €.

 

Aus dem Verkauf von Anlagevermögen werden 26.166.600 € Mehreinnahmen veranschlagt. Dagegen wird in diesem Jahr nicht mehr mit den geplanten InFol-Einnahmen (6.817.500 €) unter anderem aus den Baugebieten der Kommunikationszone und Wohnen am Schleißheimer Kanal gerechnet.

 

Die geplante Rücklagenentnahme (ohne Sonderrücklagen) von 19.815.500 € wird nicht mehr getätigt und mit 0 € neu veranschlagt. Beide Sonderrücklagen werden vollständig entnommen (7.821.400 €) und aufgelöst.

 

 

Die wesentlichen Änderungen auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes sind:

 

In diesem Haushaltsjahr wird nicht mehr mit den InFol-Kosten aus den Baugebieten (2.207.400 €) gerechnet. Ebenso werden um gesamt 105.800 € weniger bewegliches Anlagevermögen veranschlagt.

 

r Hochbau werden für die Projekte Feuerwehrhausbau (2,3 Mio. €), Ortsteilzentrum Hochbrück (110 T€), E-Ladestationen (220 T€) und Römerhof (880 T€) weniger veranschlagt. Dafür werden mehr Gelder für Hochbaumaßnahmen am Rathaus (204.500 €), Mittelschule (135.500 €) und Schulkindergarten (397 T€) benötigt. Die veranschlagten Hochbaukosten reduzieren sich somit um 2,773 Mio €.

 

r Tiefbau werden für die Projekte Ausgleichsflächen „Ökokonto“ (800 T€), Straßentiefbau (500 T€), Erschließungskosten KommZone (1,2 Mio. €), Tiefbaukosten Wohnen am Schleißheimer Kanal (1,2 Mio. €) weniger veranschlagt. Dafür werden mehr Gelder für Tiefbaumaßnahmen für den Bürgerpark (35 T€) und der Straßenbeleuchtung (135 T€) benötigt. Die veranschlagten Tiefbaukosten reduzieren sich somit um 3,53 Mio. €.

 

Die aufgelösten Sonderrücklagen werden mit der zugeführten Rücklage aus dem Verwaltungshaushalt übertragen. Dies schlägt mit 8.528.100 € zu buche.

 

 

 

Der allgemeinen Rücklage werden 8.146.200 € durch Mehreinnahmen und Wenigerausgaben zugeführt. Die geplanten Zuführungen an die Sonderrücklagen 2. BA (394.500 €) und 1. BA

(183.100 €) werden nicht mehr getätigt.

 

 

Der Finanzplan bleibt unverändert. Die teilweise Neuveranschlagung der reduzierten Ansätze erfolgt im Haushaltsentwurf 2024. Zusätzliche Investitionen wurden nicht berücksichtigt, sondern sollen erst im Haushaltsentwurf 2024 zur Diskussion gestellt werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mit Beschluss vom 12.10.2023 einstimmig dem Stadtrat, die 1. Nachtragshaushaltsatzung 2023 mit Nachtragshaushaltsplan zu beschließen.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt den 1. Nachtragshaushalt 2023 mit der Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen. Die Anlage 1 wird zum Bestandteil des Beschlusses ernannt und liegt der Niederschrift als Anlage bei.

 

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Anlagen

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