BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/852/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Anlage zur Richtlinie der Stadt Garching b. München zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie); Antrag auf Aufnahme der Vereines Garchinger Stadtkicker e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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21.09.2023
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09.11.2023
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I. Sachvortrag:
In der Sitzung des Stadtrates am 23.03.2023 wurde mehrheitlich die Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) mit Ihrer Anlage beschlossen, die ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt.
Nach dieser Zuschussrichtlinie erhalten nur förderwürdige Vereine, die die Voraussetzungen dieser Richtlinie erfüllen Zuschüsse. Einer dieser Voraussetzungen ist, dass der Verein bis zum 30.09. des jeweiligen Antragsjahres in der Anlage 1 zu der Zuschussrichtlinie erwähnt wird (Nr. 2.1 der Zuschussrichtlinie). In dieser Anlage ist der Verein „Garchinger Stadtkicker“ nicht genannt.
Um zu den förderwürdigen Vereinen in der Anlage 1 der Richtlinie aufgenommen zu werden bedarf es nach Nr. 2.2 der Richtlinie einen Antrag mit Begründung, Tätigkeitsbericht und aktueller Vereinssatzung. Anschließend entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Aufnahme in der Anlage 1 der Förderrichtlinie.
Der Verein Garchinger Stadtkicker e. V. hat am 22.08.2023 einen Antrag mit den geforderten Anlagen zur Aufnahme in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Zuschussrichtlinie gestellt. Nach aktuellen Stand sind 26 volljährige und 3 minderjährige Mitglieder, die in Garching gemeldet sind, Mitglied dieses Vereins.
In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 21.09.2023 wurde angemerkt, dass im Internetauftritt ein Aufnahmestopp des Vereins veröffentlicht ist. Nach Rücksprache mit dem Verein wurde dieser Aufnahmestopp 2020 zu Beginn der Coronapandemie auf der Homepage hinzugefügt, da durch die Pandemie das Training sehr unregelmäßig stattfand und der Verein aufgrund der Kontaktbeschränkungen keine neuen Mitglieder aufnehmen wollte. Seit dem Ende der Coronaauflagen wurden wieder mehrere Mitglieder im Verein aufgenommen, dass auch aus der Anlage 3 Vereinschroniken entnommen werden kann. Dass dieser Hinweis noch Online zu finden ist, war seitens des Vereines nicht beabsichtigt und wurde zwischenzeitlich entfernt.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufnahme des Vereins Garchinger Stadtkicker e. V. in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) ab dem 01.01.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlage 1 der Zuschussrichtlinie anzupassen.
Alternativ:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag auf Aufnahme des Vereins Garchinger Stadtkicker e. V. in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) ab.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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301,3 kB
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