ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 1-LI/100/2023-2-1-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

umlichkeiten dürfen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (Art. 12 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung sowie nach Art. 75 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung) in der Regel nicht unentgeltlich an Vereine überlassen werden. Die Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) wurde am 23.03.2023 vom Stadtrat beschlossen. Die neuen bzw. angepassten Mieten für sämtliche städtische Sportanlagen sollen daher zum 01.01.2024 greifen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 12.10.2023 dem Stadtrat empfohlen den endgültigen Beschluss über die Gebührensatzung wie auch die Benutzungssatzungen auf Grundlage der vorgestellten Preisblätter zu fassen. Der Stadtrat hat im Folgenden in der Sitzung vom 26.10.2023 die Gebührensatzung für sämtliche städtische Sportanlagen beschlossen.

In der Vorbereitung der Anwendung der neuen Gebührensatzung bzw. durch Nachfragen von Vereinen und Betroffenen zum neuen Gebührenmodell, welches ab 01.01.2024 greifen sollen, ist aufgefallen, dass in der Tarifstruktur, für eine möglichst unkomplizierte Anwendung ohne die Ausübung ständigen Ermessens seitens der Stadtverwaltung nochmals eine Konkretisierung der Tarife notwendig ist.

Die Tarifstruktur soll daher, wie folgt, geändert werden:

Tarif I: Normaltarif für alle Veranstaltungen, die nicht in den Folgetarifen aufgeführt sind. (bleibt unverändert)

Tarif II: Private geschlossene nicht kommerzielle Veranstaltungen von Garchinger Bürgern und Garchinger Betrieben (erhalten einen Nachlass von 20 % auf die Raummiete des Tarif I) (bleibt unvendert)

Tarif III: Tarif für nicht kommerzielle Veranstaltungen von gemeinnützigen Garchinger Vereinen


Zudem hat sich in Rücksprache mit Vereinen gezeigt, dass die Gebührenstruktur für die Außensportplätze nochmals angepasst werden muss. Hintergrund ist hier vor allem die Vereinfachung der Meldung durch die Vereine wie auch die Minimierung des Verwaltungsaufwands. Denn Platzeinteilungen können sich je nach Wetter oder auch aufgrund des Pflegezustandes eines Platzes bzw. notwendigen Aufbereitungen oft kurzfristig verändern.

Die Einteilung der städtischen Außensportplätze soll lediglich leicht verändert werden und ist daher zur besseren Übersicht folgend nochmals aufgeführt:

Zu den städtischen Außen-Sportplätzen:

Die Außensportanlagen (Anlage) werden unterteilt in:

1)      Stadion mit Großsportfeld und Leichtathletikanlagen:

2)      Sonstige Großsportfelder:
a)      Nebenplätze 1 3 am See
b)      Kunstrasenplatz am See (links)
c)       Kunstrasenplatz am See (rechts)
d)       Platz 1 Schleißheimer Straße
e)     Sportplatz Hochbrück

3)      Kleinsportfelder:
a)      Platz 2 + 4 Schleißheimer Straße

4)      Kleinstsportfelder:
a)      Platz 3 Schleißheimer Straße
 

Die Preisblätter für die Außensportplätze sollen dahingehend angepasst werden, dass keine Unterteilung in einzelne Mannschaften erfolgt, sondern in Plätze. Dies bedeutet bspw., dass ein Verein nun eine Jahrespauschale lediglich pro Platz und nicht mehr pro Mannschaft pro Platz zahlen. Somit es quasi unwichtig ist, ob ein Verein auf einem Platz mit drei Mannschaften oder nur mit einer trainiert.

Selbstverständlich müssen daher die Jahrespauschalen nochmals angehoben werden, um quasi wieder eine Art Gleichklang mit den Sporthallen zu schaffen. Um Vereine mit weniger Mannschaften nicht zu benachteiligen, werden ebenso wie in den Sporthallen stufenartige Jahrespauschalen mit Werten bis 3, ab 3, ab 5, ab 10 Stunden wöchentlich angesetzt.

Die Jahrespauschale wurde verwaltungsseitig so angesetzt, dass etwaige Ausfälle/ Abweichungen in den Platzzuteilungen aufgrund von schlechtem Wetter oder notwendigen baulichen/pflegerischen Maßnahmen mitinbegriffen sind. Eine tatsächliche Bewertung, wie viele Trainingsstunden ggf. ausgefallen sind, wie viele Spiele erfolgen bzw. wie viele Platzabweichungen notwendig waren, findet daher nicht statt. Ebenso ist es im Trainingsbetrieb nicht relevant, ob der gesamte oder nur ein Teil des gebuchten Platzes genutzt wird, auch dies ist bereits in der Summe der Jahrespauschale abgebildet.

Eine konkrete Berücksichtigung von anteiligen Nutzungen ist bei regelmäßiger Benutzung nicht abbildbar, da sonst eine Berechnung der einzelnen Stunden und nicht einer Pauschale notwendig wäre. Eine Stundenbetrachtung ist im Fußball jedoch vor allem aufgrund der zum Teil abweichenden Platzeinteilung quasi nicht möglich.

Die Berechnungseinheit für Veranstaltungen/ kein Trainingsbetrieb entspricht einer Stunde. Aufgrund der 90-minütigen Spielzeiten kann diese jedoch bei Bedarf auch anteilig angerechnet werden. Bei Veranstaltungen/ kein Trainingsbetrieb erfolgt die Abrechnung ab 5 Stunden durchgehender Nutzung mittels einer Tagespauschale. Werden Spielfelder auf mehrere Mannschaften aufgeteilt, bzw. nur Teilflächen der Sportfelder genutzt, wird jeweils nur der entsprechende Bruchteil berechnet.

Bei einigen Sportanlagen, wie der Baseballanlage und dem Beachvolleyballfeld, bestehen bereits Einzelverträge; daher können diese nicht mit in die Gebührensatzung aufgenommen werden, da die Verträge nicht zum 01.01.2024 kündbar sind.

Die Preisstruktur wie auch die Regelungen betreffend der städtischen Sporthallen bleiben unverändert. Auch die Gebührensatzung bleibt ausgenommen der oben aufgeführten Punkte im Übrigen unverändert.

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für städtische Sportanlagen (Sportanlagengebührensatzung) liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei und wird nach positivem Beschluss öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Reduzieren

II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag und die im Anhang angefügten Preisblätter wie auch die Gebührensatzung für die städtischen Sportanlagen zur Kenntnis und beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für städtische Sportanlagen (Sportanlagengebührensatzung). Der Beschluss über die Gebührensatzung vom 26.10.2023 wird hiermit ersetzt.

Die Anlagen werden zum Bestandteil des Beschlusses ernannt und liegen der Niederschrift als Anlage bei.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...