ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/114/2023-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 17.11.2016 die derzeitige Satzung des Seniorenbeirates zum 01.01.2017 beschlossen.

 

Der Seniorenbeirat der Stadt Garching wünscht nun eine Satzungsänderung. Im weiteren Verlauf werden die wichtigsten Neuerungen kurz aufgezählt.

 

 

§1 Zusammensetzung

§ 1 Absatz 1

Der Seniorenbeirat wünscht, dass eine Teilnahme erst ab dem 60. Lebensjahr möglich ist, oder wenn die/der Bewerber*in ein/e Pflegende Angehörige ist.

 

 

§1 Absatz 4

Hier wird neu vermerkt, dass ein/e Bewerber*in nur als Nachrücker*in fungieren kann, wenn der/die Bewerber*in mindestens eine Stimme aus dem Stadtrat erhalten hat. Der Seniorenbeirat hat aus der Liste der Nachrücker*innen das Auswahlrecht und kann ebenfalls von sich aus neue Nachfolger*innen vorschlagen.

 

 

§1 Absatz 7

Die Amtszeit des amtierenden Seniorenbeirates endet erst mit der konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates.

 

 

§ 2 Aufgaben

§2 Absatz 3

Der Stadtrat und die Stadtverwaltung sollen den Seniorenbeirat zeitnah bei allen Themen, die den Seniorenbeirat betreffen einbeziehen.

 

 

 

 

§2 Absatz 5

Der Seniorenbeirat erhält ein Antragsrecht. Ebenso war dem Seniorenbeirat wichtig, den genauen Ablauf von der Antragsstellung bis zur Rückmeldung an den Seniorenbeirat in der Satzung zu verschriftlichen.

 

 

§4 Haushaltsmittel

§ 4 Absatz 1

Neu vermerkt wird die Abgabefrist für den Seniorenbeirat zum 30.6. des Jahres für die im kommenden Jahr geplanten Aktionen und Veranstaltungen. Der Stadtrat hat dann die Möglichkeit zu entscheiden, ob die erforderlichen Geldmittel in den Haushalt gestellt werden sollen.

 

 

§4 Absatz 2

Hier wurde ein Mindestbudget von 1000 Euro für den Seniorenbeirat festgelegt. Ein größeres Budget ist dadurch jederzeit möglich.

 

 

§6 Absatz 1

In der neuen Satzung soll sich der Seniorenbeirat mindestens viermal im Jahr zu einer Sitzung treffen.

 

 

Die Änderungswünsche in Bezug auf die neue Satzung des zukünftigen Seniorenbeirates der Stadt Garching wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.23 vorbesprochen und an den Stadtrat zur Entscheidung übergeben.

 

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Stadtrat beschließt die neue Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Garching b. München.

 

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Anlagen

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