BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/116/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des zukünftigen Seniorenbeirates der Stadt Garching b. München
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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14.12.2023
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat hat mit Satzung vom 06.12.2016 die Einrichtung eines Seniorenbeirates für die Stadt Garching b. München beschlossen. Die Zusammensetzung des Seniorenbeirates ist in § 6 (2) der Satzung für den Seniorenbeirat wie folgt geregelt:
Der Seniorenbeirat umfasst sieben Mitglieder, die ihren Hauptwohnsitz in Garching haben. Der Seniorenbeirat hat gemäß § 6 (1) der geltenden Satzung eine Amtsperiode von 3 Jahren.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.02.2018 wurde beschlossen, dass der Stadtrat die zukünftigen Mitglieder direkt per Wahlschein wählt. Im Zuge des öffentlich bekannt gemachten Bewerbungszeitraumes (30.8. – 30.11.2020) erhielt die Stadtverwaltung insgesamt sieben Bewerbungen, die die notwendigen Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen.
Zur besseren Vergleichbarkeit hat der Fachbereich Bildung & Soziales einen standardisierten Bewerbungsbogen entworfen, der den Stadträt*innen einen Eindruck der bisherigen/aktuellen Tätigkeit geben soll und die Motivation zur Teilnahme kurz skizziert.
Die Namen der Bewerber*innen lauten wie folgt:
- Ingeborg Scholbeck- bereits Mitglied gewesen
- Gertraud Peteranderl- Mitglied gewesen
- Martha Fill- bereits Mitglied gewesen
- Eva Seifert- bereits Mitglied gewesen
- Irene Heiss
- Wolfgang Sandmann
- Rainer Horstmann
Wahlablauf:
Der Wahlschein wird zu Beginn der Sitzung verteilt. Nachdem der Seniorenbeirat aus sieben Mitgliedern besteht, hat jedes Stadtratsmitglied die Möglichkeit, maximal sieben Personen per Kreuz zu wählen. Werden mehr als sieben Stimmen vergeben, ist der Wahlschein ungültig. Da sich nur sieben Personen beworben haben hat der Stadtrat bei der diesjährigen Wahl nur die Möglichkeit, eine Person nicht in den Seniorenbeirat zu wählen. Das wäre der Fall, wenn ein/e Bewerber*in nicht zumindest eine Stimme erhalten würde. Dann wäre auch die Möglichkeit nicht gegeben, als Nachrücker*in zu fungieren. In diesem Fall müsste die Stadtverwaltung nochmal eine Bewerbungsphase einleiten, um den fehlenden Platz bzw. die fehlenden Plätze zu besetzen.
Das Ergebnis wird am Ende der öffentlichen Sitzung bekannt gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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269,6 kB
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