ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/118/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 29.06.2023 beantragt die Caritas (Landkreis München) einen außerordentlichen kommunalen Zuschuss in Höhe von 39.330,89 € r das Kalenderjahr 2022 für Vinzenz Kinderkrippe in Garching. 

In der Vinzenz Krippe werden bei Vollauslastung 48 Kinder im Krippenalter (1 bis 3 Jahre) in vier Gruppen (zu je 12 Kindern) betreut. Aufgrund der angespannten personellen Situation in der Einrichtung betrug die Platzbelegung 2022 jedoch nur durchschnittlich 38,3 Kinder.

Entsprechend des aktuell gültigen Defizit-Vertrags mit der Stadt Garching erhält die Caritas für jede Krippen-Gruppe einen Defizit-Ausgleich von 20.000 €, also für das Kalenderjahr 2022 insgesamt 80.000. Zusätzlich werden die Arbeitsmarkt- und die Großraumzulage übernommen.

r das Jahr 2022 legt die Caritas folgende Betriebskostenabrechnung vor:

Einnahmen (Leistungserlöse, Zuschüsse, sonstiges betriebliche Erträge)    655.658.12 €

Ausgaben            835.464,75 €

Betriebsergebnis                       - 179.806,63 €

Defizitausgleich                  80.000,00 €

Erstattung Großraum-/Arbeitsmarktzulage          60.475,74 €

Jahresdefizit              39.330,89 €

 

Die Caritas begründet ihren Antrag mit der erschwerten finanziellen Situation aufgrund hoher Inflation, den tariflichen Steigerungen, immensen Dienstleistungs- und Sachkostenerhöhungen sowie der besonderen Schwierigkeiten in der Personalsituation aufgrund des Ausfalls der Einrichtungsleitung.

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag auf Gewährung eines außerordentlichen Zuschusses abzulehnen.

Begründung:

Von allen freien Trägern der Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching beantragen nur die Caritas sowie ein weiterer Träger einen außerordentlichen Zuschuss. Alle anderen können ihr Defizit über den vertraglichen Defizitausgleich decken.  Zudem wurden in der Vinzenzkrippe im Jahresdurchschnitt nur 38,3 der vorhandenen 48 Plätze belegt. Somit wurden nur 2,3 Plätze mehr als bei einer dreigruppigen Einrichtung 3 mal 12 Kinder; 36 Plätze) vergeben. Trotz der fehlenden Vollbelegung würde die Verwaltung jedoch den Defizitbetrag für die vierte Gruppe gewähren. Darüber hinaus jedoch noch einen außerordentlichen Zuschuss auszuzahlen widerspräche dem Grundsatz der Gleichbehandlung.  

 

Reduzieren

II. BESCHLUSS:

 

glichkeit 1:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Antrag der Caritas auf einen außerordentlichen kommunalen Zuschuss von 39.330,89 €r die Vinzenz Kinderkrippe für das Kalenderjahr 2022 abzulehnen.

 

glichkeit 2:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Antrag der Caritas auf einen außerordentlichen kommunalen Zuschuss für die Vinzenz Kinderkrippe für das Kalenderjahr 2022

a) im beantragten Umfang von 39.330,89 €

b) im Umfang von _________ €

Zu genehmigen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...