ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/120/2023

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

In seiner 39. Sitzung vom 12. Oktober 2023 hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, das Gebäude des Hortes Kinderinsel in der Pfarrer-Stain-Straße nach dessen Auszug für die Einrichtung einer Krippe in städtischer Trägerschaft zu nutzen. Da die Stadt Garching b. München aktuell noch keine Krippe in eigener Trägerschaft hat, ist eine Ergänzung der Satzung über Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindertageseinrichtungen erforderlich. Die Verwaltung legt dafür einen entsprechenden Entwurf vor (ANLAGE 1).  Die vorgeschlagenen Gebühren orientieren sich dabei an denen der umliegenden Gemeinden. Für die Garchinger Krippen der freien Träger hat die Verwaltung bislang eine Gebührenempfehlung abgegeben, an die sich die Einrichtungen auch gehalten haben. Aus der nachfolgenden Tabelle sind die bisherigen empfohlenen Gebühren sowie die vorgeschlagenen neuen Gebühren zu entnehmen. Der Berechnung der Gebühren wird nun ein Kostensatz von 50€ je Betreuungsstunde zugrunde gelegt. Bisher betrug dieser 45 €.

 

    Gebühr bisher Gebühr neu

mehr als 3 bis 4 Stunden 195 €  200 €

mehr als 4 bis 5 Stunden 240 €  250 €

mehr als 5 bis 6 Stunden 285 €  300 €

mehr als 6 bis 7 Stunden 330 €  350 €

mehr als 7 bis 8 Stunden 375 €  400 €

mehr als 8 bis 9 Stunden 420 €  450

mehr als 9 bis 10 Stunden 465 €  500 €

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf für die Ergänzung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindertageseinrichtungen um Krippengebühren unverändert zu beschließen. Die Anlage 1 wird zum Bestandteil des Beschlusses ernannt und liegt der Niederschrift als Anlage bei.

 

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Anlagen

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