ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - BM-IT/034/2023

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Ausstattung der Garchinger Grundschulen und der Mittelschule mit Tablets

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus verfolgt das Ziel einer zeitgemäßen, qualitativ hochwertigen und integrativen Digitalen Bildung an den bayerischen Schulen. Diese soll die Kinder und Jugendlichen auf das Leben und Arbeiten im digitalen Zeitalter sowie das lebenslange Lernen vorbereiten. Grundlage für den Erfolg ist eine entsprechende Hard- und Software-Ausstattung der Schulen, denn digitale Werkzeuge sind der Schlüssel zu innovativen Unterrichtsformen und zum Erwerb von Medienkompetenz.

Als Sachaufwandsträger ist die Stadt Garching für die Versorgung der drei Grundschulen sowie der Mittelschule mit der entsprechenden Hardware zuständig. Es gibt bisher leider keine Gelder seitens des Kultusministeriums, die hierfür bereitgestellt werden. Um die entsprechenden pädagogischen und didaktischen Ziele erreichen zu können, benötigen die Schulen eine ausreichende Menge an Tablets. Der Bedarf orientiert sich dabei an der Medienkonzeptarbeit und dem Mediencurriculum der einzelnen Einrichtungen.

Da an keiner der vier Schulen aktuell Tablet-Klassen installiert und diese auch in naher Zukunft nicht vorgesehen sind, schlägt die Verwaltung zusammen mit den Schulleitungen eine Ausstattung mit Klassensätzen vor, die in Koffern aufbewahrt und reihum benutzt werden kann. Als Richtwert wurde ein halber Satz je Klasse festgelegt. Ein Klassensatz beinhaltet jeweils einen Koffer mit 16 Tablets (inkl. Ausstattung).

 

 

 

 

 

 

 

 

Klassenzahl

Vorgesehene Klassensätze

Aktuelle Ausstattung

Fehlwert

GS Hochbrück

4

2

31

1 Tablet

GS Ost

12

6

48

48 Tablets/ 3 Koffer

GS West

12

6

63

33 Tablets/ 2 Koffer

MS

13

6,5

43

61 Tablets/ 4 Koffer

 

Kostenschätzung:

143 Tablets mit Ausstattung für je ca. 370,00€ -> 52.910,00€

9 Koffer für je ca. 650,00€ -> 5.850,00€

Gesamt: 58.760,00€ netto ->69.924,40€ brutto

 

Die Schätzung basiert auf den Beschaffungen der letzten Jahre.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den Erwerb der Tablets mit Zubehör und Koffern aus den Haushaltsmitteln der jeweiligen Schulen wie im Sachverhalt dargestellt.

 

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