Stellungnahme der Verwaltung - GB I/730/2023-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Stadtratsfraktion der Bürger für Garching zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bzgl. Anbringung eines Fahrradschutzstreifens auf der Staatsstraße 2350 - Änderungsantrag der BfG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme der Verwaltung
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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18.01.2024
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I. Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 23.03.2023 stellte die Stadtratsfraktion der „Bürger für Garching“ gemäß § 24 der Geschäftsordnung folgenden Antrag:
Auf der Staatsstraße 2350 zwischen Auweg und Bürgermeister-Hagn-Straße (auf der östlichen Seite) und in der Gegenrichtung ab der Zufahrt Rathausplatz / Hotel Hoyacker Hof bis zur Ampelanlage Poststraße / Auweg (auf der westlichen Seite) ist ein Fahrradschutzstreifen in beiden Richtungen mit der Breite von 1,50 m anzubringen. Die entsprechenden Anträge sind bei der Straßenverkehrsbehörde und beim Staatlichen Bauamt Freising zu stellen.
Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. j der Geschäftsordnung wurde der Antrag vom Stadtrat mit Beschluss vom 27.04.2023 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Auf den Sachvortrag der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.06.2023 wird verwiesen.
Das Staatliche Bauamt als zuständiger Straßenbaulastträger führte in seiner Stellungnahme vom 10.05.2023 aus, dass die Staatsstraße 2350 in dem genannten Bereich der Ortsdurchfahrt ca. 7,00 m breit ist. Bei einem beidseitigen Fahrradschutzstreifen mit einer Breite von 1,50 m würde eine Restfahrbahn zwischen den Fahrradschutzstreifen von 4,00 m entstehen. Dies ist nicht ausreichend, um einen Begegnungsverkehr zu gewährleisten, so dass die Mitbenutzung der Fahrradschutzstreifen durch den motorisierten Verkehr der Regelfall wäre. Dabei sind Sicherheitsstreifen zwischen Fahrradschutzstreifen und ruhendem Parkverkehr und der Einmündungsbereich der Schleißheimer Straße mit der bestehenden Linksabbiegespur noch nicht berücksichtigt (vgl. hierzu auch Nummer II zu Zeichen 340; Randnummer 2 ff. VwV-StVO, sowie Nummer I 5 zu § 2 Abs. 4 Satz 2 VwV-StVO).
Die Anordnung eines Fahrradschutzstreifens an der Staatsstraße 2350 ist somit aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite leider nicht möglich.
Dem Antrag der Stadtratsfraktion der „Bürger für Garching“ konnte somit nicht entsprochen werden.
Der Vorsitzende der beantragenden Fraktion „Bürger für Garching“ war mit dieser Antwort des Landratsamtes nicht zufrieden, da keine Optionen geprüft worden seien. Er änderte den Antrag dahingehend ab, dass der Fahrradschutzstreifen nur 1,25 m breit sein soll / muss. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob der Fahrradschutzstreifen nur an einer Straßenseite angebracht werden kann. Zudem verwies er darauf, dass sich die Ortsdurchfahrt nach Norden hin auf 8,40 m verbreitern würde, das Landratsamt München bei seiner Stellungnahme aber nur von 7 m Fahrbahnbreite ausgehe.
Der Änderungsantrag wurde nach Rücksprache mit dem Fraktionsvorsitzenden der „Bürger für Garching“, sowie des Ersten Bürgermeisters auf Anfang 2024 zurückgestellt, da die Bundesregierung das Straßenverkehrsgesetz (StVG) novellieren wollte, um u.a. die Anordnung von Tempo 30-Regelungen in Kommunen zu erleichtern.
Mit dieser Novelle wollte die Regierung den Rechtsrahmen schaffen, um sodann in der Straßenverkehrsordnung (StVO) den Behörden neue Befugnisse einzuräumen.
Der Bundesrat allerdings stoppte in seiner Sitzung vom 24.11.2023 die vom Bundestag am 20.10.2023 beschlossene Novelle des StVG. Ohne Mehrheit für das StVG wurde anschließend auch die Entscheidung zur StVO von der Tagesordnung genommen, was bedeutete, dass beide Gesetze und somit die geplante Straßenverkehrsrechtsreform nicht in Kraft treten. Als nächster Schritt soll nun der Vermittlungsausschuss angerufen werden.
Die Verwaltung ist nun bzgl. des Änderungsantrages nochmal an das zuständige Landratsamt München herangetreten, deren Stellungnahme hierzu nun im Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben wird.
Das Landratsamt München erklärte, dass sowohl die Straßenverkehrsbehörde, als auch die Polizei und das Staatliche Bauamt Freising den Änderungsantrag der „Bürger für Garching“, einen Fahrradschutzstreifen an der St 2350 nur in einer Breite von 1,25 m zu markieren äußerst kritisch sehen, da dem Radfahrer ein Schutz suggeriert wird, der nicht vorhanden ist.
Aufgrund der stellenweise recht schmalen Fahrbahn ist davon auszugehen, dass der Kfz-Verkehr die Radfahrenden entlang des Fahrradschutzstreifens recht knapp überholen wird und die erforderlichen Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden.
Ist kein Fahrradschutzstreifen markiert, wird sich der Radverkehr mehr zur Fahrbahnmitte hin orientieren, wodurch sich Überholvorgänge mangels ausreichender Fahrbahnbreite oftmals bereits erledigen. Zudem erhöht sich so der Abstand zu den parkenden Fahrzeugen im Seitenraum. Das Öffnen der Fahrzeugtüren stellt auch immer ein Sicherheitsproblem dar.
Bereits jetzt ist der Streckenabschnitt zwischen der Einmündung Auweg und Bürgermeister-Hagn-Straße aufgrund diverser Fahrbahnmarkierungen, Abbiegespuren, Furten an den Lichtsignalanlagen und Beschilderung überfrachtet.
Auch wenn man nur einen einseitigen Fahrradschutzstreifen markiert, wird die Situation noch unübersichtlicher. Auch ginge diese Maßnahme zu Lasten der anderen Fahrtrichtung. Zudem wäre die Frage, in welcher Fahrtrichtung man einen Fahrradschutzstreifen anbringen sollte?
Als Vorbild für die Markierung eines Fahrradschutzstreifens wurde die Ortsdurchfahrt von Dirnismaning aufgeführt. Diese Örtlichkeit ist mit Garching aber nicht vergleichbar, da die Ortsdurchfahrt dort ausreichend breit ist, der Streckenverlauf gerade und übersichtlich und im Seitenraum keine Fahrzeuge parken. Aber selbst dort sind Probleme zu vermelden und zwar durch die verbotswidrige Nutzung von Radfahrern im Gegenverkehr.
Dieses Szenario wäre bei der Markierung eines nur einseitigen Fahrradschutzstreifens in Garching nicht von der Hand zu weisen.
Das Landratsamt München sieht hier mehr Gefahren als Vorteile für den Radverkehr, weshalb die Markierung von verschmälerten oder einem einseitigen Fahrradschutzstreifen nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Die Verwaltung hat in diesem Fall auch den Fahrradbeauftragten der Stadt Garching kontaktiert und um seine Einschätzung gebeten. Seine Einschätzung deckt sich zu 100% mit der Stellungnahme des Landratsamtes München. Dies hat er laut eigener Aussage auch dem Fraktionsvorsitzenden der „Bürger für Garching“ in einem persönlichen Telefonat mitgeteilt.
Die Anordnung eines Fahrradschutzstreifens an der St 2350 ist somit auch nach Prüfung des Änderungsantrages leider nicht möglich. Dem Antrag der Stadtratsfraktion der „Bürger für Garching“ kann somit nicht entsprochen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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685,6 kB
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472,5 kB
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