ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/865/2023-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Fraktion der Unabhängigen Garchinger haben mit Schreiben vom 07.11.2023 einen Antrag zur Präzisierung der Richtlinie der Stadt Garching b. München zu freiwilligen Leistungen gestellt. Dieser wurde mit Beschluss am 14.12.2023 vom Stadtrat zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Allgemeines

Im März 2023 hat der Stadtrat mehrheitlich die Richtlinie der Stadt Garching b. München zu freiwilligen Leistungen ab dem 01.01.2024 beschlossen. In dieser Richtlinie sind, neben der Erfüllung des Zweckes (Unterstützung des kommunalen Kultur-, Sozial- und Jugendpflegeauftrages) folgende allgemeine Fördervoraussetzungen vom Antragsteller zu erfüllen, damit eine Förderung gewährt werden kann:
 

-          Verein/ Verbund wird in der Anlage 1 zu dieser Richtlinie erwähnt (Stichtag 30.09. des Haushaltsjahres)

-          Verein/ Verbund besteht länger als zwei Jahre seit der Gründung

-          Verein/ Verbund besitzt geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse

-          Tatsächliche Beitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) sowie die Gesamtzahl der Mitglieder muss im Antrag beigelegt werden. Sollte hier ein Missverständnis bestehen, wird keine Förderung gewährt.
 

Daneben gibt es je nach Förderart - Förderung nach Mitgliedern und Veranstaltungen/ Förderung nach Übungsleiterlizenzen/ Förderung von Projekten, Leistungen und Sonderinvestitionen/ Mietzuschuss/ Zuschüsse und Darlehen zur Errichtung, Erweiterung, Verbesserung und Ausstattung von Sportanalgen und Beschaffung von Großsportgeräten - weitere spezielle Fördervoraussetzungen.

 

Antrag der Fraktion der Unabhängigen Garchinger

Laut Antrag der Fraktion der Unabhängigen Garchinger wird darum gebeten, die allgemeinen Fördervoraussetzungen um einen weiteren Punkt „Der Verein muss ein erkennbares Interesse nachweisen offen für Alle zu sein und neue Mitglieder gewinnen zu wollen. Hierzu gehören zum Beispiel Teilnahmen am Neubürger-Empfang, Straßenfest, … oder ähnlichen Veranstaltungen.“ zu ergänzen.

 

 

Ausführung

Diese Ergänzung ist eine weitere Voraussetzung, der prinzipiell dem Zweck der Richtlinie „Unterstützung des kommunalen Kultur- und Sozial- und Jugendpflegeauftrages sowie in Hinblick auf die gesundheitliche soziale und erzieherische Bedeutung des Sports, insbesondere auch zur Intensivierung der Jugendarbeit“ nicht widerspricht. Es müsste jedoch vom Verein/ Verbund ein weiterer Nachweis vorgelegt werden, der von der Verwaltung prüfbar ist.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Die Richtlinie der Stadt Garching b. München zu freiwilligen Leistungen wird nach Punkt 2.2 wie folgt ergänzt:

2.3 Der Verein muss ein erkennbares Interesse nachweisen offen für Alle zu sein und neue Mitglieder gewinnen zu wollen. Hierzu gehören zum Beispiel Teilnahmen am Neubürger-Empfang, Strenfest oder ähnliche Veranstaltungen der Stadt.

 

Alternativ

 

Der Antrag der Fraktion Unabhängiger Garchinger zur Präzisierung der Richtlinie der Stadt Garching b. München zu freiwilligen Leistungen wird abgelehnt.

 

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