BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/869/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Anlage zur Richtlinie der Stadt Garching b. München zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie); Antrag auf Aufnahme der Ortsgruppierung Skatfreunde Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
18.01.2024
|
I. Sachvortrag:
Das Stadtratsmitglied Werner Landmann ist als Schriftführer und Antragsteller wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung nach Art. 49 Gemeindeordnung (GO) auszuschließen.
In der Sitzung des Stadtrates am 23.03.2023 wurde mehrheitlich die Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) mit Ihrer Anlage beschlossen, die ab dem 01.01.2024 in Kraft getreten ist.
Nach dieser Zuschussrichtlinie erhalten nur förderwürdige Vereine, die die Voraussetzungen dieser Richtlinie erfüllen, Zuschüsse. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Verein bis zum 30.09. des jeweiligen Antragsjahres in der Anlage 1 zu der Zuschussrichtlinie erwähnt wird (Nr. 2.1 der Zuschussrichtlinie). In dieser Anlage ist die Ortsgruppierung „Skatfreunde Garching“ nicht genannt.
Um zu den förderwürdigen Vereinen in der Anlage 1 der Richtlinie aufgenommen zu werden bedarf es nach Nr. 2.2 der Richtlinie einen Antrag mit Begründung, Tätigkeitsbericht und aktueller Vereinssatzung. Anschließend entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Aufnahme in die Anlage 1 der Förderrichtlinie.
Der Schriftführer der Ortsgruppierung Skatfreunde Garching hat am 09.11.2023 einen Antrag per E-Mail mit dem geforderten Inhalt zur Aufnahme in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Zuschussrichtlinie gestellt. Nach aktuellem Stand sind 13 Mitglieder, die in Garching gemeldet sind, Mitglied dieses Vereins. Zugleich spielen laut Aussage der Ortsgruppierung des Öfteren Garchinger und Ortsfremde mit, ohne Mitglied zu sein.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufnahme der Ortsgruppe Skatfreunde Garching in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) ab dem 01.01.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlage 1 der Zuschussrichtlinie anzupassen.
Alternativ:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag auf Aufnahme der Ortsgruppe Skatfreunde Garching in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) ab.
