BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/870/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Anlage zur Richtlinie der Stadt Garching b. München zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie); Aufnahme diverser Vereine für die Gewährung des Mietzuschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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18.01.2024
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I. Sachvortrag:
Nach den Beschlüssen des Stadtrates im Jahr 2023 sind ab 01.01.2024 die Benutzung der städtischen Einrichtungen in der Regel für jeden Verein und Verbund kostenpflichtig, auch wenn der Sitz sich in Garching befindet.
Die förderwürdigen Vereine und Verbünde, die die Voraussetzungen der Richtlinie der Stadt Garching b. München zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) erfüllen, erhalten nach Nr. 10 der Richtlinie in der Regel 70 % der veranschlagten Miete. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Verein/ Verbund zum 30. September des Haushaltsjahres in der Anlage 1 der Zuschussrichtlinie genannt ist (Nr. 2.1 der Zuschussrichtlinie).
In dem Stadtgebiet wirken Vereine/ Verbünde, die Aufgaben der Daseinsfürsorge und des Gemeinwohles für die Stadt Garching übernehmen und nicht in der Anlage 1 der Zuschussrichtlinie genannt sind. Diese wurden nicht aufgenommen, da sie durch anderweitige Beschlüssen finanzielle Unterstützung durch die Stadt erhalten. Nun würde durch die Preisgestaltung der Sportanlagen und des Bürgerhauses, der Rahmen dieser Beschlüsse überschritten werden.
Seitens der Verwaltung wird nun vorgeschlagen, folgende Vereine in der Anlage 1 der Zuschussrichtlinie ab dem 01.01.2024 aufzunehmen, mit der Einschränkung, dass diese nur den Mietzuschuss nach Nr. 10 der Richtlinie erhalten können. Somit werden diese Vereine/ Verbünde von den weiteren Möglichkeiten der Zuschussbeantragung durch diese Richtlinie ausgeschlossen. Seitens der Verwaltung werden folgende Vereine vorgeschlagen:
- Volkshochschule im Norden des Landkreises München e. V.
- Nachbarschaftshilfe Garching e. V.
- Kultur- und Musikverein Garching b. München e. V.
- Freiwillige Feuerwehr Garching e. V.
- Freiwillige Feuerwehr Hochbrück e. V.
- Kreisjugendring München-Land
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufnahme der Volkshochschule im Norden des Landkreises München e. V., die Nachbarschaftshilfe Garching e. V., den Kultur- und Musikverein Garching b. München e. V., die Freiwillige Feuerwehr Garching e. V., die Freiwillige Feuerwehr Hochbrück e. V. und den Kreisjugendring München-Land in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) mit der Einschränkung „nur für Mietzuschuss nach Nr. 10“ ab dem 01.01.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlage 1 der Zuschussrichtlinie anzupassen.
