ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/866/2023

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Haushaltsentwurf 2023 wird an die Stadträte verteilt und in seinen wesentlichen Punkten vorgestellt.

 

 

 

Das Haushaltsvolumen umfasst:

 

-          im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 90.961.000 

 

-          im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 41.898.000 

 

 

 

Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt werden um 3.613.000  niedriger angesetzt als im Vorjahr. Zwar ist mit einem deutlich steigenden Anteil der Gemeinde an der Umsatz-, als auch an der Einkommensteuer zu rechnen, jedoch fällt die Umsatzsteuer aus Erlösen deutlich geringer aus. Diese entstanden maßgeblich aus dem Verkauf der U-Bahn-Anlage. Die Gewerbesteuer bleibt planerisch unverändert. Die Steuerschätzungen gehen zwar von einem allgemeinen Anstieg der Steuer aus, allerdings führt die regionale Betrachtung der Steuerpflichtigen nicht zu einer Steigerung. 

 

 

 

Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts (ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt) steigen um ca. 3 Mio. €. Die Personalausgaben steigen hier um ca. 1,3 Mio.. Die Kreisumlage steigt um ca. 8,4 Mio.. Dem gegenüber wird die abzuführende Umsatzsteuer um ca. 5,1 Mio. geringer ausfallen. Ebenfalls wird im Bereich des Gebäudeunterhalts mit 1,4 Mio. eine deutliche Einsparung durchgeführt.

 

 

 

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 2,0 Mio. . Sie liegt damit um ca. 5,9 Mio. niedriger als der Vorjahresansatz.

 

 

 

Das Volumen des Vermögenshaushalts reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 4,9 Mio. €. Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in der Kommunikationszone sind 2024 noch nicht berücksichtigt, in den Folgejahren aber zwingend notwendig, um die geplanten Ausgaben und Projekte zu finanzieren.

 

 

 

Im Ergebnis ist 2024 eine Rücklagenentnahme in Höhe von ca. 31 Mio.  notwendig um den Haushalt auszugleichen. In der Finanzplanung sind 2025 bis einschließlich 2027 weitere Rücklagenentnahmen von ca. 37 Mio. zu erwarten.

 

 

 

Weitere Details können unter anderem vom Vorbericht zum Haushalt entnommen werden.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss berät den Haushaltsentwurf 2023 in der kommenden Sitzung am 08.02.2024.

 

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Anlagen

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