BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/668/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Angenommene Anträge aus den Bürgerversammlungen 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Büro des Ersten Bürgermeisters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
|
|
|
24.01.2024
|
I. Sachvortrag:
In der Bürgerversammlung am 09.11.2023 in Garching und am 30.11.2022 in Garching Hochbrück wurden mehrere Anträge von der Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger angenommen.
Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Empfehlungen der Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Stadtrat behandelt werden. Das heißt, die Empfehlungen müssen auf die Tagesordnung des Stadtrates, der sich damit befassen muss. Es steht dem Stadtrat jedoch frei, ob er die Empfehlung annehmen oder ablehnen will. Die Anträge können jedoch auch an den zuständigen Ausschuss verwiesen werden.
Für folgende Anträge wurde in den Bürgerversammlungen 2023 mehrheitlich eine Empfehlung an den Stadtrat beschlossen:
Anträge Bürgerversammlung Garching
1. Neue Verkehrsregelung auf der Münchner Str.
Es wird beantragt die neuen Verkehrsregelungen auf der Münchner Str., die besagen, dass dort die Fahrradfahrer ab dem Auweg bzw. Hoyackerhof vom Gehweg auf der Fahrbahn fahren müssen und nur mit 1,5 Meter Abstand auf der Fahrbahn überholt werden dürfen, mittels offizieller Verkehrsschilder auszuschildern.
Dies soll bei der zuständigen Behörde eingefordert werden.
Zusätzlich soll eine umfassende Öffentlichkeitskampagne zu den Änderungen und den dort geltenden Verkehrsvorschriften vorgenommen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das zuständige Landratsamt München wurde um Stellungnahme gebeten. Dies teilte mit, dass der Antrag auf zusätzliche Beschilderung aus verschiedenen Gründen nicht befürwortet wird.
Erstens existiert im Verkehrszeichenkatalog zur StVO kein Hinweisschild welches auf den Mindestüberholabstand innerorts von 1,5 Metern hinweist.
Zweitens wird eine solche Beschilderung auch vom Seiten des Polizeipräsidiums München nicht befürwortet. Das Polizeipräsidium München schilderte zu einem ähnlich gelagerten Fall aus Aschheim, dass es im Stadtgebiet München einen Modellversuch mit dieser Art von Beschilderung gab.
Die Verkehrszeichen wurden nach 3 Monaten umgehend entfernt, da diese von KraftfahrzeugführerInnen und auch RadfahrerInnen falsch interpretiert wurden. Größter Kritikpunkt, eine solche Hinweisbeschilderung suggeriert dem KraftfahrzeugführerInnen, dass nur im ausgeschilderten Bereich der Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts gilt.
Aus Sicht des Ordnungsamtes als örtliche Straßenverkehrsbehörde kann der Antrag bezüglich der Beschilderung nicht befürwortet werden.
Eine Öffentlichkeitsarbeit hierzu wird als sinnvoll betrachtet, ist geschehen und wird auch künftig erfolgen, so dass es aus Sicht der Verwaltung hierzu keines zusätzlichen Beschlusses bedarf.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr.1 wird abgelehnt.
2. Suchportal für Bewegungsangebote
Es wird die Einrichtung eines Suchportals für Bewegungsangebote in Garching, in dem nach Art der Aktivität, Ort und Uhrzeit gefiltert werden kann, beantragt. Das Portal soll der
Bewegungslandkarte.de des Bundes, die nur Vereinen zugänglich ist, ähnlich sein aber im Gegensatz dazu auch gewerblichen Anbietern und nicht nur den Vereinen zugänglich sein.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung ist es sicherlich zu befürworten, wenn die Möglichkeit in der Stadt Garching besteht sämtliche Bewegungsangebote auf einer Seite einzusehen. Jedoch bedarf es hierzu nicht nur der Zurverfügungstellung einer Plattform, die sicherlich mit Kosten verbunden sein wird, sondern auch die Pflege dieser Plattform und der Einträge, damit die Seite aktuell ist und nur so genutzt werden würde.
Die Stadt Garching ist aktuell mit Digitalisierungsprojekten in der Stadtverwaltung beschäftigt, die durch das Onlinezugangsgesetzt zwingend vorzunehmen sind, so dass derzeit keine Kapazitäten verfügbar sind. Zusätzlich steht den Vereinen ja bereits die Bewegungslandkarte.de zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, sich bei anderen Kommunen zu erkundigen, ob solch eine Plattform bereits in anderen Kommunen eingesetzt wird und bestehende Alternativen zur Bewegungslandkarte.de zu prüfen, die eine aktive Mitarbeit von Seiten der Stadt nicht erfordern.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr.2wird insoweit angenommen, als dass die Verwaltung beauftragt wird, sich bei anderen Kommunen zu erkundigen, ob eine Plattform für Bewegungsangebote eingesetzt wird. Es sollen bestehende Alternativen zur Bewegungslandkarte.de geprüft werden, die eine aktive Mitarbeit von Seiten der Stadt nicht erfordern.
3. Überprüfung der Beschilderung am Kreuzungsbereich
Nach Überquerung des Nord-West Rings endet der Fahrradweg Am See direkt an der stark befahrenen Straße von Garching nach Eching. Es wird an dieser Stelle um einen gefahrlosen Übergang auf der gegenüber liegenden enden Straße gebeten, um auf den fortgesetzten Radweg zu gelangen.
Das Achtungschild , das auf die Radfahrer hinweist steht viel zu nah vor der Überquerungshilfe.
Bitte hier die Sicherheitssituation überprüfen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gefahrenbeschilderung im Querungsbereich des Radweges der Straße „Am See“ Richtung Eching wurde im Zuge von Sanierungsarbeiten, wie hier korrekt beanstandet, durch die ausführende Firma falsch angebracht. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO besagt, dass Gefahrenzeichen außerorts einen Mindestabstand von 150 Metern zur Gefahrenstelle haben müssen. Dieser Fehler wird zeitnah durch den ortsansässigen Bauhof korrigiert.
Bezüglich einer sicheren Querungshilfe – Im betroffenen Streckenabschnitt existiert eine bauliche Querungshilfe. Diese Querungshilfe liegt in einem Bereich bei der die Höchstgeschwindigkeit unter 70 km/h liegt und auch die Sichtbeziehungen sind nicht zu beanstanden. Die zu querenden Fahrbahnen sind nicht breiter als 4 Meter. Die Verkehrsstärken wurden aktuell nicht erhoben, es wird aber eine Zahl von weniger als 1500 Kfz/h je Fahrtrichtung vermutet. Eine Querungshilfe soll bei Geschwindigkeiten von über 50 km/h bei Verkehrsstärken von mehr als 500 Kfz/h errichtet werden.
Das Aufbringen eines Fußgängerüberweges ist außerorts nicht vorgesehen. Des Weiteren sollen Lichtsignalanlagen nur dort zum Einsatz kommen, wo die Verkehrslage keine anderen Alternativen zulässt oder besonders schützenswerte Personen regelmäßig die Fahrbahn kreuzen müssen bzw. diesen die Möglichkeit dazu eingeräumt werden soll.
Aufgrund der bestehenden, aus Sicht der Verwaltung ausreichenden, Querungshilfe wird kein weiterer Handlungsbedarf gesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr.3 wird abgelehnt.
4. Fahrradabstellen am Maibaumplatz neu organisieren
Die Rückseite des U-Bahn-Einstiegs Maibaumplatz, die als Zugang zum Ortszentrum für alle aus dem Königsgarten und dem Pflegeheim kommenden Rollstuhlfahrer und Rollatorbenutzer dient, wird oft in solch rücksichtsloser Weise von Rädern verstellt, dass vor allem Rollstuhlfahrer nicht
durchkommen können und zu einem Umweg gezwungen
Ein Vorschlag wäre, einen weißen Strich zur Begrenzung des Räderteils anzubringen.
Es wird beantragt hier eine passende Organisation der gemeinsam genutzten Fläche eine Verbesserung herbeizuführen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Generell gilt für das Abstellen von Fahrrädern lediglich § 1 StVO, die gegenseitige Rücksichtnahme. Weitere Vorgaben in Form von Schildern oder Markierungen haben keine rechtliche Bindung gegenüber dem Radfahrer/ der Radfahrerin. Dies hat zur Folge, dass lediglich ein Verstoß gegen § 1 StVO durch die Polizei geahndet werden kann. Diese Ahndung kann aufgrund fehlender Kennzeichnung an Fahrrädern auch nur frischer Tat erfolgen.
Aufgrund des mangelnden Vollzugs wird von Seiten des Ordnungsamtes das Aufbringen einer solchen Markierung nicht befürwortet.
Mit baulichen Maßnahmen könnte eine Verbreiterung des gepflasterten Weges erreicht werden. Dies würde aber zu Lasten der bestehenden Grünfläche und den angrenzenden Baumbestand gehen. Ob mit der Verbreiterung des Weges letztendlich ein Verbesserung eintritt, darf bezweifelt werden. Leider gibt es Fahrradbesitzer, die das durchaus vorhandene Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten (Fahrradhalle) nicht nutzen, und ihre Fahrräder anderweitig abstellen. Bauliche Maßnahmen zu Lasten der Grünfläche mit Baumbestand werden aus Sicht des Verwaltung nicht empfohlen.
Beschlussvorschlag
Der Antrag Nr. 4 wird abgelehnt.
5. Redezeitbegrenzung der Vortragenden auf der Bürgerversammlung
Der Vortrag aller Redner bei der Bürgerversammlung soll insgesamt auf 1 ½ Stunden begrenzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bürgermeister wird künftig den Vortragsteil der Redner bei der Bürgerversammlung auf maximal 1 1/2 Stunden begrenzen. Deshalb erachtet es die Verwaltung als nicht angebracht hier die Redezeit des Bürgermeisters zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 5 wird abgelehnt.
6. Spielgeräte Grundschule Ost
Der Pausenhof der Grundschule Ost soll um einige Spielgeräte, die auch bei einem Neubau wiederverwendet werden können, erweitert werden, da der Umbau bzw. ein Neubau sich wohl noch länger hinziehen wird und die Grundschule West nun einen schönen Spielbereich erhält.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Erste Bürgermeister Dr. Gruchmann stellte bereits in der Bürgerversammlung klar, dass an der Grundschule Ost die Anschaffung von Außenspielgeräten ermöglicht werden soll.
Trotz der beengten Platzverhältnisse ist es aus Sicht der Verwaltung möglich die Außenspielmöglichkeiten aufzuwerten. Mit der Schulleitung muss jedoch vorab die Lage –auf Grund der Beaufsichtigung- sowie der Spielgerätetyp abgestimmt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr.6 wird angenommen und die Verwaltung wird beauftragt Aufwertungsmöglichkeiten mit Spielgeräten in der Grundschule Ost zu prüfen.
Anträge aus Hochbrück
7. Mittel für Gehwegsanierungen in Garching Hochbrück
Es wird beantragt, dass im Ortsteil Hochbrück Mittel für Gehwegsanierungen eingestellt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Haushalt der Stadt Garching sind für den Straßenunterhalt für 2024 Mittel in Höhe von
1.000.000 € beantragt. 2018 und wurde zuletzt eine digitale Straßenzustandserhebung durchgeführt. In dieser Erhebung sind sämtliche Straßen- bzw. Wegeschäden in Schadensklassen aufgeführt. Die Verwaltung arbeitet diese Schäden entsprechend ihrer Dringlichkeit ab. Die Gehwege in Hochbrück befinden sich durch die vielen Spartenaufgrabungen sicherlich in keinem schönen Zustand, sind jedoch verkehrssicher.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zunächst abzulehnen. Sobald im Ortsteil Hochbrück die Gehwege zur Sanierung anstehen, muss von den Gremien entschieden werden, mit welchem Belag (Betonpflaster oder Asphalt) die Sanierung erfolgen soll.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr.7 wird abgelehnt.
8. Errichtung eines neuen Gehwegs
Es soll ein Bürgersteig ab der Aral in der Schleißheimer Str. - bis Unterschleißheim entstehen, die Stadt Garching möge sich dafür einsetzten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Verlängerung des Gehweges Richtung B 13 ist weiterer Privatgrund erforderlich. Diesbezüglich gab es in den vergangenen Jahren bei den Eigentümern mehrmals Versuche, die erforderlichen Grundstücksflächen zu erwerben. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, erneut an die Grundstückseigentümer heranzutreten.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 8 wird angenommen und die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen mit den betroffenen Anliegern nochmals aufzugreifen um die Möglichkeit einer Verlängerung des Gehwegs auf der Schleißheimer Str. Richtung Unterschleißheim zu schaffen.
9. Umlaufsperre an der Steinbrücke am Schleißheimer Kanal
Am Radweg am Schleißheimer Kanal soll die Umlaufsperre wieder eingerichtet werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Umlaufsperre war vor Erneuerung der Gashochdruckregelanlage der SWM vorhanden. Die Umlaufsperre dient der Sicherheit der Besucher des Erholungsparks, die über die Hohe Brücke dorthin gelangen wollen. Aus Sicht der Bauverwaltung kann die Umlaufsperre wieder hergestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 9 wird angenommen und die Veraltung wird beauftragt, die Umlaufsperre wieder herzustellen.
10. Bauliche Maßnahmen gegen parkenden LKWs in dem Grünstreifen zwischen Aldi und Golden WOK in der Schleißheimer Str.
Es sollen Maßnahmen getroffen werden, die ein Parken von LKWs auf der Schleißheimer Str. zwischen Aldi und Golden WOK (z.B. im Grünstreifen) baulich verhindern.
Stellungnahme der Verwaltung:
Probleme mit parkenden Lastwägen entstehen insbesondere zwischen den beiden Grundstücksein- bzw. Ausfahrten zum Aldi-Parkplatz. Zum einen wird die angrenzende straßenbegleitende Grünfläche regelmäßig beschädigt. Zum anderen stellen die parkenden LKW´s insbesondere für die aus dem Parkplatz fahrenden Verkehrsteilnehmer eine nicht unerhebliche Gefahr dar, da die Einsicht in den Straßenraum sehr eingeschränkt wird.
Aus Sicht der Verwaltung könnte mit Sperrpfosten oder Leitbaken mit aufgesetzten Bord zwischen den beiden Ein- und Ausfahrten eine Fahrbahnverengung erreicht werden, die ein Parken der LKW´s unterbindet.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr.10 wird angenommen und die Verwaltung wird beauftragt, bauliche Maßnahmen wie im Sachvortrag vorgebracht durchzuführen, damit im Grünstreifen zwischen Aldi und Golden WOK in der Schleißheimer Str. das Parken von Lastkraftzeugen unterbunden wird.
II. BESCHLUSS:
Die Anträge Nr.1, Nr.3, Nr. 4, Nr.5, Nr.7 aus den Bürgerversammlungen 2023 werden abgelehnt.
Im Übrigen werden die Anträge Nr.2, Nr. 6, Nr. 8, Nr.9, Nr.10 aus den Bürgerversammlungen 2023 durch den Stadtrat wie folgt angenommen:
Antrag Nr.2: Die Verwaltung beauftragt wird, sich bei anderen Kommunen zu erkundigen, ob eine Plattform für Bewegungsangebote eingesetzt wird. Es sollen bestehende Alternativen zur Bewegungslandkarte.de geprüft werden, die eine aktive Mitarbeit von Seiten der Stadt nicht erfordern.
Antrag Nr.6: Die Verwaltung wird beauftragt Aufwertungsmöglichkeiten mit Spielgeräten in der Grundschule Ost zu prüfen.
Antrag Nr.8: Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen mit den betroffenen Anliegern nochmals aufzugreifen, um die Möglichkeit einer Verlängerung des Gehwegs auf der Schleißheimer Str. Richtung Unterschleißheim zu schaffen.
Antrag Nr.9: Am Radweg am Schleißheimer Kanal soll die Umlaufsperre wieder eingerichtet werden.
Antrag Nr. 10 : Die Verwaltung wird beauftragt, bauliche Maßnahmen wie im Sachvortrag vorgebracht durchzuführen, damit zwischen Aldi und Golden WOK in der Schleißheimer Str. das Parken (z.B. im Grünstreifen) durch Lastkraftwägen unterbunden wird.
III. Verteiler:
Beschlussvorlage: |
| Anlage(n): |
|
|
| ||
|
| ||
|
|
