ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/124/2024

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Naturkindergarten betreut durchschnittlich 17 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung, davon i.d.R. zwei integrative Kinder (behindert oder von Behinderung bedroht).

 

Die Stadt gewährt bei Bedarf einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 30.000 EUR pro Kindergartengruppe (25 Kinder) und Jahr. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen erhält der Naturkindergarten bereits seit 2020 einen abweichenden Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50.000 EUR jährlich. Bisher wurde das Defizit nicht voll ausgeschöpft.

 

Mit Schreiben vom 28.9.2023 beantragt der Träger (AWO Kreisverband München) eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses und hat dafür unterschiedliche Finanzmodelle berechnet:

 

Variante  Belegung Kinderzahl Betriebskostenzuschuss / Defizit

1  14   69.964 €

2  16   87.186 €

3  17   83.753 €

4  18   80.319 €

5  36 (2 Gruppen)  93.634 €

 

Seitens der AWO wurde erläutert, warum das vereinbarte Betriebskostendefizit auf Dauer nicht mehr ausreicht:

 

- Generell erhöhter Personalbedarf aufgrund der besonderen Aufsichtspflicht in der Natur

- Erhöhter Personalbedarf, da keine interne Vertretungsregelung durch die eingruppige Betreuungsform gegeben ist

- Wegfall finanzieller Vorteile bei zwei von vier Mitarbeitern: bisher gab es eine Fachkraft, die sich im dualen Studium befand und nur Ausbildungsgehalt erhalten hat sowie eine Praktikantin, die nach zwei Jahren leider nicht mehr eingesetzt werden kann

 

Der Naturkindergarten hat derzeit personelle Schwierigkeiten, sodass für das Jahr 2024 von einer durchschnittlichen Kinderzahl unter 14 und einem Defizit von knapp 70.000 EUR auszugehen ist.

 

Aufgrund der Berechnungen des Trägers stellt sich die Verwaltung die Frage in welcher Form der Naturkindergarten noch wirtschaftlich vertretbar ist und schlägt deshalb vor, die Möglichkeiten für eine Erweiterung auf zwei Betreuungsgruppen zu überprüfen. Dies setzt einen weiteren Bauwagen voraus. Dabei wären die Investitionskosten für die beiden bisherigen Bauwägen sowie die Beliebtheit des Naturkindergartens einzubeziehen.

 

Alle Kalkulationen des Trägers liegen als Anlage bei.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss gewährt keine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses. Er beauftragt die Verwaltung die Möglichkeit einer Erweiterung des Naturkindergartens zu prüfen.

 

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Anlagen

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