BESCHLUSSVORLAGE - BM-IT/035/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung Digitale Tafeln für die städtischen Garchinger Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Informationstechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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22.02.2024
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I. Sachvortrag:
Der Digitale Unterricht nimmt in den Schulen einen immer größer werdenden Stellenwert ein. Daher wünschen sich die städtischen Schulen als Basis dafür interaktive Tafeln in jedem Klassenzimmer für den modernen Unterricht. In vielen Klassenzimmern der Schulen gibt es bereits interaktive Boards mit Beamer, die zum Teil mindestens zehn bis zwölf Jahre alt sind und dementsprechend immer größere Probleme mit sich bringen und für einen vernünftigen Unterricht zwingend ausgetauscht werden müssen. Die Lehrer bereiten sich mittlerweile großteils ausschließlich auf einen digitalen Unterricht vor.
Aufgrund der baulichen Situation in der Grundschule Ost sind dort ausschließlich mobile Geräte vorgesehen. Für die Mittelschule ist ein manuelles 2-Säulen-Pylonensystem inkl. Tafel, und für die Grundschule West sowie Hochbrück ein manuelles Doppelpylonensystem inkl. Tafel geplant. Die Abstimmung ist mit den Rektoren und Systembetreuungen der Schulen erfolgt. Als Sachaufwandsträger ist die Stadt Garching für die Versorgung der drei Grundschulen sowie der Mittelschule mit der entsprechenden Hardware zuständig. Es gibt bisher leider keine Gelder seitens des Kultusministeriums, die hierfür bereitgestellt werden.
Mittelschule Garching: 20 Geräte
Grundschule Garching Hochbrück: 7 Geräte
Grundschule West: 15 Geräte
Grundschule Ost: 13 Geräte
Ein Gerät kostet mit Installation, Kabel, Halterung ca. 8500€-9.000€. Bei 55 Tafeln ergibt das ca. 500.000€. Die Schätzung basiert auf der der Beschaffung im Gymnasium.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung der Digitalen Tafeln aus den jeweiligen Haushaltsmitteln der Garchinger Schulen. Gleichzeitig wird der Erste Bürgermeister (o.V.i.A.) zum Abschluss sämtlicher mit dieser Ausschreibung in Verbindungen stehenden Verträge ermächtigt. Der Haupt- und Finanzausschuss ist über das Ergebnis des Vergabeverfahrens zu informieren. Da die Kosten die Haushaltsmittel der Schulen übersteigen, trägt den Rest der Kosten die Stadt Garching.
