BESCHLUSSVORLAGE - GB I/700/2019-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines Bürgerbusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.02.2024
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I. Sachvortrag:
Vorbemerkungen:
In der Sitzung am 24.10.2019 hat sich der Stadtrat erstmals mit dem Thema Bürgerbus befasst (auf die Sitzungsvorlage, Vorlagen-Nr. GB I/700/2019, wird verwiesen). Die Beschlussfassung (vorgeschlagen wurde ein Probebetrieb von einem halben Jahr) wurde damals zurückgestellt, da noch viele Fragen ungeklärt geblieben sind. Aufgrund der dann anstehenden Kommunalwahl, der Corona-Pandemie und dem Beschluss über kostenfreies Fahren mit MVV-Bussen im Stadtgebiet, wurde das Projekt bis dato auch im Anschluss nicht weiterverfolgt.
Nun hat der Seniorenbeirat der Stadt Garching b. München den Bürgerbus wieder aufgegriffen und mit Schreiben vom 30.10.2023 darum gebeten, den ursprünglichen Antrag vom 06.07.2018 (siehe Anlage) wieder zu bearbeiten.
Allgemeines:
Grundlegend sei zunächst noch einmal auf die Definition eines Bürgerbusses hingewiesen:
„Ein Bürgerbus ist ein Nahverkehrsangebot, das sich in der Regel auf eine bürgerschaftliche Initiative gründet, um Lücken im öffentlichen Personennahverkehr auszugleichen.“
Bürgerbusse verkehren deshalb oftmals in dünn besiedelten Gebieten auf Strecken und zu Zeiten, die für ein herkömmliches ÖPNV-Angebot wirtschaftlich nicht tragfähig sind. Bei Bürgerbussen kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass sie kostendeckend fahren. Die Gemeinde, in der ein Bürgerbus fahren soll, muss sich daher i.d.R. bereit erklären, die ungedeckten Kosten zu tragen.
Möglichkeiten/Konzept:
Bei der Konzeptionierung eines Bürgerbusses gibt es diverse Fragestellungen über die es zu beraten gilt. Es muss sich vor allem zu folgenden Aspekten Gedanken gemacht werden:
- Nutzer:
Nur Senioren (ab welchem Alter?) und Menschen mit Behinderung (z. B. mind. GdB 50 %)? Oder alle Garchinger Bürgerinnen und Bürger?
Anm.: Aus Sicht der Verwaltung sollte hier auf jeden Fall eine zielgruppenorientierte Entscheidung erfolgen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Bürgerbus allen Bürgerinnen und Bürger ohne gesundheitliche Einschränkung offenstehen soll. Für diese Nutzer ist ja gerade das reguläre ÖPNV-Angebot vorgesehen.
- Zeiten:
Täglich? Werktags? Uhrzeiten?
- Route:
Bestimmte Haltestellen zu bestimmten Zeiten (ähnlich wie ÖPNV)? Freie Route, quasi wie ein Taxi?
- Gebiet:
Nur innerhalb Garching? Innerhalb Landkreis?
- Fahrzeug:
Stadt Garching oder Bürgerbusverein beschafft Fahrzeug? Leasing? Werbefinanziert? Über spezielles Beförderungsunternehmen?
- Fahrer:
Festangestellte oder ehrenamtliche Fahrer? Über spezielles Beförderungsunternehmen?
- Organisation:
Wo und wie werden die Fahrten gebucht? Über Stadtverwaltung, Bürgerbusverein oder spezialisiertes Beförderungsunternehmen? Online-Plattform?
Kosten:
Die Kosten für einen Bürgerbus richten sich im Wesentlichen an der Ausgestaltung des Projekts. Je größer das Angebot, desto höher sind die Kosten (Anzahl Fahrer, Verschleiß Fahrzeug, Tankintervall, etc.). Umfragen bei umliegenden Gemeinden, die bereits einen Bürgerbus betreiben, haben dies bestätigt, weshalb Kostenschätzungen in der momentanen Planungsphase schwierig sind.
Zur Orientierung hat aber z. B. die Gemeinde Gauting mitgeteilt, dass die jährlichen Kosten dort bei ca. 15.000 € liegen (Anm.: Der Bürgerbus Gauting ist als liniengebundener Bus mit vier Linien an drei Tagen/Woche für jeweils drei Stunden in Betrieb). In diesen Kosten sind jedoch weder die Personal- (dort insg. vier Fahrer, die sich die Fahrten aufteilen und 12 €/Stunde erhalten) noch die Beschaffungskosten für das Fahrzeug (werbefinanziert, deshalb kostenfrei) eingerechnet. Außerdem ist mit dem Service laut Auskunft der Gemeinde Gauting ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden (insb. bei der Abrechnung) und auch der Bauhof dort ist wahnsinnig stark mit eingebunden (z. B. muss der Bauhof im Winter die zusätzlichen Bürgerbus-Haltestellen zügig von Schnee und Eis befreien).
Zur Deckung der Ausgaben wäre festzulegen, ob und in welcher Höhe die Nutzer an dem Bürgerbusbetrieb beteiligt werden. Die Gemeinde Gauting verlangt beispielsweise 1,00 € pro Erwachsener bzw. 0,70 € pro Kind, die Gemeinde Haar hingegen 2,00 € je Fahrt (ab März 3,00 €/Fahrt).
Außerdem hat die Gemeinde Gauting mitgeteilt, dass die tägliche Auslastung ihres Bürgerbusses bei 10 Personen/Tag liegt.
Fördermöglichkeit:
Der Freistaat Bayern hat am 08.02.2019 ein Förderprogramm für Bürgerbusprojekte erlassen. Antragsberechtigt sind demnach eingetragene Vereine, die einen entsprechenden Bürgerbusverkehr durchführen, oder die Kommune, auf deren Gebiet der Verkehr überwiegend stattfindet.
Gefördert werden:
- Organisationspauschale in Höhe von 2.000 Euro/Jahr als Festbetrag.
- Fahrzeugförderung in Höhe von 50 %, jedoch höchstens bis zu 20.000 Euro – bei mind. einem barrierefrei zugänglichen Rollstuhlplatz bis zu 30.000 Euro (Anm. der Verwaltung: die Laufleistung des Fahrzeugs soll mind. 15.000 km/Jahr betragen).
- Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung in Höhe von 200 Euro/Personenbeförderungsschein.
Insgesamt stellt sich dieses Projekt als relativ umfang- und facettenreich dar. Es gibt verschiedenste Möglichkeiten und Variationen, wie ein Bürgerbus konzipiert werden kann.
Die Verwaltung möchte den Stadtrat deshalb um eine Entscheidung bitten, ob sich mit dem Vorhaben - auch in Anbetracht der angespannten Haushaltslage - weiter beschäftigt werden soll.
Zu beachten gilt es in diesem Zusammenhang auch, dass es in Garching aus Sicht der Verwaltung ein gut ausgebautes ÖPNV-Angebot gibt (drei U-Bahn-Haltestellen, diverse Busverbindungen, die zuletzt jährlich erweitert wurden, z. B. mit X-Bus-Linien, viele Haltestellen bereits barrierefrei), welches dem Ursprungsgedanken des Bürgerbusses, nämlich Lücken im ÖPNV im ländlichen Raum auszugleichen, widersprechen würde. Außerdem hat der Kreistag des Landkreises München am 11.12.2023 beschlossen, dass der bedarfsgesteuerte On-Demand („Auf Anfrage“) Service „FLEX“ ab 2026 auf den gesamten Landkreis ausgeweitet werden soll. Die Stadt Garching b. München soll dabei als Teil des Bündels 3 (Bediengebiet 1) bereits ab Dezember 2026 berücksichtigt werden.
Falls gewünscht ist, dass sich die Verwaltung detaillierter mit der Einführung eines Bürgerbusses beschäftigen soll, soll im Rahmen des Tagesordnungspunktes auch die Meinungen der Gremiumsmitglieder erörtert werden, in welche Richtung weiter geplant werden soll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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450,7 kB
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154 kB
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