ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/427/2024

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Antragsteller beantragt die Nutzungsänderung der Einheit NUG4 von Gaststätte in Spielhalle mit acht Geldspielautomaten in der Zeppelinstraße 33, Fl.Nr. 1730.

 

Geplant ist, die bestehende Gastronomie in einem Teilbereich des Untergeschosses (NUG4) in eine Spielhalle mit 8 Geldspielautomaten zu ändern. Die Gaststättennutzung im Erdgeschoss soll bestehen bleiben. Die Zugänge, Personalräume und Sanitärräume bleiben unverändert. Es soll eine kleine Theke eingebaut werden. Durch die Änderung der Nutzung soll das Gastaufkommen in diesem Bereich wesentlich reduziert werden. Die Öffnungszeiten sind von Mo-Fr von 10-2 Uhr, sowie an Wochenenden/Feiertagen von 10-4 Uhr geplant. Ein Mehrbedarf an Stellplätzen ergibt sich durch die Nutzungsänderung nicht, weshalb auch keine Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität nachgewiesen werden muss

 

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 91 „Zwerchteile Nord-West“. Der Bebauungsplan setzt das Gebiet als Gewerbegebiet fest. Es werden keine Befreiungen vom Bebauungsplan benötigt. Dies liegt daran, dass bis zur BauNVO 1990 Vergnügungsstätten noch als „sonstiges nicht störendes Gewerbe“ definiert wurden. Erst mit der BauNVO 1990 wurde der Begriff der Vergnügungsstätte separiert. Im vorliegenden Bebauungsplan ist die BauNVO 1977 anzuwenden.

 

Es werden Abweichungen von der Stellplatzsatzung wegen der Reduzierung der Fahrradstellplätze von 130 auf 60, sowie wegen des Verzichts auf den Nachweis von Elektroladeinfrastruktur beantragt.

 

Der Abweichung wegen der reduzierten Fahrradstellplätze kann zugestimmt werden, da diese bereits bei einer Nutzungsänderung in 2020 erteilt wurde. Der tatsächliche Bedarf ist auch mit den 60 Fahrradstellplätzen gedeckt.

 

Der Abweichung wegen der fehlenden Ladeinfrastruktur ist nicht notwendig, da durch die Nutzungänderung kein erhöhter Stellplatzbedarf entsteht.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung der Einheit NUG4 von Gaststätte in Spielhalle mit acht Geldspielautomaten in der Zeppelinstraße 33, Fl.Nr. 1730 zu erteilen. Das Einvernehmen zur Abweichung von der Stellplatzsatzung wegen der Reduzierung der Fahrradstellplätze von 130 auf 60 wird erteilt.

 

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Anlagen

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