ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/886/2024

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Reinigungsleistungen des Werner-Heisenberg-Gymnasiums sind an zwei verschiedene Reinigungsfirmen vergeben.

 

  1. Unterhalts- und Grundreinigung (Münchener Gebäudereinigung K.E. Müller GmbH)

Der Vertrag endet automatisch am 31.12.2024 und da ein neuer Vertragsbeginn mit dem neuen Dienstleister für den 01.01.2025 angestrebt wurde, wird die Reinigung noch bis zum 31.12.2024 von der Firma Münchener Gebäudereinigung übernommen.

 

  1. Glas- und Rahmenreinigung (HS Heidel Service & Dienstleistungs- GmbH)

Der Vertrag endet automatisch am 31.12.2024 und da in neuer Vertragsbeginn mit dem neuen Dienstleister für den 01.01.2025 angestrebt wurde, wird die Reinigung noch bis zum 31.12.2024 von der HS Heidel Service & Dienstleistungs- GmbH übernommen.

 

Damit die Reinigungsleistungen rechtzeitig zum 01.01.2025 neu vergeben werden können, ist geplant, die Ausschreibung am 17. Mai 2024 zu veröffentlichen.

 

Die Leistungen sind aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes (221.000 €) europaweit im Wege des Offenen Verfahrens auszuschreiben. Aufgrund der umfangreichen Ausschreibung wurde die Firma Neumann & Neumann beauftragt, den Zweckverband bei der Vorbereitung und Durchführung zu unterstützen.

 

Die Ausschreibung wird in 2 Lose unterteilt:

 

LOS 1: Unterhalts- und Grundreinigung Werner-Heisenberg-Gymnasium (Zweckverband)

  

LOS 2: Glas- und Rahmenreinigung Werner-Heisenberg-Gymnasium (Zweckverband)

 

Bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen müssen folgende Kriterien, neben dem wirtschaftlich günstigsten Angebot, noch berücksichtigt werden:

 

  • Einhaltung des gültigen Tarifs
  • Einhaltung der Mindestjahresstunden
  • vergleichbare Referenzen

 

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II. BESCHLUSS:

Der Zweckverband beschließt die Reinigungsleistungen für die im Sachvortrag genannten Gebäude im Wege des Offenen Verfahrens zum 01.01.2025 europaweit neu auszuschreiben.

Der Zweckverband nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens. Gleichzeitig wird der Erste Bürgermeister zum Abschluss sämtlicher (mit dieser Ausschreibung in Verbindungen stehenden) Verträge ermächtigt. Der Zweckverband ist über das Ergebnis des Vergabeverfahrens zu informieren.

 

 

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