BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/887/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Tageskraft zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bautechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching
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Entscheidung
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16.04.2024
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25.07.2024
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12.12.2024
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I. Sachvortrag:
Aufgrund der Corona Pandemie zur Umsetzung der Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen nach dem damaligen geltenden Rahmenhygieneplan, wurde ab dem 11.01.2021 eine Tageskraft eingesetzt. Die Tätigkeiten der Tageskraft waren und sind noch wie folgt:
- Stündliche Kontrolle der Sanitären Anlagen in allen Bauteilen. Bei Bedarf Reinigung und Desinfektion
- Reinigung und Desinfektion der Verwaltungsräume und Lehrerzimmer
- Desinfektion der Eingangsbereiche und Treppenhäuser, Türgriffe und Handläufe (nach den Pausen)
- Entsorgung der Müllbeutel in den jeweiligen Klassenzimmern nach den Testungen
- Desinfektion der Mensa und der Turnhalle (als Speiseraum umgebaut) vor und nach dem Mittagsessen
- Kontrolle und Auffüllen der Desinfektionsspender
- Reinigen und Desinfizieren der Nebengebäude Bauteil B+D
Nachdem eine Tageskraft das alleine nicht bewältigen konnte, weil der Aufwand sehr groß war, wurde ab dem 15.03.2021 eine weitere Tageskraft eingesetzt. Nach der Corona Pandemie hat man sich dann dazu entschieden, ab dem 16.03.2022 bis dato nur noch eine Tageskraft einzusetzen.
Die Ausgaben der Tageskräfte betrug:
- 2021 108.833,37 €
- 2022 60.405,00 €
- 2023 42.179,62 €
- 2024 bis März 15.363,25 €
Im Zuge der HH-Beratungen des Landkreises München wurde dort auch diskutiert, dass zukünftig in allen Schul-/Zweckverbänden die gleichen Standards bezüglich Einrichtung und Personaleinsatz angesetzt werden sollen. Der Zweckverbandsvorsitzende hat den Landkreis um eine Stellungnahme gebeten, wie künftig mit diesem Wunsch umzugehen ist. Diese liegt zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Auch wenn die Stadt Garching die Beibehaltung einer Tageskraft zur Umsetzung des WHG-Hygienekonzepts befürwortet, ist der Zweckverband gehalten, sich an den LKR-Standards zu orientieren.
