ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - BM-GL/097/2024

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

In § 14 der aktuellen Satzung des Zweckverbandes ist zur Deckung des laufenden Bedarfs unter Abs. 4 folgendes geregelt:

(4) Die Verwaltungspauschale wird auf 75.000 € im Jahr 2016 festgesetzt. Dieser Betrag wird mit einem Steigerungssatz von jeweils 2 % jährlich fortgeschrieben. Das Ergebnis ist kaufmännisch auf die nächsten vollen Hundert Euro zu runden.

 

Mit Kreistagsbeschluss vom 20.03.2023 (Anlage 2) wurde die Verwaltungskostenpauschale für die Jahre 2023 - 2025 auf 100.000 € je Schule erhöht. Entsprechend beträgt die Bauverwaltungspauschale in diesem Zeitraum 50.000 €.

Deshalb bedarf es rückwirkend zum 01.01.2023 einer entsprechenden Änderungssatzung zu § 14

 (4) (Anlage 1)

 

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II. BESCHLUSS:

Die Zweckverbandsversammlung beschließt rückwirkend zum 01.01.2023 die Verwaltungskostenpauschale für die Jahre 2023 - 2025 auf 100.000 € und die entsprechend die Bauverwaltungspauschale in diesem Zeitraum auf 50.000 € zu erhöhen und § 14 (4) entsprechend der Anlage in einer Änderungssatzung zu ändern. Die Anlage 1 wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 

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Anlagen

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