ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/897/2024

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Jahresrechnung 2023 schließt wie folgt ab:

 

Solleinnahmen und Sollausgaben Verwaltungshaushalt mit   2.044.675,51

 

Solleinnahmen und Sollausgaben Vermögenshaushalt mit     1.814.290,31 €.

 

Die Jahresrechnung schließt im Verwaltungshaushalt ohne Sollüberschuss oder Sollfehlbetrag ab, da die Umlage für den lfd. Sachbedarf, als auch die Investitionskostenumlage der Verbandsmitglieder noch im laufenden Haushaltsjahr 2023 abgerechnet wurde. Die dabei entstandenen Kassenreste werden im Folgejahr ausgeglichen.

 

Die Sollstellung der Abrechnung der Verbandsumlagen für den lfd. Sachbedarf erfolgte als Abschlussbuchung des HJ 2023. Der Verwaltungshaushalt ist dadurch in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Die Aufwendungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (UGr. 9352 und 9353) wurden durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt gedeckt.

 

Die Zweckverbandsumlage des Landkreises liegt 890.240,00 niedriger als geplant. Hauptgrund sind die geringeren Ausgaben im Bereich der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen und des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gruppierung 50,51) sowie der Beschaffung von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände (Gruppierung 52).

 

Die Stadt Garching b. München muss als Verbandsgemeinde 4.683,14 nachzahlen.

 

Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltsreste in der Jahresrechnung 2023 beifolgender Haushaltsstelle gebildet:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsreste

2.23000.93530

IuK-Ausstattung

325.000,00 €

2.23000.94510

weitere Hochbaumaßnahmen

45.000,00 €

2.23000.94510

PV-Anlage; weitere Hochbaumaßnahmen

133.816,59 €

 

Es wurden keine Haushaltsreste in Abgang gebracht.

 

Die Feststellung des (Soll-)Ergebnisses für die Jahresrechnung 2023 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

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II. BESCHLUSS:

Die Verbandsversammlung genehmigt die neuen Haushaltsreste und beschließt die Jahresrechnung 2023 örtlich prüfen zu lassen.

 

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Anlagen

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