BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/888/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Auftragsvergabe der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung der städt. Liegenschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bautechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.04.2024
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I. Sachvortrag:
Die Reinigungsleistungen der städtischen Gebäude sind aktuell an zwei verschiedene Reinigungsfirmen vergeben.
- Unterhalts- und Grundreinigung (Münchener Gebäudereinigung K.E. Müller GmbH)
Der aktuelle Vertrag endet automatisch am 31.12.2024 und da ein neuer Vertragsbeginn mit dem neuen Dienstleister für den 01.01.2025 angestrebt wurde, wird die Reinigung noch bis zum 31.12.2024 von der Firma Münchener Gebäudereinigung übernommen.
- Glas- und Rahmenreinigung (Heinz Pioch Reinigung)
Der aktuelle Vertrag endet automatisch am 31.12.2024 und da ein neuer Vertragsbeginn mit dem neuen Dienstleister für den 01.01.2025 angestrebt wurde, wird die Reinigung noch bis zum 31.12.2024 von der Firma Heinz Pioch Reinigung übernommen.
Damit die Reinigungsleistungen rechtzeitig zum 01.01.2025 neu vergeben werden können, ist geplant, die Ausschreibung am 17. Mai 2024 zu veröffentlichen.
Die Leistungen sind aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes (221.000 €) europaweit in einem Offenen Verfahren auszuschreiben. Aufgrund der umfangreichen Ausschreibung wurde die Firma Neumann & Neumann beauftragt, die Stadt Garching bei der Vorbereitung und Durchführung zu unterstützen.
Die Ausschreibung wird von bisher 3, zukünftig auf 4 Lose unterteilt. Hierdurch wird auch Mittelständische Unternehmen die Möglichkeit gegeben, sich auf 1 LOS bewerben zu können.
LOS 1: Vereinsheim FC Hochbrück, Grundschule Hochbrück, Offene Ganztagesschule Hochbrück, Jugendfreizeitheim Hochbrück, Vereinsräume OTZ, Sanitäranlagen U-Bahn Hochbrück, Stockschützenheim, Stadion am See, Dreifachturnhalle BCS, VfR Vereinsheim
LOS 2: Grund- und Mittelschule West, Kinderhort Grundschule West
LOS 3: Rathaus, Bürgerhaus, Kläranlage, Beratungsraum + WC-Anlage am Maibaum, Musikschule, Jugendbürgerhaus Profil Garching, Grundschule Ost, Kinderhort Ost, Minikinderhaus, Kindergarten am Mühlbach, Kindergarten Falkenstein, Stadtbücherei, Altenwohnanlage + Seniorentreff, Römerhoftheater, Schulkindergarten, Großtagespflege, Feuerwehr Garching (Neubau)
LOS 4: Glas- und Rahmenreinigung der städt. Objekte
Die Lose 1 und 3 wurden so zusammengestellt, dass beide Lose ungefähr denselben Umfang (Größe/Quadratmeter) haben. Ebenfalls wurde bei der Aufteilung darauf geachtet, dass die Gebäude eines Loses nahe beieinanderliegen.
Die Glasflächen der Stadt Garching sind in Los 4 zusammengefasst.
Die Kosten der Reinigungsleistung werden sich pro Los auf folgende Kosten belaufen:
LOS 1: Gesamtstunden / Jahr ca. 5.991,47 Std.
Gesamtpreis / Jahr ca. 217.136,61 €
LOS 2: Gesamtstunden / Jahr ca. 8.089,20 Std.
Gesamtpreis / Jahr ca. 262.951,47 €
LOS 3: Gesamtstunden / Jahr ca. 9.119,85 Std.
Gesamtpreis / Jahr ca. 263.217,25 €
LOS4: Gesamtstunden / Jahr ca. 3.143,96 Std.
Gesamtpreis / Jahr ca. 135.793,84 €
Der Vertrag tritt mit dem Zuschlag in Kraft. Die Leistungszeit beginnt davon abweichend am 1. Januar 2025. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung des Vertrages weder durch den Auftraggeber noch durch den Auftragnehmer bis spätestens 30. November des laufenden Kalenderjahres bezogen auf ein bisheriges Vertragsende am 31. Dezember des Folgejahres mit eingeschriebenem Brief widersprochen wird, der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2029.
Bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen müssen folgende Kriterien, neben dem wirtschaftlich günstigsten Angebot, noch berücksichtigt werden:
- Einhaltung des gültigen Tarifs
- Einhaltung der Mindestjahresstunden
- vergleichbare Referenzen
II. BESCHLUSS:
Der Stadtrat beschließt die Reinigungsleistungen für die im Sachvortrag genannten Gebäude im Wege des Offenen Verfahrens zum 01.01.2025 europaweit neu auszuschreiben.
Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens.
Gleichzeitig wird der Erste Bürgermeister zum Abschluss sämtlicher (mit dieser Ausschreibung in Verbindungen stehenden) Verträge ermächtigt. Der Stadtrat ist über das Ergebnis des Vergabeverfahrens zu informieren.
