ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/858/2023-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Stadt Garching b. München hat in den vergangenen Jahren unterschiedliche Projekte zur Unterstützung von Vereinen bei der Schaffung von Vereinsheimen gefördert. Hierbei wurden unterschiedliche Modelle angewendet.

 

Derartige Förderungen sind freiwillige Leistungen und im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Stadt zulässig.

 

Derzeit liegen der Stadt Garching unterschiedliche Anträge auf Förderung zum Neubau oder zur Sanierung von Vereinsheimen vor.

 

Um zukünftig eine einheitliche Bearbeitung und Förderung zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung die beigefügte Richtlinie (Anlage 1) vor.

 

 

Gefördert werden sollen Sanierungen, bauliche Verbesserungen, Neubauten oder der Kauf von Vereinsheimen nebst notwendigen Einrichtungsgegenständen. Soweit verfügbar kann hierzu ein Grundstück in Erbpacht überlassen werden.

 

Die Antragsberechtigung knüpft hierbei unmittelbar an die Anlage der Richtlinie der Stadt Garching b. München zu freiwilligen Leistungen. Zusätzlich muss der Verein jedoch bereits 5 Jahre bestehen.

 

Die bezuschussten Kosten errechnen sich aus den Anschaffungs- oder Baukosten der jeweiligen Maßnahme. Zusätzlich können Eigenleistungen mit einem Stundensatz von 10 € als zuschussfähig anerkannt werden.

 

Die Finanzierung und zukünftige Unterhaltung der Baumaßnahme ist nachzuweisen.

 

Das bezuschusste Objekt muss anderen gemeinnützigen oder förderwürdigen Vereinen und den Garchinger Schulen außerhalb der eigenen Nutzung gegen Entgelt überlassen werden. Eine Zweckbindung für den Zweck des Vereins wurde auf 25 Jahre festgesetzt.

 

Der Zuschuss beträgt in der Regel 25% der anerkannten Kosten. Dieser kann sich im Einzelfall unter Berücksichtigung der Voraussetzungen auf bis zu 50% erhöhen. Besonders die Jugendarbeit und die Beteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen wurde hier berücksichtigt.

 

Sollten die Voraussetzungen für die rderung nachträglich entfallen, ist für den nicht förderwürdigen Zeitraum der Zuschuss zurück zu zahlen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.04.2024 dem Stadtrat empfohlen, die Richtlinie der Stadt Garching b. München zur Förderung von Vereinsheimen zu beschließen.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt die Richtlinie der Stadt Garching b. München zur Förderung von Vereinsheimen.

 

Die Anlage 1 wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und liegt der Niederschrift bei.

 

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Anlagen

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